Versicherung über eine bestimmte Summe, die im Todesfall an die Hinterbliebenen des Versicherten, im Erlebensfall an den Versicherten selbst ausbezahlt wird:
eine Lebensversicherung abschließen.
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Le|bens|ver|si|che|rung 〈f. 20〉 Versicherung gegen einen finanziellen Verlust infolge der Unsicherheit der Lebensdauer wie auch zur Abdeckung des Vermögensbedarfs außerhalb des aktiven Arbeitslebens od. in Krisenzeiten ● eine \Lebensversicherung abschließen
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Le|bens|ver|si|che|rung, die:
Versicherung über eine bestimmte Summe, die im Todesfall an die Hinterbliebenen des Versicherten, im Erlebensfall an den Versicherten selbst ausbezahlt wird:
eine L. abschließen;
seine L. (ugs.; die Versicherungssumme seiner Lebensversicherung) ausbezahlt bekommen;
Ü selbst die besten Bremsen sind keine L.
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Lebensversicherung,
Personenversicherung zur Deckung eines im Versicherungsfall beim Versicherungsnehmer entstehenden Geldbedarfs. Versicherungsfälle sind v. a. Tod der versicherten Person(en) oder Ablauf (Erleben) eines vereinbarten Termins. Durch den Versicherungsvertrag wird der Versicherer entweder zu einer einmaligen (Kapital-, Summenversicherung) oder zu einer regelmäßig wiederkehrenden (Rentenversicherung) Leistung verpflichtet.
Die Genehmigungspflicht für die Tarife in der Lebensversicherung wurden im Rahmen der Harmonisierung des europäischen Versicherungsbinnenmarktes mit Wirkung zum 29. 7. 1994 vollständig aufgehoben. Für die genehmigungspflichtigen Altverträge, die zuvor abgeschlossen wurden, bemisst sich die Beitragshöhe nach dem Alter der versicherten Personen bei Vertragsabschluss, deren Geschlecht, der Vertragslaufzeit und der Versicherungssumme. In der Gestaltung der Tarife für die nach dem 29. 7. 1994 abgeschlossenen Verträge sind die Lebensversicherungsunternehmen frei. Risikomerkmale wie Rauchen oder Art der beruflichen Tätigkeit können in der Tarifgestaltung berücksichtigt werden.
In Deutschland ist die Lebensversicherung neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der betrieblichen Altersversorgung Bestandteil des »Drei-Säulen-Konzeptes« der Daseins- und Hinterbliebenenvorsorge. Sie bietet Nichtsozialversicherungspflichtigen eine Möglichkeit zur Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenvorsorge sowie für Sozialversicherungspflichtige eine Ergänzung ihrer gesetzlichen und gegebenenfalls betrieblichen Versorgung. Die Lebensversicherung ist eine Summenversicherung, d. h. der Versicherungsnehmer kann gemäß seinen finanziellen Möglichkeiten und seinem Vorsorgebedarf die Höhe der Versicherung und des Beitrages frei wählen.
Für die einzelne Person beziehungsweise die einzelne Familie (einzelwirtschaftlich) lassen sich durch eine Lebensversicherung die finanziellen Folgen des Eintritts eines Risikos auffangen, wie der Wegfall von Arbeitseinkommen aufgrund von Alter oder Berufsunfähigkeit oder die bedrohte Versorgung von Hinterbliebenen bei Tod des Haupternährers. Volkswirtschaftlich entlastet die Lebensversicherung das System der staatlichen sozialen Sicherung, sammelt Kapital und stellt es anderen Sektoren der Volkswirtschaft langfristig zur Verfügung. Die Kapitalanlagen der deutschen Lebensversicherungsunternehmen bilden das Äquivalent zu den Verpflichtungen aus den Lebensversicherungverträgen und dienen als Quelle für die Überschussbeteiligungen an die Versicherungsnehmer. Aufgrund der vorsichtig gewählten Kalkulationsgrundlagen für die Lebensversicherung entstehen Überschüsse: Je nach Vertragsart werden Sterblichkeit (Todesfallversicherung), Restlebenserwartung (Rentenversicherung) oder Invalidisierungswahrscheinlichkeit (Berufsunfähigkeitsversicherung) höher angesetzt als empirisch zu beobachten. Der kalkulatorische Rechnungszins (seit 1. 7. 2001 maximal 3,25 %) liegt unter der tatsächlich erwirtschafteten Nettoverzinsung der Kapitalanlage. Die kalkulierten Verwaltungs- und insbesondere aber die Vertriebskosten decken hingegen häufig nicht die tatsächliche Höhe. Die Summe aus Risiko-, Kapitalanlage- und Kostenergebnis bilden die Quelle der Überschussbeteiligung in der Lebensversicherung, wobei dem Kapitalanlageergebnis die weitaus größte Bedeutung zukommt. Die einzelnen Vertragsarten werden verursachungsgerecht an diesen Überschüssen beteiligt.
Für die Altverträge (Vertragsbeginn vor 29. 7. 1994) wurden die Kalkulationsgrundlagen durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen, Abk. BAV (jetzt Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Abk. BAFin), genehmigt. Für Neuverträge ist die Genehmigungsflicht entfallen, nicht aber die Pflicht zur vorsichtigen Kalkulation: Innerhalb der von der BAFin zu überwachenden Grenzen sind die Versicherungsunternehmen in ihrer Tarifgestaltung für Neuverträge autonom. Diese Freiheiten wurden im Zuge der Vollendung eines europäischen Binnenmarktes für Versicherungen geschaffen.
In der Folge haben die deutschen Lebensversicherungsunternehmen ihre Produktpalette erweitert. Die Arten der Lebensversicherung lassen sich grob nach folgenden Merkmalen einteilen: 1) nach der Anzahl der durch einen Vertrag versicherten Personen in Einzel- und Gruppenversicherungen; 2) nach der Art der Beitragszahlung in Versicherungen gegen laufenden Beitrag und gegen Einmalbeitrag; 3) nach der Ausgestaltung der Auszahlungsleistung in Kapital- und Rentenversicherungen. Am Markt sind hauptsächlich die folgenden Lebensversicherungsformen vorzufinden: 1) Risikolebensversicherung (auch kurz Todesfallversicherung genannt): Kapitalzahlung zur Hinterbliebenenversorgung bei Tod der versicherten Person und/oder zur Kreditabsicherung. Besondere Bedeutung hat diese Form als »Restschuldversicherung«, bei der die Versicherungssumme aufgrund der laufenden Tilgungen im Zeitablauf sinkt. Die Risikoversicherung mit Umtauschrecht bietet dem Versicherten die Möglichkeit des Umtausches der Risikolebensversicherung in eine gemischte Lebensversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung. 2) Gemischte Lebensversicherung (auch Todes- und Erlebensfallversicherung, zum Teil auch nur Erlebensfallversicherung genannt): Kapital- oder Rentenzahlung zur Hinterbliebenenversorgung bei Tod der versicherten Person oder zur Altersversorgung im Erlebensfall zum Ablauftermin der Versicherung. Todesfall- und Erlebensfallversicherungssumme müssen nicht übereinstimmen. Teilauszahlungen in zuvor festgelegter Höhe während der Vertragslaufzeit sind vereinbar. Sonderform ist die gemischte Lebensversicherung auf verbundene Leben (zwei Personen). Hier wird die Versicherungssumme bei Tod der zuerst gestorbenen versicherten Person fällig beziehungsweise zum Ablauftermin. 3) Lebenslange Todesfallversicherung (auch reine Todesfalllebensversicherung genannt): Kapital- oder Rentenzahlung bei Tod der versicherten Person zur Hinterbliebenenversorgung beziehungsweise Abdeckung eines durch den Tod entstandenen Finanzbedarfes. Im Gegensatz zur Risikolebensversicherung, bei der die Vertragslaufzeit auf eine verhältnismäßig kurze Zeit festgesetzt wird, ist hier ein hohes Endalter vereinbart, z. B. 85 Jahre, bis zu dem Beiträge zu entrichten sind. 4) Leibrentenversicherung: Verrentung eines Kapitalbetrages zur lebenslangen Rentenzahlung (Leibrente). Sie wird als aufgeschobene Rentenversicherung mit typischerweise langer Ansparphase oder als sofort beginnende Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag angeboten. 5) Lebensversicherung mit festem Auszahlungstermin (Term-fix-Versicherung): Zahlung einer Ablaufleistung unabhängig davon, ob die versicherte Person zum Ablauftermin noch lebt. Bei vorzeitigem Tod erfolgt eine Beitragsfreistellung, sodass die Beitragszahlungsdauer ungewiss ist (z. B. Ausbildungsversicherung). 6) Aussteuerversicherung: Zahlung einer Kapitalleistung bei Heirat des Kindes, spätestens zum Ablauf (in der Regel 25. Lebensjahr). 7) Pflegerentenversicherung, Lebensversicherung zur Absicherung des Pflegefallrisikos entsprechend der Pflegebedürftigkeit der versicherten Person (gemäß Pflegestufe). Seit der Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung als Pflichtversicherung und deren Anbindung an die Krankenversicherung zielen die als Lebensversicherung angebotenen Produkte auf die Sicherung eines zusätzlichen Bedarfs; zur Befreiung von der Versicherungspflicht sind sie nicht zugelassen. 8) Fondsgebundene Lebensversicherung: wird als gemischte Lebensversicherung oder als Leibrente angeboten. Im Unterschied zu konventionellen Versicherungen wird das Risiko der Kapitalanlage vollständig vom Versicherungsnehmer getragen. Die Erlebensfallleistung ist an die Wertentwicklung eines oder mehrerer Sondervermögen (Fonds) gebunden. 9) Kapitalisierungsgeschäfte: Eine insbesondere in Frankreich stark verbreitete Form der privaten Vermögensbildung (»bon de capitalisation«). Hierbei handelt es sich um reine Sparprodukte, die nicht an das Überleben des Versicherungsnehmers anknüpfen. Auf der Grundlage finanzmathematischer Methoden sehen sie die Rückzahlung und Verzinsung eines einmaligen oder wiederkehrenden Beitrages für einen festgelegten Zeitraum vor. 10) Tontine: Die Mitglieder einer Gruppe von Versicherungsnehmern zeichnen jeweils eine Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag mit der Maßgabe, dass durch das Versicherungsunternehmen jährlich ein konstanter Rückzahlungs- oder Zinsbetrag auf die Überlebenden der Gruppe gleichmäßig aufgeteilt wird, was steigende Leibrenten zur Folge hat. Die Tontine endet, wenn das letzte Gruppenmitglied gestorben ist. 11) Geschäfte der Verwaltung von Versorgungseinrichtungen: Diese sehen Leistungen im Todes- oder Erlebensfall, bei Arbeitseinstellung oder bei Minderung der Erwerbsfähigkeit vor. - Lebensversicherungen können durch Zusatzversicherungen wie die Unfallzusatzversicherung und die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ergänzt werden. Bei der Unfallzusatzversicherung wird im Falle des Unfalltodes in der Regel eine verdoppelte Todesfallleistung erbracht; die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung bietet Beitragsfreistellung der Hauptversicherung bei Berufsunfähigkeit sowie — je nach Vereinbarung bei Vertragsabschluss — eine Rente, festgelegt als Prozentsatz der Todesfallleistung.
Obgleich die Lebensversicherungen in allen Ländern nach den gleichen Grundmustern gestaltet sind, gibt es zwischen den Ländern zum Teil erhebliche Unterschiede in der Verbreitung der einzelnen Versicherungsformen. Dies erklärt sich häufig durch die national unterschiedliche Steuergesetzgebung und die unterschiedliche Rolle der staatlichen Sicherungssysteme. Auch die Ausgestaltung der einzelnen Versicherungsformen differiert. So werden z. B. in den USA, Großbritannien oder Frankreich flexible Formen der Lebensversicherung angeboten, die z. B. Einflussmöglichkeiten auf die Höhe des Risikoschutzes während der Vertragslaufzeit oder auf die Auswahl der Kapitalanlage einräumen. Der Aspekt des Aufbaus einer sicheren Alters- und Hinterbliebenenvorsorge tritt dabei gegenüber dem Kapitalanlageaspekt (möglichst hohe Rendite) zurück. Seit dem 29. 7. 1994 können solche Produkte auch in Deutschland und von deutschen Lebensversicherungsunternehmen angeboten werden.
Ursprünge der Lebensversicherung finden sich bereits im Altertum mit Sterbekassen zur Begräbnisfinanzierung. Im Mittelalter boten sich die Mitglieder von Zünften und Gilden gegenseitig Schutz im Invaliditäts-, Todes- und Krankheitsfall. Seit dem 15. und 16. Jahrhundert setzte die Entwicklung der Lebensversicherungstechnik durch die Erstellung von Bevölkerungs- und Sterblichkeitsstatistiken, durch die Zinseszins- und die Wahrscheinlichkeitsrechnung ein. Die ersten Lebensversicherungsunternehmen mit versicherungsmathematischem Tarifwerk entstanden in England (1706 und 1762), erste Gründungen in Deutschland gab es ab 1827 (»Gothaer Lebensversicherung«). Beeinträchtigt wurde die Entwicklung der Lebensversicherung durch die beiden Weltkriege und die Währungsreform.
P. B. Hagelschuer: L., 4 Tle. (31987);
D. Lührs: L., 4 Bde. (1994);
H.-P. Reuter: Die L. im Steuerrecht (81994).
V. Kurzendörfer: Einführung in die L. (32000).
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Altersvorsorge: Private Altersvorsorge
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Le|bens|ver|si|che|rung, die: Versicherung über eine bestimmte Summe, die im Todesfall an die Hinterbliebenen des Versicherten, im Erlebensfall an den Versicherten selbst ausbezahlt wird: eine L. abschließen; seine L. (ugs.; Lebensversicherungssumme) ausbezahlt bekommen; Ü selbst die besten Bremsen sind keine L.; ... war er bei seinem ersten Feindflug abgeschossen worden, aber nach dem gebräuchlichen Aberglauben bedeutete das eine L. (Gaiser, Jagd 135).
Universal-Lexikon. 2012.