Ringrichter
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Kampf|rich|ter ['kampf̮rɪçtɐ], der; -s, -, Kampf|rich|te|rin ['kampf̮rɪçtərɪn], die; -, -nen:Schiedsrichter[in] bei bestimmten sportlichen Wettkämpfen:
die Kampfrichter entschieden sich mit fünf zu null Stimmen für den Vizeweltmeister.
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Kạmpf|rich|ter 〈m. 3; Sp.〉 Mitglied des Kampfgerichts
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Kạmpf|rich|ter, der (Sport):
jmd., der [als Mitglied eines Kampfgerichts, mit anderen zusammen] einen sportlichen Wettkampf leitet, beaufsichtigt [u. die sportlichen Leistungen bewertet].
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Kampfrichter,
Person, die bei sportlichen Wettkämpfen die Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen überwacht und - v. a. in den Individualsportarten - die erbrachte Leistung feststellt (z. B. in der Leichtathletik) oder durch Punktvergabe bewertet (z. B. im Kunstturnen und im Eiskunstlauf); in diesem Fall auch als Punktrichter bezeichnet. Der Kampfrichter ist in der Regel Mitglied eines Kampfgerichts. In den Sportspielen heißt der Kampfrichter Schiedsrichter.
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Kạmpf|rich|ter, der (Sport): jmd., der [als Mitglied eines Kampfgerichts, mit andern zusammen] einen sportlichen Wettkampf leitet, beaufsichtigt [u. die sportlichen Leistungen bewertet].
Universal-Lexikon. 2012.