Akademik

zuordnen
zuweisen; gegeneinander abgleichen; gleichsetzen; unifizieren (fachsprachlich)

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zu|ord|nen ['ts̮u:|ɔrdnən], ordnete zu, zugeordnet <tr.; hat:
zu etwas, was als klassenmäßig zugehörig, als mit dem Betreffendem zusammengehörig angesehen wird, hinzufügen, etwas einordnen:
etwas einer Gattung, einem System zuordnen; der Telefonnummer konnten mühelos die Adressen zugeordnet werden.

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zu||ord|nen 〈V. tr.; hat〉 etwas einer Sache \zuordnen
1. ordnend hinzufügen
2. in Beziehung zu einer Sache setzen
● die Bienen werden den Insekten zugeordnet

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zu|ord|nen <sw. V.; hat:
zu etw., was als zugehörig od. mit etw. als zusammengehörig angesehen wird, stellen; bei, unter etw. einordnen:
die Schnabeltiere werden den Säugetieren zugeordnet;
er lässt sich keiner politischen Richtung z.

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zu|ord|nen <sw. V.; hat: zu etw., was als klassenmäßig zugehörig od. mit etw. als zusammengehörig angesehen wird, stellen; bei, unter etw. einordnen: die Schnabeltiere werden den Säugetieren zugeordnet; er lässt sich keiner politischen Richtung eindeutig z.; Telefonbücher auf CD-ROM ... Dass jedermann der nackten Rufnummer eine Adresse z. konnte, ging ihnen (= Datenschützern) zu weit (FAZ 25. 5. 99, T 10); Die Division wurde den Verbänden zugeordnet, die die Flankendeckung zu übernehmen hatten (Kuby, Sieg 235).

Universal-Lexikon. 2012.