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Arbeitseinkommen
Ạr|beits|ein|kom|men 〈n. 14Einkommen aus Arbeitsleistung

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Ạr|beits|ein|kom|men, das:
Einkommen aus körperlicher od. geistiger Arbeit.

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Arbeitseinkommen,
 
Entgelt für unmittelbar geleistete Arbeit, das einem Wirtschaftssubjekt aus unselbstständiger Tätigkeit (z. B. Lohn, Gehalt) beziehungsweise aus selbstständiger Tätigkeit (kalkulatorischem Unternehmerlohn) zufließt. Vom Arbeitseinkommen zu unterscheiden sind das Besitzeinkommen (in Form von Kapitalzins) sowie Transfereinkommen (z. B. Sozialrenten, Pensionen, Unterstützungszahlungen). Gewinne sind sowohl Arbeitseinkommen (Unternehmerlohn) als auch Besitzeinkommen (Verzinsung des eingesetzten Kapitals). Einkommen

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Ạr|beits|ein|kom|men, das: Einkommen aus körperlicher od. geistiger Arbeit.

Universal-Lexikon. 2012.