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ver|viel|fäl|ti|gen [fɛɐ̯'fi:lfɛltɪgn̩] <tr.; hat:(von etwas) eine größere Menge Kopien herstellen:
einen Artikel, ein Bild vervielfältigen.
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ver|viel|fäl|ti|gen 〈V. tr.; hat〉 auf mechanischem Wege mehrfach herstellen ● einen Text, ein Schriftstück, einen Kupferstich \vervielfältigen
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ver|viel|fäl|ti|gen <sw. V.; hat [für älter vielfältigen]:
1. von einer Vorlage o. Ä. eine größere Zahl von gleichen Exemplaren, von Kopien herstellen:
einen Text, ein Dokument, ein Flugblatt, einen Brief v.
2. (geh.) vermehren, verstärken:
seine Bemühungen, Anstrengungen v.
3. <v. + sich> sich vermehren, zahlenmäßig vergrößern; zunehmen:
die Anforderungen hatten sich vervielfältigt.
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Vervielfältigen,
Reproduktions-, Büro- und Fototechnik: das Anfertigen einer mehr oder weniger großen Anzahl von Duplikaten nach einer Originalvorlage (Text, Bild). Die Verfahren des Vervielfältigens unterscheiden sich durch die Art der Umsetzung des Originals voneinander. Bei den »klassischen« Verfahren wird ein Original benötigt, das als Druckträger Farbe aufnehmen und auf den zu bedruckenden Stoff weitergeben kann. Dazu können im weiteren Sinn alle Druckverfahren gezählt werden, im engeren Sinn nur solche Verfahren, die mithilfe einfacher Geräte oder spezieller Büromaschinen ausführbar sind, z. B. der Kleinoffsetdruck, das Umdruck-, das Schablonen- und das Metallblattverfahren. Beim Umdruckverfahren wird dem Original (Kunstdruckpapier) während des Schreibens oder Zeichnens ein Farbträgerblatt mit der Schichtseite nach oben untergelegt, sodass auf der Rückseite des Originals ein Spiegelbild entsteht. Diese Vorlage wird in einem Umdrucker von einer Walze auf das Papier übertragen, das mit einer die Druckfarbe lösenden Flüssigkeit angefeuchtet wurde (bis 100 Abzüge). Das Schablonenverfahren benutzt als Druckträger feines Seidenpapier, das mit einer farbundurchlässigen Emulsion getränkt ist. Es wird von Hand oder mit der Schreibmaschine ohne Farbband beschrieben. Dadurch wird an den Anschlagstellen die farbundurchlässige Schicht entfernt, sodass an diesen Stellen die Farbe, die eine Walze auf die Schablone drückt, durch das Seidenpapier auf das unterlegte Papierblatt hindurchtreten kann und dieses bedruckt (bis 5 000 Abzüge). Beim Metallblattverfahren wird ein mit Rastergrund versehenes Metallblatt mit einer Schreibmaschine ohne Farbband beschrieben, die entstehende Hochprägung kann zum Vervielfältigen Druckfarbe aufnehmen. - Neben den Verfahren nach dem Druckprinzip kann die Übertragung auch durch Licht und Wärme auf eine für die jeweilige Strahlung empfindliche Schicht erfolgen (Kopierverfahren).
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ver|viel|fäl|ti|gen <sw. V.; hat [für älter vielfältigen]: 1. von einer Vorlage o. Ä. eine größere Zahl von gleichen Exemplaren, von Kopien herstellen: einen Text, ein Dokument, ein Flugblatt, einen Brief, eine Skizze v.; Legen Sie sich eine Liste an, vervielfältigen Sie sie und verteilen Sie sie dann an alle Interessenten (Kirst, 08/15, 404); Mithilfe moderner Gentechnik lassen sich nun Zellen herstellen, die solche zielgenauen Antikörper beliebig oft und identisch vervielfältigen (»klonen«) (Spiegel 53, 1981, 102); Sie schleusten fremdes Erbgut in Bakterienzellen ein und vervielfältigten es durch »Klonierung« (natur 7, 1995, 42). 2. (geh.) etw. vermehren, verstärken: seine Bemühungen, Anstrengungen v. 3. <v. + sich> sich vermehren, zahlenmäßig vergrößern; zunehmen: die Anforderungen hatten sich vervielfältigt.
Universal-Lexikon. 2012.