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prellen
leimen (umgangssprachlich); abziehen (umgangssprachlich); ausnehmen; über den Tisch ziehen (umgangssprachlich); über den Löffel barbieren (umgangssprachlich); hereinlegen; betrügen; täuschen; linken (umgangssprachlich); übers Ohr hauen (umgangssprachlich); abzocken (umgangssprachlich); lackmeiern; hinters Licht führen; zusammenstoßen (mit); auftreffen (auf); stoßen (an, gegen); prallen

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prel|len ['prɛlən]:
1. <itr.; hat durch heftiges Anstoßen innerlich verletzen:
ich habe mir den Arm geprellt.
Syn.: verletzen.
2. <tr.; hat jmdn. um etwas, was ihm zusteht, bringen:
jmdn. um den Erfolg, den Verdienst prellen.
Syn.: betrügen.

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prẹl|len
I 〈V. tr.; hat
1. jmdn. \prellen
1.1 zu mehreren auf verschränkten Armen mehrmals in die Höhe werfen od. (früher als Strafe) auf gespanntem Tuch in die Höhe schnellen
1.2 〈fig.〉 jmdn. betrügen, durch List um etwas bringen
2. sich \prellen sich stoßen, ohne dass eine offene Wunde entsteht
● einen Fuchs \prellen 〈früher bei der Fuchsjagd〉 den F. auf straffgespanntem Tuch od. Netz so lange hochschnellen, bis er verendet; die Zeche \prellen die Z. in betrügerischer Absicht nicht bezahlen; jmdn. um etwas, besonders Geld \prellen
II 〈V. intr.; ist; veraltet
1. = prallen
2. rasch, heftig laufen (vom Wild u. Jagdhund)
[<mhd. prellen „auf-, abprallen, zurückschlagen, -stoßen“; im 17./18. Jh. war es in Studentenverbindungen üblich, die Füchse (die jungen Studenten) zu „prellen“, d. h. zu hänseln u. die Zeche bezahlen zu lassen; von da aus Bedeutungsveränderung zu „betrügen“]

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prẹl|len <sw. V.> [mhd. prellen = mit Wucht stoßen; sich schnell fortbewegen; aufschlagen, H. u.]:
1.
a) <hat> [urspr. Verbindungswesen, nach der Vorstellung des um seine Freiheit betrogenen »geprellten« (3) Fuchses mit Bezug auf Fuchs (7)] jmdn. um etw. ihm Zustehendes bringen, betrügen:
jmdn. um die Belohnung, um sein Erbe p.;
b) einen ausstehenden Geldbetrag nicht bezahlen:
die Zeche p.
2.
a) <ist> (selten) prallen (1):
gegen die Wand p.;
b) <hat> heftig stoßen:
die Kiste prellte ihr Knie;
c) <hat> (etw., sich) heftig stoßend verletzen:
ich habe mich an der Schulter geprellt;
d) <hat> sich durch heftiges Stoßen einen Körperteil verletzen:
ich habe mir das Knie geprellt.
3. <hat>
a) (Handball u. a.) einen Ball auf den Boden auftreffen lassen u. ihn wieder an sich nehmen od. erneut schlagen:
beim Dribbeln den Ball p.;
b) (Prellball) den Ball mit der Faust so in die gegnerische Spielhälfte schlagen, dass er zuerst in der eigenen Spielhälfte den Boden berührt:
den Ball über die Leine p.

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I
Prellen,
 
1) Elektronik: unerwünschte Erscheinung bei Relais und anderen mechanischen Schaltkontakten durch die Federwirkung der Schaltstücke. Durch sie kommt es beim Einschaltvorgang zu ein- oder mehrmaligem kurzzeitigem Öffnen und Schließen des Kontaktes, bevor der Stromkreis endgültig geschlossen ist. Das Prellen kann bei der Ansteuerung elektronischer Schaltkreise (v. a. digitaler Baugruppen) zur Erzeugung ungewollter Impulse führen, und es verlängert die Schaltzeiten. Durch konstruktive Maßnahmen und/oder Nachschaltung von elektronischen Schaltungen (z. B. Integriergliedern) kann das Prellen vermieden werden.
 
 2) ein seit der Antike bezeugter Volksbrauch, bei dem ein Mensch, ein Tier oder eine Puppe auf einem Tuch oder einer Tierhaut in die Höhe geschnellt und wieder aufgefangen wird. Das Prellen ist als Schau-, Straf-, Initiations- und Jagdbrauch nachgewiesen. Beim Fuchsprellen wurden lebend gefangene Füchse oder Wölfe durch Aufprellen auf den Boden mithilfe eines Netzes zu Tode gequält. Seit dem Mittelalter wurden im Zusammenhang mit der Gesellentaufe bei den Metzgern und Gerbern Neulinge auf einer Tierhaut geprellt. Heute lebt der Brauch z. B. in Mecheln in der Figur des »Opsinjoorke« (Symbol des konkurrierenden Antwerpen) fort, der bei Umzügen mitgeführt wird.
II
Prellen
 
[engl. keybounce], Fehlfunktion von Tastaturen, bei der das einmalige Drücken einer Taste vom System als mehrfacher Anschlag interpretiert wird. Das Prellen beruht darauf, dass beim Schließen (oder Öffnen) eines elektrischen Schalters grundsätzlich eine Schwingung ausgelöst wird, die bei falsch eingestellter Empfindlichkeit als wiederholtes Signal interpretiert wird. Durch geeignete elektronische Filter lässt sich dieser Fehler weitgehend vermeiden, man bezeichnet dies auch als »Entprellen«.
 
 
TIPP:
 
Manche Betriebssysteme können in gewissen Grenzen auch durch Einstellungen dem Prellen entgegenwirken. Unter Windows z. B. lässt sich die sog. Tastaturverzögerung verstellen, und zwar über Start-Einstellungen-Systemsteuerung-Tastatur, Register Geschwindigkeit. Hier kann man bei den Tatstatureinstellungen den Regler »Verzögerung« in Richtung »Lang« bewegen (mit der Maus ziehen), was den Prelleffekt meistens spürbar abmildert. Auch Veränderungen der Wiederholrate (zweiter Schieberegler auf derselben Registerkarte) können manchmal weiterhelfen.

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prẹl|len <sw. V.> [mhd. prellen = mit Wucht stoßen; sich schnell fortbewegen; aufschlagen, H. u.; 1: urspr. Verbindungswesen, nach der Vorstellung des um seine Freiheit betrogenen „geprellten“ (3) Fuchses mit Bezug auf ↑Fuchs (7); 3: an den früher üblichen Brauch, Menschen zur Strafe od. zum Scherz auf einem straff gespannten Tuch in die Höhe zu schleudern, schloss sich das „Prellen“ von Füchsen als Belustigung von Jagdgesellschaften an]: 1. jmdn. um etw. ihm Zustehendes bringen, betrügen <hat>: jmdn. um die Belohnung, um sein Erbe p.; Am Nachmittag ... habe ihn einer um sein Honorar geprellt (Ziegler, Konsequenz 147); So kam es, dass geprellte Urlauber direkt vom Flughafen ... zum Reisebüro fuhren (Szene 8, 1985, 23). 2. a) (selten) prallen (1) <ist>: gegen die Wand p.; b) heftig stoßen <hat>: die Kanten der Kartons prellten seine Schenkel (Fels, Sünden 88); dann prallt ihm ein Körper in den Rücken und prellt ihn vorwärts (Norfolk, Lemprière 642); c) (etw., sich) heftig stoßend verletzen <hat>: ich habe mich an der Schulter geprellt; d) sich durch heftiges Stoßen einen Körperteil verletzen <hat>: ich habe mir das Knie geprellt. 3. (Jagdw. früher) (einen Fuchs) auf ein straff gespanntes Tuch od. Netz legen u. immer wieder emporwerfen u. auffangen <hat>. 4. a) (Handball u. a.) einen Ball auf den Boden auftreffen lassen u. ihn wieder an sich nehmen od. erneut schlagen: beim Dribbeln den Ball p.; b) (Prellball) den Ball mit der Faust so in die gegnerische Spielhälfte schlagen, dass er zuerst in der eigenen Spielhälfte den Boden berührt: den Ball über die Leine p.

Universal-Lexikon. 2012.