aneinander geraten; auftreffen (auf); stoßen (an, gegen); prellen; prallen; aufeinander stoßen; aufeinander prallen; kollidieren; zusammenprallen
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zu|sam|men|sto|ßen [ts̮u'zamənʃto:sn̩], stößt zusammen, stieß zusammen, zusammengestoßen <itr.; ist:a) mit Wucht gegeneinanderprallen:
die Straßenbahn ist mit dem Bus zusammengestoßen.
Syn.: ↑ zusammenprallen.
b) sich an einem Punkt treffen; eine gemeinsame Grenze haben:
die Linien stoßen in diesem Punkt zusammen; unsere Gärten stoßen zusammen.
c) eine Auseinandersetzung (mit jmdm.) haben:
ich bin heute heftig mit ihr zusammengestoßen.
Syn.: ↑ aneinandergeraten, sich ↑ anlegen, einen Zusammenstoß haben, sich ↑ streiten, sich ↑ zanken.
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zu|sạm|men||sto|ßen 〈V. intr. 257; ist〉
1. aufeinanderprallen, gegeneinanderprallen; Sy zusammenprallen
2. sich berühren (Linien)
3. eine gemeinsame Grenze haben (Grundstücke)
4. 〈fig.〉 eine Auseinandersetzung, einen Wortwechsel haben
● die beiden Wagen, Züge sind zusammengestoßen; die beiden Straßen stoßen hier zusammen; er ist wiederholt mit seinem Hauswirt zusammengestoßen
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zu|sạm|men|sto|ßen <st. V.; ist:
1.
mit einem Lkw z.;
mit den Köpfen z.;
die zwei Maschinen sind frontal zusammengestoßen;
b) (seltener) eine heftige Auseinandersetzung haben:
mit dem Vorarbeiter z.
2. aneinandergrenzen:
dort, wo die Grundstücke zusammenstoßen.
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zu|sạm|men|sto|ßen <st. V.; ist: 1. a) (bes. von Fahr-, Flugzeugen) zusammenprallen; kollidieren: die zwei Maschinen sind frontal zusammengestoßen; die Straßenbahn ist mit einem Lkw zusammengestoßen; wir stießen [mit den Köpfen] zusammen; b) (seltener) eine heftige Auseinandersetzung haben: er ist mit dem Vorarbeiter zusammengestoßen. 2. eine gemeinsame Grenze haben: es gibt keinen Zaun an der Stelle, wo die beiden Grundstücke zusammenstoßen.
Universal-Lexikon. 2012.