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Teststoppabkommen
Tẹst|stopp|ab|kom|men, das:
Abkommen über einen Teststopp.

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Tẹststopp|abkommen,
 
Atomteststopp|abkommen, Kurzbezeichnung für den »Vertrag über das Verbot von Kernwaffenversuchen in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser« (auch partieller Atomteststoppvertrag genannt; englisch Partial Test Ban Treaty, Abkürzung PTBT); er verbietet Kernwaffentests u. a. Kernexplosionen in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser sowie Explosionen, in deren Folge radioaktiver Niederschlag außerhalb der Grenzen des Landes gelangt, das die Explosion durchführt. Der Vertrag ging auf jahrzehntelange Bemühungen der Vereinten Nationen zurück, ein umfassendes Abkommen über ein Verbot jeglicher Kernwaffentests (englisch Comprehensive Test Ban Treaty, Abkürzung CTBT) durchzusetzen, mit dem die technologische Fortentwicklung der Kernwaffen eingeschränkt und zumindest ihre Serienreife verhindert werden sollte. Die USA und die Sowjetunion gaben mit dem PTBT dem öffentlichen Druck nur insoweit nach, wie es ihrem eigenen Interesse entsprach, die durch radioaktiven Niederschlag (Fall-out) der bis dahin in der Atmosphäre gezündeten Kernwaffen verursachten erhebliche Umwelt- und Gesundheitsschäden einzuschränken. Der Vertrag wurde am 5. 8. 1963 unterzeichnet und trat am 10. 10. 1963 in Kraft. Ihm trat sofort die Atommacht Großbritannien bei; über 100 Staaten folgten, jedoch nicht die Atommächte Frankreich und China. Der PTBT wurde am 3. 7. 1974 um den Schwellenvertrag (englisch Threshold Test Ban Treaty, Abkürzung TTBT) ergänzt, der die Sprengkraft unterirdischer Kernwaffentests auf 150 kt TNT begrenzt. Dieser Vertrag wurde von den USA und der Sowjetunion zwar nicht ratifiziert, aber eingehalten.
 
Beide Verträge haben weder die Weiterentwicklung der Kernwaffentechnik noch das bis weit in die 80er-Jahre enorme Wachstum der Kernwaffenarsenale verhindern können, ebenso wenig, dass weitere Länder (Indien, Israel, Pakistan, Südafrika) sich die Kernwaffentechnik zunutze machten. Außerdem wurden verfeinerte Methoden für Kernwaffentests entwickelt (u. a. Computersimulation).
 
Die Bemühungen um einen umfassenden Teststopp gingen weiter. Die UdSSR entschloss sich im Rahmen der Abrüstungspolitik M. S. Gorbatschows zu einem einseitigen Moratorium (1985-87), dem sich damals die USA nicht anschließen wollten. Im Vorfeld der Konferenz, bei der 1995 über die unbegrenzte Gültigkeit des Kernwaffensperrvertrages verhandelt werden sollte, verzichteten die USA, Russland, Großbritannien und Frankreich ab 1993 auf Tests. China nahm 1994 seine Tests wieder auf; Frankreich führte 1995/96 unter weltweiten Protesten noch eine Testserie auf dem Mururoa-Atoll durch.
 
1996 wurden die Verhandlungen über einen vollständigen Teststoppvertrag (CTBT) in der Genfer Abrüstungskonferenz abgeschlossen. Allerdings blockierte Indien am 20. 8. 1996 die Weiterleitung an die UN-Generalversammlung mit der Begründung, dass es keinen verbindlichen Zeitplan für die globale nukleare Abrüstung gebe. Der Vertrag wurde daraufhin jedoch mit 158 gegen drei Stimmen (Indien, Bhutan, Libyen) auf einer Sondersitzung der UN-Generalversammlung am 10. 9. 1996 gebilligt und unterzeichnet. Noch vor seiner Ratifizierung durch die offiziellen Kernwaffenmächte führten Indien und Pakistan im Mai 1998 unterirdische Tests durch.
 
Literatur:
 
Friedensgutachten, hg. v. der Hess. Stiftung Friedens- u. Konfliktforschung u. a. (1987 ff., jährlich);
 
SIPRI yearbook (Oxford 1987 ff.; früher u. a. T.);
 
Fatale Versuche. Zur Wiederaufnahme frz. Kernwaffentests, hg. v. Harald Müller u. A. Schaper (1995).

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Tẹst|stopp|ab|kom|men, das: Abkommen über einen Teststopp: Weiter unterstützten wir die Ratifikation des -s, das Amerikaner und Russen ... auf den Weg gebracht hatten (W. Brandt, Begegnungen 124).

Universal-Lexikon. 2012.