Eu|ro|con|trol auch: Eu|ro|cont|rol 〈f.; -; unz.〉 Organisation zur Sicherung des Flugverkehrs in Europa [<Europa + engl. control „überwachen“]
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Eurocontrol,
1960 gegründete europäische Organisation für Flugsicherung; Gründerstaaten: Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Luxemburg und die Niederlande. Mitgliedstaaten (2000): Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Makedonien, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn und Zypern; Sitz: Brüssel. Die wichtigsten Zielsetzungen von Eurocontrol 1960 waren die Durchführung der Flugverkehrskontrolle für die streckengebundenen Flüge im oberen Luftraum (ab 6 000 m) aller Mitgliedstaaten und die Errichtung und der Betrieb der für den Flugverkehrskontrolldienst benötigten technischen Einrichtungen auf der Grundlage einer gemeinsamen Finanzierung durch die Mitgliedstaaten. Die Bundesrepublik Deutschland übergab die Durchführung der Flugverkehrskontrolle für den norddeutschen Luftraum oberhalb Flugfläche 245 (7 500 m) im März 1974 an Eurocontrol. Da nicht alle Staaten ihrer Verpflichtung nachkamen, Teile ihres Luftraumes an Eurocontrol zu delegieren, einigte man sich 1981 auf ein Änderungsprotokoll, das am 1. 1. 1986 in Kraft trat. Das Ziel zur Delegierung der Flugverkehrskontrolle für die streckengebundenen Flüge in den oberen Lufträumen wurde aufgegeben. Zu den neuen Aufgaben von Eurocontrol gehören Ausarbeitung und Festlegung gemeinsamer mittel- und langfristiger Ziele auf dem Gebiet der Flugsicherung, gemeinsame Weiterentwicklung des Flugsicherungssystems, Ausbildung von Flugsicherungspersonal, Erhebung von Flugsicherungsgebühren und zentrale Maßnahmen der Verkehrsflusssteuerung.
Universal-Lexikon. 2012.