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Geheimnis
Phänomen; Rätsel; Mysterium

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Ge|heim|nis [gə'hai̮mnɪs], das; -ses, -se:
etwas, was (anderen) verborgen, unbekannt ist:
ein ängstlich gehütetes Geheimnis; das ist mein Geheimnis; wie sie das gemacht hat, wird immer ein Geheimnis bleiben; sie haben keine Geheimnisse voreinander; ein Geheimnis lüften; er vertraute ihr ein Geheimnis an.
Zus.: Familiengeheimnis.

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Ge|heim|nis 〈n. 11
1. etwas, was innerhalb eines kleinen Personenkreises geheim bleiben soll (Amts\Geheimnis, Beicht\Geheimnis, Berufs\Geheimnis, Post\Geheimnis)
2. etwas, was nicht erkennbar od. erklärbar ist
● jmdm. ein \Geheimnis anvertrauen; ein \Geheimnis ausplaudern, haben, kennen, preisgeben, verraten, wissen; hüten: ein sorgfältig gehütetes \Geheimnis ● militärische \Geheimnisse; öffentliches \Geheimnis 〈umg.〉 etwas, was geheim bleiben sollte u. doch allgemein bekannt wurdedahinter steckt ein \Geheimnis; er macht gar kein \Geheimnis daraus, dass er ... er spricht offen darüber, dass er ...; in ein \Geheimnis eindringen; in ein \Geheimnis eingeweiht sein; ein \Geheimnis mit jmdm. haben, teilen; ein \Geheimnis vor jmdm. haben

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Ge|heim|nis , das; -ses, -se [von Martin Luther (1483–1546) für lat. mysterium (Mysterium) gebraucht]:
1.
a) etw., was geheim bleiben soll:
ein ängstlich gehütetes G.;
sie haben keine -se voreinander;
ein G. lüften;
militärische -se verkaufen;
ein G. für sich behalten, mit ins Grab nehmen, preisgeben;
jmdm. ein G. anvertrauen;
jmdn. in ein G. einweihen;
das ist kein G. mehr (das ist längst bekannt);
sie macht kein G. aus ihren Plänen (sie spricht ganz offen darüber);
das ist das ganze G. (das ist alles, was zu dieser Angelegenheit zu sagen ist, hinter dieser Sache steckt);
ein offenes/(selten:) öffentliches G. (etw., was bereits allgemein bekannt ist, aber offiziell noch geheim gehalten wird; nach dem Titel »Das öffentliche Geheimnis« der dt. Bearbeitung des Theaterstücks »Il pubblico secreto« [1769 v. C. Gozzi]);
ein süßes G. haben (fam. veraltend; ein Baby erwarten);
b) etw., was nur Eingeweihten bekannt ist:
jmdn. in die -se des Schachspiels einweihen.
2. etw. Unerforschtes od. nicht Erforschbares:
das G. des Lebens, des Glaubens;
die -se der Natur erforschen.

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Geheimnis,
 
1) allgemein: das (noch) nicht Erkannte, Erforschte wie auch das, was rationaler Erfassung grundsätzlich entzogen ist beziehungsweise nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft der verstandesmäßigen Erkenntnis entzogen scheint oder wofür - im religiösen Bereich - die Vernunfterkenntnis als nicht zureichend erachtet wird (Mysterium). Im Neuen Testament wird der Ratschluss und Heilsplan Gottes, durch Jesus Christus das Heil zu wirken, als Geheimnis verstanden. In der Theologie wird Geheimnis eine Wahrheit genannt, die nur durch die Wortoffenbarung Gottes gewusst und nach einer solchen Offenbarung zwar einigermaßen verstanden werden kann, aber doch im Dunkeln bleibt.
 
 2) Recht: eine Kenntnis, die auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt ist; im Verwaltungsrecht schützt das Amtsgeheimnis, dem der Beamte und der sonstige öffentliche Bedienstete unterliegt, die Vertraulichkeit dienstlicher Vorgänge und persönlicher Daten. Es bestehen öffentlich-rechtliche Verschwiegenheitspflichten der Behörden und der Bediensteten. Ein bereichsspezifischer Vertraulichkeitsschutz wird durch das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, das Steuer-, das Sozial- und das Statistikgeheimnis gewährleistet. (Datenschutz, Geheimhaltungsgrade)

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Ge|heim|nis, das; -ses, -se [von Martin Luther (1483-1546) für lat. mysterium (↑Mysterium) gebraucht]: 1. a) etw., was geheim bleiben soll: ein ängstlich gehütetes G.; sie haben keine -se voreinander; ein G. lüften; militärische -se verkaufen; Die Hausgehilfin Amalia Sandhuber hat vaterländische -se verraten (Feuchtwanger, Erfolg 637); Die Frauen haben ja auch ihre -se, die uns nichts angehen (Nossack, Begegnung 424); ein G. für sich behalten, mit ins Grab nehmen, preisgeben; jmdm. ein G. anvertrauen; Nach schwierigen Überredungskünsten ließ sie sich ihr G. entreißen (Müthel, Baum 86); jmdn. in ein G. einweihen; das ist kein G. mehr (das ist längst bekannt); sie macht kein G. aus ihren Plänen (sie spricht ganz offen darüber); das ist das ganze G. (das ist alles, was zu dieser Angelegenheit zu sagen ist, hinter dieser Sache steckt); *ein offenes/(selten:) öffentliches G. (etw., was bereits allgemein bekannt ist, aber offiziell noch geheim gehalten wird; nach dem Titel „Das öffentliche Geheimnis“ der dt. Bearbeitung des Theaterstücks „Il pubblico secreto“ [1769 v. C. Gozzi]): es war ein öffentliches G., dass er in Köln eine Freundin hatte (Mostar, Unschuldig 54); ein süßes G. haben (fam. veraltend; ein Baby erwarten); b) etw., was nur Eingeweihten bekannt ist: jmdn. in die -se des Schachspiels einweihen. 2. etw. Unerforschtes od. nicht Erforschbares: das G. des Lebens, des Glaubens; ..., aus dem von jeher das tiefe G. der Wiedergeburt entsprang (Langgässer, Siegel 280); Doch sie hatte das G. Jesu noch nicht begriffen (Thielicke, Ich glaube 32); die -se der Natur erforschen. ∙ 3. geheimnisvolle Art u. Weise: Das G., womit mich Elisabeth jederzeit empfing (Goethe, Wanderjahre I, 2).

Universal-Lexikon. 2012.