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Gebärde
Handbewegung; Geste

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Ge|bär|de [gə'bɛ:ɐ̯də], die; -, -n:
Bewegung der Arme oder des ganzen Körpers, die eine Empfindung o. Ä. ausdrückt:
er machte eine drohende Gebärde.
Syn.: Geste, Handzeichen, Wink, Zeichen.
Zus.: Drohgebärde, Schmerzgebärde.

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Ge|bär|de 〈f. 19Bewegung, um etwas (Empfindung, Willen) auszudrücken; →a. Geste ● ausdrucksvolle, beruhigende, drohende, heftige \Gebärde; sich durch \Gebärden verständlich machen [<ahd. gibarida „Benehmen, Aussehen, Wesen“; → gebaren]

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Ge|bär|de , die; -, -n [mhd. gebærde, ahd. gibārida = Benehmen, Aussehen, Wesensart, zu mhd. gebæren, ahd. gibāren = sich verhalten, sich aufführen, vgl. gebaren]:
1. Bewegung des Körpers, bes. der Arme, Hände, die eine Empfindung, Nachahmung od. Mitteilung ausdrücken soll:
eine beschwichtigende, bittende, leidenschaftliche, abweisende, hilflose, segnende G.;
[gegen jmdn.] eine drohende G. machen;
sich durch -n verständigen.
2. (geh.) äußerlich zum Ausdruck gebrachte innere Haltung; Verhalten u. Auftreten, das etw. Bestimmtes ausdrückt:
G. des Wahnsinns;
mit der G. des Staatsmanns auftreten.

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Gebärde,
 
1) Religionsgeschichte und Volksbrauch kennen zahlreiche Gebärden, die entweder magische oder religiöse Bedeutung haben. Die religiösen Gebärden, v. a. beim Gebet oder bei kulturellen Handlungen, sind Ausdruck der Ehrfurcht vor dem Heiligen, der Andacht, der Frömmigkeit, der Demut, der Buße, der Reue. Die einzelnen Gebärden, bestimmte Haltungen des Körpers (Sitzen, Stehen, Knien, Kniebeuge, Verneigung, Sichniederwerfen), Küssen (z. B. von Heiligenbildern; der Friedenskuss), v. a. die Gebärden, die mit Armen und Händen ausgeführt werden (u. a. Ausbreiten und Ausstrecken der Arme z. B. beim Segensgestus, Umarmen, An-die-Brust-Schlagen, in der katholischen Kirche Sichbekreuzigen), sind nach Religion und Kultur häufig verschieden zu deuten. Zu den Gebärden zählen auch die buddhistischen Mudras, Gesten, mit deren Hilfe bestimmte innere Zustände (z. B. Versenkung) erreicht werden sollen.
 
 2) Verhaltensforschung: Instinktgebärde, angeborene, artspezifische Körperbewegung und -haltung, die der innerartlichen Kommunikation dient und instinktiv auch von den Artgenossen verstanden wird. Beispiele sind die Demutsgebärde, das Drohverhalten und das Imponiergehabe.
 
Menschliche Gebärden:
 
Ausdrucksbewegung für ein seelisches Geschehen. Es lassen sich unwillkürliche und bewusst für ein bestimmtes Ziel eingesetzte willkürliche, gerichtete Gebärden unterscheiden. Für das Verständnis der Gebärden im Rahmen menschlicher Kommunikation spielen Gruppen- und kulturspezifische Konventionen eine erhebliche Rolle. Oft sind in den menschlichen Gebärden jedoch unterschwellig Erbkoordinationen wirksam, die von kulturbedingten Ausdrucksweisen nur überlagert sind. Humanethologische Untersuchungen (1966/67) von I. Eibl-Eibesfeldt und H. Hass zeigten, dass selbst einige der komplizierteren menschlichen Gebärden (etwa beim Mutter-Kind-Verhalten) auf relativ kulturinvariante Instinktelemente reduzierbar sind. Die Einschränkung des Gebrauchs oder das Verbot mancher Gebärden (z. B. zu weinen) kann zu einer Gebärdenkultur führen, die für kleinere Gemeinschaften (z. B. Altersgruppen, Priester, Adelige, Richter) oder für Völker und Nationen insgesamt verbindlich wird.
 
Künstliche oder konventionalisierte Gebärden beruhen auf einer Übereinkunft über den Sinn dieser Gebärden innerhalb bestimmter Gruppen oder Berufe (z. B. bei Kraftfahrern, Jägern, Seeleuten oder Soldaten).
 
Literatur:
 
I. Eibl-Eibesfeldt: Grundriß der vergleichenden Verhaltensforschung. Ethologie (1967);
 
Handgebrauch u. Verständigung bei Affen u. Frühmenschen, hg. v. B. Rensch (Bern 1968);
 H. Hass: Wir Menschen. Das Geheimnis unseres Verhaltens (Wien 1968);
 P. Leyhausen: Biologie von Ausdruck u. Eindruck, in: Antriebe tier. u. menschl. Verhaltens, bearb. v. K. Lorenz u. a. (41973);
 H. Strehle: Mienen, Gesten u. G. (51974);
 W. u. H. Hagen: Was Tiere sich zu sagen haben. Formen u. Inhalte der Verständigung (1991).

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Ge|bär|de, die; -, -n [mhd. gebærde, ahd. gibārida = Benehmen, Aussehen, Wesensart, zu mhd. gebæren, ahd. gibāren = sich verhalten, sich aufführen, vgl. ↑gebaren]: 1. Bewegung des Körpers, bes. der Arme, Hände, die eine Empfindung, Nachahmung od. Mitteilung ausdrücken soll: eine beschwichtigende, bittende, leidenschaftliche, abweisende, hilflose, segnende G.; [gegen jmdn.] eine drohende G. machen; Eine Frau reichte gerade dem Posten mit schüchterner G. den Erlaubnisschein (Müthel, Baum 8); Ohne sich von seinem Platze zu erheben, machte er mit fürstlich ausladender G. die Herren miteinander bekannt (Thieß, Legende 165); sich durch -n verständigen; Plötzlich machte er sich klein und tat eine G., als streichelte er ein Kind (H. Mann, Stadt 8). 2. (geh.) äußerlich zum Ausdruck gebrachte innere Haltung; Verhalten u. Auftreten, das etw. Bestimmtes ausdrückt: G. des Wahnsinns; mit der G. des Staatsmanns auftreten.

Universal-Lexikon. 2012.