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EDV
elektronische Datenverarbeitung; Informationstechnik; IT; Informationstechnologie

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EDV [e:de:'fau̮], die; -:
elektronische Datenverarbeitung.

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EDV 〈Abk. für〉 elektronische Datenverarbeitung

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EDV [e:de:'fa̮u ], die; -:
elektronische Datenverarbeitung.

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EDV
 
[Abk. für Elektronische Datenverarbeitung], Oberbegriff für die Methoden und Geräte, mit denen Daten auf elektronischem Weg verarbeitet werden können. Wurden früher dafür auch festverdrahtete Geräte eingesetzt, zählen heute praktisch nur noch Computer und Programme zur EDV. Daher werden heute auch oft die Begriffe »Datenverarbeitung« und EDV als synonym angesehen. Unter der Verarbeitung von Daten werden die Operationen Erfassen, Aufbereiten, Kodieren, Speichern, Vergleichen, Sortieren, Zuordnen, Selektieren, Transformieren, Komprimieren und Dekomprimieren, Vervielfältigen, Übertragen/Versenden und Ausgeben zusammengefasst. Alle Prozesse in der EDV lassen sich auf diese Vorgänge zurückführen (EVA-Prinzip: Eingabe, Verarbeitung, Ausgabe). Die Gesamtheit der zur Erfüllung einer bestimmten Aufgabe eingesetzten Hardware und Software nennt man EDV-System, deren technische Ausstattung eine EDV-Anlage. Ihr zentraler Bestandteil sind ein oder mehrere Computer.
 
Eingabedaten können in den verschiedensten Formen vorliegen, in der EDV werden sie aber i. d. R. vor der Verarbeitung in eine digitale Form überführt (digitalisiert), während es früher auch Formen von analoger Datenverarbeitung gab. Physikalische Daten werden dabei durch Analog-digital-Wandler computerlesbar gemacht, bei Texten erreicht man das durch Eingabe über eine Tastatur oder Einscannen (Scanner). Bei Bilddaten setzt sich neben dem Scanner die digitale Fotografie zunehmend durch (digitale Bildverarbeitung). Zur Ausgabe der verarbeiteten Daten werden die binären elektronischen Signale entweder wieder in eine analoge, für Menschen lesbare Form gebracht, etwa durch Digital-analog-Wandler mit nachgeschalteten Anzeigegeräten, Lautsprechern u. Ä., oder pixelweise visuell dargestellt (Bildschirm, Drucker).
 
Die Anwendungen der EDV haben in den letzten Jahrzehnten immer mehr Lebensbereiche durchdrungen, neben staatlichen Stellen, Forschungseinrichtungen und großen Unternehmen nutzen zunehmend auch kleine Betriebe und Privatleute die EDV. Beispiele hierfür reichen von Buchhaltungs-, Finanz- und Administrationssystemen über die industrielle Prozesssteuerung bis zum wissenschaftlichen Rechnen. Insbesondere die Entwicklung von Soft- und Hardware selbst bietet ein breites Einsatzgebiet für EDV-Systeme. Im privaten Bereich wird EDV u. a. zur Adressverwaltung, im Multimediabereich (Bildbearbeitung, digitale Musikspeicherung) und zur Recherche und Kommunikation über das Internet genutzt.
 
Durch das schnelle Wachstum der technischen Möglichkeiten im EDV-Bereich ist die Frage des Datenschutzes immer dringlicher geworden. Beispielsweise können leistungsfähige EDV-Systeme einzelne Personen in großen Menschenmengen sekundenschnell anhand ihres Gesichts identifizieren; in Datenbanken können alle wesentlichen Informationen der Bürger eines großen Landes in kürzester Zeit gefiltert und aufbereitet werden, auf dem Gebiet der Bioinformatik gibt es Technologien zur automatischen Beurteilung der Erbsubstanz eines Individuums. Daher haben Gesetzgeber und Rechtsprechung umfangreiche Schutzbestimmungen erlassen, die aber mit dem technischen Fortschritt ständig weiterentwickelt werden müssen. Das sog. Recht auf informationelle Selbstbestimmung hat in Deutschland mittlerweile Verfassungsrang.

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EDV [e:de:'fau], die; -: elektronische Datenverarbeitung.

Universal-Lexikon. 2012.