abschnüren; schnüren; zuziehen; zusammenpressen; abklemmen; zusammenziehen; zusammenschnüren; abdrosseln; aufschnüren; aufbinden; losbinden; verdicken
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ab|bin|den ['apbɪndn̩], band ab, abgebunden <tr.; hat:1. etwas, was um- oder angebunden worden ist, wieder abnehmen, losbinden:
die Krawatte, das Kopftuch abbinden.
2. abschnüren:
binde das Bein [mit einem Tuch] ab, damit das Blut nicht aus der Wunde rinnt.
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ạb||bin|den 〈V. 111; hat〉
I 〈V. tr.〉
1. eine verletzte Ader \abbinden (zur Unterbrechung des Blutkreislaufs) das betroffene Glied fest umwickeln
2. einen angebundenen Gegenstand \abbinden losbinden, lösen
3. ein Kalb \abbinden entwöhnen
4. eine Suppe \abbinden durch Zugabe von Mehl od. Stärke verdicken
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Ạb|bin|den: Verfestigen von zuvor fließfähigen Bindemitteln (z. B. Bitumen, Mörtel, Gips; ↑ Erstarren, 2) oder Klebstoffen.
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ạb|bin|den <st. V.; hat:
1. etw., was gebunden od. angebunden ist, losbinden, lösen, abnehmen:
die Schürze, das Kopftuch a.
2.
a) abschnüren:
eine Arterie a.;
die Nabelschnur a.;
das verletzte Bein wurde abgebunden (an einer Stelle mit einer Schnur fest umwickelt, um das Blut am Ausfließen zu hindern);
ein Kind a. (bei der Geburt abnabeln);
b) zubinden, zusammenbinden:
Wurstenden, Äste a.;
das Haar am Hinterkopf a.
3.
a) (Zimmerei) (Bauhölzer) durch Bearbeiten passend machen u. probeweise zusammenfügen, verbinden:
den Dachstuhl a.;
b) (Böttcherei) (Fässer) durch Reifen zusammenbinden:
das Fass muss neu abgebunden werden.
4. (Gastron.) (mit einem Bindemittel) verdicken:
die Suppe mit Mehl a.
5. (bes. Bauw.) (von bestimmten Stoffen) hart werden:
der Beton hat noch nicht abgebunden;
der Mörtel, Gips, Kalk bindet gut, schlecht ab.
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Abbinden,
1) Chemie, Physik, Technik: das Verfestigen von Bindemitteln, Klebstoffen, Kitten u. Ä. durch chemische (Polymerisation, Oxidation, Hydratation), kolloidchemische (Brechen von Emulsionen) oder physikalische Vorgänge (z. B. Adhäsion, Kohäsion, Kristallisation, Verdunstung des Lösungsmittels). Bei Baustoffen (z. B. Kalk-, Gips-, Zementmörtel) unterscheidet man zwischen Erstarren (erste Phase des Abbindens) und Erhärten (zweite Phase des Abbindens).
2) Holzbau: der Abbund.
3) Medizin: das Zusammendrücken von Blutgefäßen, eine Notmaßnahme zur vorläufigen Blutstillung bei dauerhaft blutenden großen Gefäßverletzungen. Das Abbinden geschieht oberhalb (proximal) der Verletzung, d. h. zwischen Herz und Wunde. Der durch das Abbinden ausgeübte Druck muss den oberen (systolischen) Blutdruckwert in den Schlagadern übersteigen (Oberarm: 300 mmHg ≈ 40 kPa). Das Abbinden ist ohne Unterbrechung längstens 1½ Stunden zulässig, da sonst die Gefahr der Gewebeschädigung besteht, und sollte nur bei Blutungen angewendet werden, die durch Druckverband nicht stillbar sind.
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ạb|bin|den <st. V.; hat: 1. etw., was gebunden od. angebunden ist, losbinden, lösen, abnehmen: die Schürze, das Kopftuch a.; darf ich mir die Krawatte a.?; auf Seiten des Marketenderbootes wurde das Tau vorzeitig abgebunden (Klepper, Kahn 137). 2. a) abschnüren: eine Arterie a.; die Nabelschnur a.; das verletzte Bein wurde abgebunden (an einer Stelle mit einer Schnur fest umwickelt, um das Blut am Ausfließen zu hindern); ein Kind a. (bei der Geburt abnabeln); b) zu einem Bund binden: das Haar am Hinterkopf a. 3. a) (Zimmerei) (Bauhölzer) durch Bearbeiten passend machen u. probeweise zusammenfügen, verbinden: den Dachstuhl a.; b) (Böttcherei) (Fässer) durch Reifen zusammenbinden: das Fass muss neu abgebunden werden. 4. (Landw.) (ein Kalb) entwöhnen: ein Kalb a. 5. (Gastr.) (mit einem Bindemittel) verdicken: die Suppe mit Mehl a. 6. (Bauw.) (von bestimmten Baustoffen) hart werden: der Beton hat noch nicht abgebunden; der Mörtel, Gips, Kalk bindet gut, schlecht ab. ∙ 7. *kurz a. (landsch.; rasch zum Ende kommen): Anstatt aber kurz abzubinden, seine Schulden gradaus zu bezahlen und abzureisen (Keller, Kleider 28).
Universal-Lexikon. 2012.