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Embryo
Leibesfrucht; Fötus; ungeborenes Leben; Fetus

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Em|bryo ['ɛmbryo], der, österr. auch: das; -s, Embryonen [ɛmbry'o:nən] und -s:
noch ganz im Anfangsstadium der Entwicklung befindlicher Organismus im Mutterleib:
in der 7. Schwangerschaftswoche ist der menschliche Embryo 5 bis 8 mm groß.

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Ẹm|bryo 〈m. 6 oder m.; -s, -s od. -o|nen oder österr. a. n.; -s, -s od. -o|nen〉
1. Keimling, sich aus der befruchteten Eizelle entwickelndes Lebewesen
2. Lebewesen vor der Geburt, vor dem Schlüpfen
[<grch. embryon; zu bryein „quellen, keimen“]
Die Buchstabenfolge em|bry... kann in Fremdwörtern auch emb|ry... getrennt werden.

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Ẹm|b|ryo , der, österr. auch: das; -s, …onen u. -s [spätlat. embryo < griech. émbryon = Neugeborenes, Ungeborenes]:
a) (Anthropol., Zool.) im Anfangsstadium der Entwicklung befindlicher Organismus (beim Menschen die Leibesfrucht von der vierten Schwangerschaftswoche bis zum Ende des vierten Schwangerschaftsmonats);
b) (Med. seltener) Fetus.

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I
Embryo,
 
Bezeichnung für den menschlichen Keimling in den ersten drei Monaten nach der Befruchtung. Embryo kommt von dem griechischen Wort embryon für ungeborene Leibesfrucht. In der Zeit der Embryonalentwicklung (auch Embryonalperiode genannt) werden alle Organe angelegt. Am Ende der Embryonalperiode ist der Embryo auch äußerlich als Menschenkind zu erkennen; er unterscheidet sich dann auch deutlich von einem Embryo der uns am nächsten verwandten Menschenaffen (Primaten). In der darauf folgenden Zeit bis zur Geburt, der Fetalperiode, entwickeln sich die Organe weiter, auch in ihrer Funktionsfähigkeit (Ausnahme: Geschlechtsorgane). Die Leibesfrucht heißt nun Fetus (Fetalentwicklung).
 
II
Ẹmbryo
 
[griechisch émbryon »neugeborenes (Lamm)«, »ungeborene Leibesfrucht«] der, österreichisch auch das, -s/...'onen und -s, Keim, Keimling,  
 1) Botanik: die aus der befruchteten oder unbefruchteten (Jungfernzeugung) Eizelle hervorgehende, aus teilungsfähigen Zellen bestehende junge Anlage des Sporophyten der Moose, Farn- und Samenpflanzen.
 
 2) Zoologie und Anthropologie: der sich aus der Eizelle (in der Regel nach der Befruchtung) entwickelnde Organismus bis zum Zeitpunkt der Geburt.
 
Beim Menschen und den Säugetieren ist es üblich, die Leibesfrucht bis zum Ende der Organentwicklung (beim Menschen bis zum Ende des 3. Schwangerschaftsmonats) als Embryo zu bezeichnen; nach diesem Zeitpunkt als Fetus. Außerdem wird bis zur Einnistung in die Gebärmutterschleimhaut (Nidation) vom präimplantiven Embryo und danach vom postimplantiven Embryo gesprochen.
 
Entwicklung des menschlichen Embryos:
 
Am 3. Tag nach der Befruchtung befindet sich der Embryo im 32- bis 64-Zellen-Stadium (Morula), und etwa am 5.-6. Tag nistet sich die Blastozyste (Keimbläschen) in die Gebärmutterschleimhaut ein; ein Teil (Trophoblast) entwickelt sich zu den Eihäuten und zur Plazenta (Mutterkuchen), der andere (Embryoblast) zum eigentlichen Embryo. Nach etwa drei Wochen zeichnet sich der Kopf ab, und das Urherz beginnt zu schlagen. Im 2. Monat entwickeln sich die Anlagen der Gliedmaßen und der inneren Organe, die Anlagen von Augen, Nase, Mund und Ohren sind zu erkennen. Der Übergang zum Fetus im 3. Monat ist gekennzeichnet durch das Verschwinden der embryonal angelegten 2.-4. Kiemenspalte, die Entwicklung des Kopfes und des Gesichtes und die spontane Rückverlagerung des physiologischen Nabelbruchs. Außerdem erscheinen die ersten Haare, und die Finger- und Zehennägel werden angelegt.
 
Nach dem deutschen Embryonenschutzgesetz vom 13. 12. 1990 sind Experimente mit und an Embryonen verboten. Andere Staaten, z. B. Großbritannien, haben sich die Möglichkeit vorbehalten, an Embryonen, die im Zusammenhang mit der In-vitro-Fertilisation gewonnen wurden (in einem Zeitraum von bis zu 14 Tagen nach der Befruchtung) Forschungen durchzuführen, die von Ethikkommissionen und gleich gestellten Gremien genehmigt und beaufsichtigt werden.
 
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
 
Befruchtung und Einnistung der Eizelle
 
Embryo und Fetus: Entwicklung und Entwicklungsstörungen
 
Schwangerschaftsverlauf und Schwangerschaftsabbbruch
 
Schwangerschaft: Von der Befruchtung zum Fetus
 

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Ẹm|bryo, der, österr. auch: das; -s, ...onen u. -s [spätlat. embryo < griech. émbryon = Neugeborenes, Ungeborenes]: 1. a) (Anthrop., Zool.) im Anfangsstadium der Entwicklung befindlicher Organismus, beim Menschen die Leibesfrucht von der vierten Schwangerschaftswoche bis zum Ende des vierten Schwangerschaftsmonats; b) (Med. seltener) Fetus. 2. (Bot.) Teil des Samens der Samenpflanzen, der aus Keimachse, Keimwurzel u. Keimblättern besteht: die Wachstumsrichtung ... ist offenbar von der Anordnung des -s, insbesondere der Keimwurzel im Samen abhängig (NZZ 26. 2. 86, 51).

Universal-Lexikon. 2012.