Azubi (umgangssprachlich); Auszubildender; Lehrling; Schreibstift; Schreiber; Kerlchen; Knirps; Steppke (umgangssprachlich); Pimpf; Zapfen; Stehbolzen; Kettensteg; Domstift; Heim; Nagel; Stahlstift; Bolzen; Drahtstift
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1Stift [ʃtɪft], der; -[e]s, -e:1. dünneres, längliches, an einem Ende zugespitztes Stück aus Metall oder Holz, das als Befestigung, zum Verbinden von etwas in etwas hineingetrieben wird:
ein Stift aus Metall; etwas mit einem Stift befestigen.
2. Schreib-, Zeichen-, Malstift:
mit einem roten Stift schreiben; kann ich mal kurz deinen Stift haben?
Zus.: Bleistift, Buntstift, Farbstift, Filzstift, Kohlestift, Lippenstift, Tintenstift.
2Stift [ʃtɪft], das; -[e]s, -e:
religiöse Körperschaft mit eigenem Vermögen:
das Stift St. Florian.
Syn.: ↑ Kloster.
Zus.: Damenstift.
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Stịft1 〈m. 1〉
1. stäbchenförmiges Gerät, kleiner Pflock, kleiner Nagel ohne Kopf
2. 〈kurz für〉 Bleistift, Zeichenstift, Buntstift usw.
3. 〈fig.; umg.〉 kleiner Junge
4. junger Lehrling
[<mhd. stift, steft „Stachel, Dorn, Stift“ <ahd. steft „Stachel, Zapfen, Radnabe“; in der fig. Bedeutung eigtl. „etwas Kleines, Geringwertiges“]
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Stịft2 〈n.12 od. 11〉
1. mit gestiftetem Grundbesitz u. Vermögen ausgestattete, einem geistl. Kollegium gehörende, kirchl. Zwecken dienende Anstalt, z. B. Kloster
2. 〈früher〉
2.1 Erziehungsanstalt (für Mädchen)
2.2 Altersheim (bes. für adlige Damen)
[<frühmhd. stift „geistl. Stiftung, Gründung, Bau, Einrichtung“ (ndrl. sticht, stift „Bistum“)]
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1.
a) dünneres, längliches, an einem Ende zugespitztes Stück aus Metall od. Holz, das zur Befestigung, zum Verbinden von etw. in etw. hineingetrieben wird;
b) (Technik) zylindrisches od. kegelförmiges Maschinenelement, das Maschinenteile verbindet, zentriert od. vor dem Sichloslösen sichert.
3. [eigtl. = etwas Kleines, Geringwertiges] (ugs.)
a) [jüngster] Lehrling:
der S. muss Bier holen;
b) kleiner Junge; Knirps.
4. <Pl.> (Imkerspr.) Eier der Bienenkönigin.
1.
a) (christl. Kirche) mit einer Stiftung (meist Grundbesitz) ausgestattete geistliche Körperschaft;
b) von Mitgliedern eines 2Stifts (1 a) geleitete kirchliche Institution [als theologisch-philosophische Ausbildungsstätte]; ↑ 2Konvikt (1);
c) Baulichkeiten, die einem 2Stift (1 a) gehören;
d) (österr.) [größeres] Kloster.
2. (veraltend)
a) auf einer Stiftung beruhende konfessionelle Privatschule für Mädchen;
b) Altenheim, das durch eine Stiftung finanziert wird.
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I Stift
[althochdeutsch steft »Stachel«, »Dorn«], kurzes, stabförmiges Bauelement im Maschinenbau, ein Bolzen zur form- und reibschlüssigen Verbindung oder gegenseitigen Lagensicherung von Maschinenteilen (z. B. im Vorrichtungsbau); man unterscheidet Kegelstifte, Zylinderstifte, Spannstifte und Kerbstifte.
Stift
[zu stiften], katholisches Kirchenrecht: ein mit einer Stiftung dotiertes (ausgestattetes) Kollegium von kanonisch lebenden Klerikern (Stiftsherren oder Chorherren) mit der Aufgabe des Chordienstes an der Stiftskirche, d. h. an der Domkirche (meist Bischofskirche; Domstift, Hochstift) oder an einer anderen Kirche (Kollegiatstift, Niederstift). Der Klerus des Stifts war wie das Stift im Mittelalter mit besonderen Vorrechten ausgestattet (Domfreiheit); die klösterliche Bezeichnung Münster wurde auf das Stift übertragen (die Stiftskirche wurde zur Münsterkirche, z. B. in Bonn und Straßburg); innerhalb des Stifts bildet das Stiftskapitel die rechtliche Gemeinschaft seiner vollberechtigten Mitglieder (Kapitularkanoniker oder Kapitulare). Zu den Stiften gehören auch zahlreiche klösterliche Gründungen, auch von Frauenklöstern (z. B. Kanonissenstift mit regulierten Chorfrauen), die in der Reformation vielfach in Damenstifte umgewandelt wurden. Die Bezeichnung Stift ging auch auf die geistlichen Fürstentümer über (Hochstift).
Stift,
IV
Stift,
Grafikprogramme: Synonym für Zeichenstift.
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1Stịft, der; -[e]s, -e [mhd. stift, steft, ahd. steft = Stachel, Dorn, wohl zu ↑steif; 3: eigtl. = etwas Kleines, Geringwertiges]: 1. a) dünneres, längliches, an einem Ende zugespitztes Stück aus Metall od. Holz, das zur Befestigung, zum Verbinden von etw. in etw. hineingetrieben wird: das Stück Holz mit einem [kurzen, langen] S. befestigen; b) (Technik) zylindrisches od. kegelförmiges Maschinenelement, das Maschinenteile verbindet, zentriert od. vor dem Sichloslösen sichert. 2. kurz für Blei-, Bunt-, Farb-, Zeichen-, Schreibstift: ein weicher, harter, langer, farbiger S.; der S. ist abgebrochen; der S., jeden Morgen frisch gespitzt, lag gelb und hölzern neben dem aufgeschlagenen Buch (H. Gerlach, Demission 81); Taube ... war vom Grundsätzlichen ausgegangen, um dann zu einzelnen Szenenlösungen zu kommen - und hatte schließlich resigniert den S. sinken lassen (H. Weber, Einzug 113). 3. (ugs.) a) [jüngster] Lehrling: der S. muss Bier holen; vorläufig bist du noch S. im Baugeschäft Ravens (Bieler, Bär 20); b) kleiner Junge; Knirps. 4. <Pl.> (Imkerspr.) Eier der Bienenkönigin.
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2Stịft, das; -[e]s, -e, selten: -er [mhd. stift, zu 1↑stiften]: 1. a) (christl. Kirche) mit einer Stiftung (meist Grundbesitz) ausgestattete geistliche Körperschaft; b) von Mitgliedern eines 2Stifts (1 a) geleitete kirchliche Institution [als theologisch-philosophische Ausbildungsstätte]; ↑Konvikt (1): Hegel, Schelling und Hölderlin studierten am Tübinger S.; c) Baulichkeiten, die einem 2↑Stift (1 a) gehören: zum S. Neuburg bei Heidelberg wandern; d) (österr.) [größeres] Kloster. 2. (veraltend) a) auf einer Stiftung beruhende konfessionelle Privatschule für Mädchen: sie ist in einem [evangelischen] S. erzogen worden; b) Altenheim, das durch eine Stiftung finanziert wird.
Universal-Lexikon. 2012.