Akademik

einbüßen
verscherzen (umgangssprachlich); verwirken; verschusseln (umgangssprachlich); verschludern (umgangssprachlich); verlegen; (einer Sache) verlustig gehen; verklüngeln (umgangssprachlich); verkramen (umgangssprachlich); verschlampen (umgangssprachlich); verlieren

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ein|bü|ßen ['ai̮nby:sn̩], büßte ein, eingebüßt <itr.; hat:
den Verlust einer Person, einer Sache erleiden:
er hat sein ganzes Vermögen, seine Freiheit eingebüßt; bei diesem Kommando haben wir zwei unserer besten Leute eingebüßt.
Syn.: kommen um, loswerden (ugs.), verlieren.

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ein||bü|ßen 〈V. tr.; hatverlieren, Schaden erleiden an ● sein Ansehen, seinen guten Ruf \einbüßen; bei einem Unfall ein Bein, sein Leben \einbüßen; sein Vermögen bei einer Inflation \einbüßen; die Ware hat an Güte, Haltbarkeit, Wert eingebüßt

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ein|bü|ßen <sw. V.; hat [frühnhd. = einflicken, einfügen, zu mhd. büeʒen, büßen]:
den Verlust einer Sache (od. Person) erleiden; verlieren:
er hat ein Auge, sein ganzes Vermögen, seine Freiheit eingebüßt;
sein Leben e. (ums Leben kommen);
an Ansehen eingebüßt haben.

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ein|bü|ßen <sw. V.; hat [frühnhd. = einflicken, einfügen, zu mhd. büeʒen, ↑büßen]: den Verlust einer Sache (od. Person) erleiden; verlieren: Hier kommandiert ein Bannführer, der an der Front ein Auge eingebüßt hatte (Loest, Pistole 62); er hat sein ganzes Vermögen, seine Freiheit eingebüßt; das Vertrauen seines Reeders hatte er durch sein leichtfertiges Verhalten beim Löschen der Giftladung eingebüßt (Prodöhl, Tod 238); Die kleine Stadt Bad Freienwalde ... hat ihre Bedeutung als Knotenpunkt des Verkehrs und als Handelsplatz seit langem eingebüßt (Berger, Augenblick 18); sein Leben e. (ums Leben kommen); an Ansehen eingebüßt haben.

Universal-Lexikon. 2012.