Akademik

abmachen
übereinkommen; aushandeln; ausschnapsen (österr.); ausverhandeln; akkordieren; vereinbaren; absprechen; abhängen (umgangssprachlich); abkuppeln (umgangssprachlich); abtrennen; entfernen; separieren (fachsprachlich); ablösen; trennen; loslösen

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ab|ma|chen ['apmaxn̩], machte ab, abgemacht <tr.; hat:
1. loslösen und entfernen /Ggs. anmachen/: einen Aufkleber, ein Schild von der Tür abmachen.
2.
a) vereinbaren:
wir hatten das so abgemacht; abgemacht! (einverstanden!).
Syn.: absprechen, ausmachen, festlegen, verabreden.
b) erledigen:
die Sache war schnell abgemacht.
Syn.: abwickeln, ausführen, durchführen, machen, tun, verrichten.

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ạb||ma|chen 〈V. tr.; hat
1. entfernen, losmachen, lösen (Haftendes)
2. vereinbaren, verabreden
3. zu Ende führen (Arbeit, Angelegenheit)
4. abschließen (Geschäft)
● das haben sie unter sich abgemacht unter sich geklärt; →a. abgemacht

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ạb|ma|chen <sw. V.; hat:
1. (ugs.) von etw. loslösen u. entfernen:
den Rost a.;
das Schild [von der Tür] a.
2. vereinbaren:
einen neuen Termin a.;
wir hatten abgemacht, dass jeder die Hälfte zahlen soll;
<häufig im 2. Part.> (bekräftigend, zustimmend in Bezug auf den Abschluss einer Vereinbarung:) abgemacht!
3. (in bestimmter Weise) klären, ins Reine bringen:
etwas gütlich a.;
wir wollen die Sache unter uns a.;
das musst du mit dir selbst a. (du musst selbst sehen, wie du damit fertig wirst).
4. (ugs.) ableisten, hinter sich bringen:
seine Dienstzeit abgemacht haben.

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ạb|ma|chen <sw. V.; hat: 1. (ugs.) von etw. loslösen u. entfernen: den Rost a.; das Schild [von der Tür] a.; Ü das mach dir man ab, Vater! Schnaps kriegst du nie mehr (berlin.; das schlag dir aus dem Kopf!; Fallada, Jeder 327). 2. a) vereinbaren: einen neuen Termin, eine dreimonatige Kündigungsfrist a.; wir hatten abgemacht, dass jeder die Hälfte zahlen soll; es war zwischen ihnen noch nichts abgemacht worden; <häufig im 2. Part.> (bekräftigend, zustimmend in Bezug auf den Abschluss einer Vereinbarung:) abgemacht!; ∙ b) eine Vereinbarung treffen, einen Vertrag schließen: dass ich sogleich mit ihm abmachte und ihn in unsere Dienste nahm (C. F. Meyer, Amulett 9). 3. (in bestimmter Weise) klären, ins Reine bringen: etwas gütlich a.; alle Geschäfte im Restaurant a.; wir wollen die Sache unter uns a.; das musst du mit dir selbst a. (du musst selbst sehen, wie du damit fertig wirst); mein Fall war nicht im Sitzen abzumachen (ließ sich nicht ohne Mühe erledigen; Muschg, Gegenzauber 288). 4. (ugs.) ableisten, hinter sich bringen: seine Dienstzeit abgemacht haben; Ich mache ... einen längeren Knast ab (Oxmox 5, 1985, 153).

Universal-Lexikon. 2012.