Akademik

Antikominternpakt
I
Antikomintẹrnpakt,
 
deutsch-japanisches Abkommen, abgeschlossen am 25. 11. 1936 in Berlin; wandte sich gegen die Tätigkeit der Kommunistischen Internationale (Komintern). In einem geheimen Zusatzabkommen sicherten sich die beiden Vertragspartner gegenseitiges Wohlverhalten im Fall eines Angriffs der UdSSR auf einen von ihnen zu. Bündnispolitisch gesehen, begründete der Antikominternpakt eine deutsch-japanische Zusammenarbeit gegen die UdSSR.
 
1937 trat Italien dem Abkommen bei. 1939 schlossen sich Mandschukuo, Spanien und Ungarn, 1941 (unter gleichzeitiger Verlängerung der Vertragsdauer um fünf Jahre) Bulgarien, Dänemark, Finnland, Kroatien, Nanking-China (d. h. eine in Nanking residierende, japanfreundliche chinesische Regierung), Rumänien und die Slowakei dem Antikominternpakt an.
II
Antikominternpakt
 
Die antikommunistische Grundeinstellung des nationalsozialistischen Deutschland nahm die japanische Regierung zum Anlass, die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Deutschen Reich über eine gegen die Sowjetunion gerichtete Zusammenarbeit beider Staaten anzuregen. Am 25. November 1936 wurde in Berlin der Antikominternpakt abgeschlossen, dessen Hauptziel es war, der »kommunistischen Zersetzung« durch die Aktivitäten der Kommunistischen Internationale (Komintern) entgegenzuwirken. Dem auf fünf Jahre vereinbarten Vertrag war ein geheimes Zusatzprotokoll beigefügt, in dem sich beide Partner gegenseitige Neutralität im Falle eines nicht provozierten Angriffs oder einer Angriffsdrohung der Sowjetunion auf eines der beiden Länder versprachen und die Versicherung abgaben, keine Verträge mit der Sowjetunion abzuschließen, die gegen den Geist dieses Abkommens verstoßen würden. Italien, das sich im November 1937 dem Antikominternpakt anschloss, wurde die Existenz des geheimen Zusatzprotokolls verschwiegen. Hitler hat sich mit dem am 23. August 1939 geschlossenen Hitler-Stalin-Pakt über die im Zusatzprotokoll abgegebene Versicherung hinweggesetzt.
III
Antikominternpakt
 
Für seine aggressive Außenpolitik benötigte Hitler Verbündete. Da sich Großbritannien, sein Wunschpartner, nicht bereitfand, mit dem nationalsozialistischen Deutschland eine Bündnisverpflichtung einzugehen, wandte er sich verstärkt Mussolini, dem Diktator des faschistischen Italien, zu. Seit dem italienisch-äthiopischen Krieg hatte sich eine Zusammenarbeit der beiden Diktatoren angebahnt.
 
Am 25. Oktober 1936 wurde in Berlin ein deutsch-italienisches Abkommen unterzeichnet, in dem beide Regierungen ihre Parteinahme für General Franco im Spanischen Bürgerkrieg mit ihrer Entschlossenheit begründeten, einer Ausbreitung des Bolschewismus überall in Europa energisch entgegenzutreten. Mussolini gab wenige Tage später der neuen Verbindung der beiden Staaten den Namen »Achse Berlin-Rom«. Im Mai 1939 wurde die deutsch-italienische Zusammenarbeit in der Außenpolitik zu einem offensiven Militärbündnis im »Stahlpakt« erweitert, der von Hitler vor allem propagandistisch genutzt wurde. In Italien standen führende Kreise einer engeren Bindung Italiens an Deutschland wesentlich distanzierter gegenüber, so das Königshaus, die Generalität und Teile des diplomatischen Korps.
 
Die antikommunistische Einstellung des Deutschen Reiches nahm die japanische Regierung, die der wachsenden chinesisch-sowjetischen Zusammenarbeit begegnen wollte, zum Anlass, der Reichsregierung Verhandlungen über eine gemeinsame Politik gegenüber der Sowjetunion anzubieten. Am 25. November 1936 kam in Berlin ein deutsch-japanischer Vertrag, der Antikominternpakt, zustande, der eine Absicherung der beiderseitigen Politik gegenüber der Sowjetunion und den Aktivitäten der kommunistischen Internationale beinhaltete.
 
In einem Zusatzprotokoll verpflichteten sich beide Staaten zu gegenseitiger Neutralität im Falle eines nicht provozierten Angriffs oder einer Angriffsdrohung der Sowjetunion gegen eines der beiden Länder. Beide gaben die Versicherung ab, mit der Sowjetunion keine Verträge abzuschließen, die dem »Geist dieses Abkommens« nicht entsprechen würden. Italien trat dem Antikominternpakt im November 1937 bei, ohne von der deutschen Regierung über die Existenz des Zusatzprotokolls unterrichtet zu werden. 1939 traten auch Ungarn und Spanien dem Antikominternpakt bei.

Universal-Lexikon. 2012.