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Anleihe
verzinsliches Wertpapier; Bond; Rentenpapier; Obligation; Schuldverschreibung; Schulden; Darlehen; Dispo (umgangssprachlich); Pump (umgangssprachlich); Mittelaufnahme (fachsprachlich); Kredit

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An|lei|he ['anlai̮ə], die; -, -n:
a) größere langfristige Geldaufnahme besonders durch Gemeinden, Länder o. Ä., aber auch durch Banken und Unternehmen:
öffentliche Anleihen; eine siebenprozentige Anleihe.
Syn.: Darlehen, Kredit.
b) bei jmdm. eine Anleihe machen: jmds. geistiges Eigentum verwenden:
in seiner Rede machte er eine Anleihe bei dem bekannten Philosophen.
Syn.: etwas von jmdm. übernehmen.

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Ạn|lei|he 〈f. 19
1. (langfristige) Geldaufnahme
2. 〈umg.; fig.〉 Verwendung fremden geistigen Eigentums
● eine \Anleihe bei jmdm. aufnehmen, machen; in diesem Gedicht hat er eine \Anleihe bei Heine gemacht; geistige \Anleihe

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Ạn|lei|he, die; -, -n (Wirtsch.):
1. größere langfristige Geldaufnahme am Kapitalmarkt:
eine bis 2015 unkündbare A.;
öffentliche, staatliche -n;
eine A. [auf etw.] aufnehmen;
eine A. bei jmdm. machen (sich von jmdm. Geld borgen);
Ü -n bei Bach machen (bestimmte Elemente von Bach übernehmen).
2. Anleihepapier:
-n kaufen, begeben;
der Kurs der A. ist gestiegen;
in -n investieren.

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Ạn|lei|he, die; -, -n: größere langfristige Geldaufnahme am Kapitalmarkt: eine bis 1999 unkündbare A.; öffentliche, staatliche -n; eine A. [auf etw.] aufnehmen; eine A. bei jmdm. machen (Geld borgen); Ü die Formensprache der Möbel zeigt -n bei der Architektur (einen Rückgriff auf formale Elemente; Bild. Kunst III, 8); -n bei Reggae aus Jamaika (ran 2, 1980, 31); der Komponist hat hier -n bei der Barockmusik gemacht (von ihr formale Elemente übernommen).

Universal-Lexikon. 2012.