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Dressurreiten
Dres|sur|rei|ten 〈n.; -s; unz.〉 (grundlegende) dressurmäßige Ausbildung von Reitpferden (auch als Disziplin des Reitsports) ● Prüfungen im \Dressurreiten

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Dres|sur|rei|ten, das; -s:
1. grundlegende Übung beim Zureiten u. im Reitunterricht, bei der die einzelnen Gangarten herausgearbeitet werden.
2. olympische Disziplin des Reitsports mit ↑ Dressurprüfungen (2).

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Dressurreiten,
 
Pferdesport: Grundlage der Pferdeausbildung und der Reiterei, von den Anfängen bis zur hohen Schule. Das Dressurreiten dient der Gymnastizierung des Pferdes, verbessert Takt und Schwung der Gangarten und verfeinert die Verständigung zwischen Pferd und Reiter. Ziel der Dressur ist ein schwungvoll, taktrein, losgelassen, gerade gerichtet sich bewegendes Pferd, das leicht und willig an den Hilfen steht.
 
Dressurprüfungen finden in einem Dressurviereck von 20 × 40 oder 20 × 60 m statt. Beim Dressurreiten werden verschiedene Hufschlagfiguren an festgelegten Stellen durchgeführt; als Grundlage dienen die vorgeschriebenen Aufgaben der LPO (Leistungsprüfungsordnung). Je nach Klasse (E: Eingangsstufe, A: Anfangsstufe, L: leichte Klasse, M: mittelschwere Klasse, S: schwere Klasse sowie internationale Prüfungen) werden unterschiedlich schwere Lektionen verlangt. Die Klasse S und die internationalen Prüfungen enthalten als besondere Lektionen Piaffe, Passage, Pirouette und fliegende Galoppwechsel von Sprung zu Sprung. Die Noten reichen von 10 (ausgezeichnet) bis 0 (nicht ausgeführt). Beurteilt werden von den Richtern Ausbildungsstand und Vorstellung des Pferdes sowie Sitz und Einwirkung des Reiters. Die olympischen Prüfungen enthalten mehr als 30 Lektionen. Organisationen: Pferdesport. (Sportart, Übersicht)

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Dres|sur|rei|ten, das; -s: 1. grundlegende Übung beim Zureiten u. im Reitunterricht, bei der die einzelnen Gangarten herausgearbeitet werden u. das Pferd lernt, auf Schenkel- u. Zügelhilfe des Reiters zu reagieren. 2. olympische Disziplin des Reitsports mit Dressurprüfungen (2).

Universal-Lexikon. 2012.