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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
BaFin

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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
 
Abkürzung BAFin, bundesunmittelbare, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen, gegründet am 1. 5. 2002 durch Zusammenlegung der Bundesaufsichtsämter für Kreditwesen, Versicherungswesen und Wertpapierhandel; Sitz: Bonn und Frankfurt am Main. Aufgaben: Banken-, Versicherungs- und Wertpapieraufsicht (Allfinanzaufsicht). Befasst sich u. a. auch mit Fragen der Einlagensicherung, des Anleger- und Verbraucherschutzes, der Altersvorsorge, der Geldwäschebekämpfung und der Verfolgung unerlaubter Finanzgeschäfte.

Universal-Lexikon. 2012.