mit der Hand gegebenes Zeichen:
der Autofahrer gab der Radfahrerin ein Handzeichen; die Abgeordneten um das Handzeichen (um ihre Zustimmung oder Ablehnung durch Heben der Hand) bitten.
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Hạnd|zei|chen 〈n. 14〉
1. = Hausmarke (1)
2. Zeichen mit der Hand
3. Zeichen (meist drei Kreuze) als Unterschrift von Analphabeten
4. Erheben der Hand als Zeichen der Zustimmung (bei einer Abstimmung)
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Hạnd|zei|chen, das:
1.
a) mit der Hand gegebenes Zeichen:
jmdm. ein H. geben;
sich durch H. verständigen;
ein Polizist regelte den Verkehr durch H.;
Radfahrer müssen ihre Absicht abzubiegen durch H. signalisieren;
b) (bei einer Abstimmung) Erheben der Hand zum Zeichen der Zustimmung od. Ablehnung:
die Abstimmung erfolgt durch/per H.;
um H. wird gebeten.
2. (von jmdm., der nicht schreiben kann) mit der Hand ausgeführtes Zeichen anstelle des Namenszugs:
ein H. unter den Vertrag setzen.
3. (Musik) Darstellung eines Tones durch eine bestimmte Stellung der Hand.
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Handzeichen,
gekürzte Namensunterschrift (Initiale, Paraphe), bei Analphabeten ein die Unterschrift ersetzendes Zeichen (z. B. drei Kreuze, Striche). Wenn Schriftform und damit eine vollständige eigenhändige Unterschrift vorgeschrieben ist, muss das Handzeichen notariell beglaubigt werden (§ 126 BGB).
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Hạnd|zei|chen, das: 1. a) mit der Hand gegebenes Zeichen: jmdm. ein H. geben; sich durch H. verständigen; ein Polizist regelte den Verkehr durch H.; Radfahrer müssen ihre Absicht abzubiegen durch H. signalisieren; Grinsend bedeutet er dem verdutzten Fahrer mit H., dass die Frontscheibe eine Reinigung vertragen könnte, und seift drauflos (taz 23. 2. 94, 20); b) (bei einer Abstimmung) Erheben der Hand zum Zeichen der Zustimmung od. Ablehnung: die Abstimmung erfolgt durch/per H.; Wer dafür ist, den bitte ich um das H. (taz 28. 6. 91, 23). 2. (von jmdm., der nicht schreiben kann) mit der Hand ausgeführtes Zeichen anstelle des Namenszugs: ein H. unter den Vertrag setzen. 3. (Musik) Darstellung eines Tones durch eine bestimmte Stellung der Hand. 4. ↑Hausmarke (1).
Universal-Lexikon. 2012.