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Si|gna|tur [zɪgna'tu:ɐ̯], die; -, -en:a) Zeichen, das die Unterschrift ersetzt:
sobald sie die Akten durchgesehen hat, setzt sie ihre Signatur darunter.
b) Namenszeichen:
die Signatur [des Künstlers] ist auf diesem Bild schwer zu erkennen.
Syn.: ↑ Zeichen.
c) Unterschrift:
sie sammelt die Signaturen berühmter Personen.
d) Kombination aus Buchstaben und Zahlen, unter der ein bestimmtes Buch in der Bibliothek zu finden ist:
bei der Bestellung müssen Sie auch die Signatur des Buches angeben.
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◆ Si|gna|tur 〈f. 20〉
1. Kennzeichen in einem Ordnungssystem, meist aus Buchstaben u. Zahlen
2. 〈Kartogr.〉 auf Karten verwendetes Zeichen für die Darstellung wichtiger Gegenstände, Kartenzeichen
3. abgekürzte Unterschrift, Namenszeichen
4. 〈Typ.〉
4.1 laufende Nummer eines Druckbogens auf dessen erster Seite links unten
4.2 abgerundeter Einschnitt, Kerbe am Fuß einer Letter
● beim Bestellen eines Bibliotheksbuches die \Signatur angeben [<mlat. signatura „Siegelzeichen, Unterschrift“ <lat. signum „Zeichen“ u. signare „mit einem Zeichen versehen, siegeln, unterzeichnen“]
◆ Die Buchstabenfolge si|gn... kann in Fremdwörtern auch sig|n... getrennt werden.
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1.
a) Namenszeichen;
2. Kombination aus Buchstaben u. Zahlen, unter der ein Buch in einer Bibliothek geführt wird u. anhand deren man es findet.
3.
a) auf das Rezept od. die Verpackung geschriebener Hinweis zum Gebrauch einer Arznei;
b) den Inhalt bezeichnende Aufschrift auf einer Verpackung, einem Behälter o. Ä.
4. (Kartogr.) kartografisches Zeichen, Symbol für die Darstellung bestimmter Gegebenheiten auf einer Landkarte.
5. (Druckw.) als Hilfe beim Setzen dienende Markierung (in Form einer Einkerbung) an einer Drucktype.
6. (Verlagsw.) Ziffer od. Buchstabe auf dem unteren Rand der ersten Seite eines Druckbogens zur Bezeichnung der beim Binden zu beachtenden Reihenfolge der Bogen.
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I Signatur
[mittellateinisch, zu lateinisch signare, vergleiche signieren] die, -/-en,
1) allgemein: Namenszeichen, Unterschrift.
2) Bibliothekswesen: in Bibliotheken eine Standortbezeichnung für ein Buch, bestehend aus Ziffern (Standortnummer), Buchstaben oder Kombinationen daraus auf dem Buchrücken, zusätzlich meist auch im Buchinnern angebracht. Der Benutzer einer Bibliothek kann anhand der auch im Katalog auf der Karteikarte vermerkten Signatur den Standort eines Buches ermitteln.
3) Digitaltechnik: Signaturanalyse.
4) grafische Technik: 1) Einkerbung in einer Drucktype, die dem (Hand-)Setzer die richtige Lage der Type anzeigt; 2) Kurzbezeichnung für Bogensignatur.
5) Kartographie: Kartenzeichen, grafisches Zeichen in Gestalt eines mehr oder weniger abstrahierten Objektbildes oder einer geometrischen Figur (Symbol), einer Abkürzung, Schlüsselzahl oder Unterstreichung. Die Signatur dient der Angabe von Art und Lage (auch Quantitäten) von Kartengegenständen. Nach der Anordnung im Kartenbild gibt es 1) die lokale, quasipunktförmige Signatur (Positionssignatur), 2) die lineare Signatur, 3) die Flächensignatur. Durch Änderung in Form, Größe oder Farbe einer Signatur lassen sich Werte oder Mengen, z. B. Einwohnerzahlen bei einer Ortssignatur, darstellen.
6) Kunst: die volle oder abgekürzte, auch verschlüsselte, offen oder versteckt angebrachte Urheberangabe eines Künstlers auf seinem Werk.
Künstlersignaturen sind seit dem Altertum überliefert. Seit der griechischen Archaik war es - besonders in der Vasenmalerei - üblich, Kunstwerke zu signieren. Die Signatur wurde zum Gütezeichen; zugleich drückte sie ein beginnendes Selbstbewusstsein des Künstlers aus. - Im Mittelalter waren Signaturen selten. Seit dem Hochmittelalter wurden Meisterzeichen als Steinmetzzeichen auf architektonischen Werkstücken, dann auch an Bildwerken und Bildtafeln verwendet, dort aber zunächst nur auf dem Rahmen. Mit der Zunahme beweglicher Kunstwerke, der Erweiterung des Kunstmarktes und des bürgerlichen Abnehmerkreises in der italienischen Renaissance, später in der holländischen Malerei des 17. Jahrhunderts, wurden Signaturen allgemein üblich. Sie erscheinen als verschlüsselte Zeichen, symbolische Darstellungen (Krebs, Eule, Drachen), als Monogramme, als abgekürzte oder ausgeschriebene Namensinschriften. Sie sollten ursprünglich Schutz vor Nachahmung bieten und gelten, besonders im Antiquitäten- und Kunsthandel, als Qualitäts- und Wertgarantie.
7) Medizin und Pharmazie: Gebrauchsanweisung für den Patienten auf Rezepten. Die Signatur muss jeweils vom Apotheker auf die Arzneimittelpackung übertragen werden.
8) Naturphilosophie und Naturmystik: im 16. und 17. Jahrhundert (z. B. bei Paracelsus) die Wesensgestalt eines Gegenstandes, durch die sich dessen innere, verborgene Kräfte zeigen; bei J. Böhme ist die Signatur das Mittel zur Wesenserkenntnis der Dinge.
9) päpstliches Gerichtshof: Apostolische Signatur.
Signatur,
Internet: digitale Signatur.
III
Signatur,
Datensicherheit: im Zusammenhang mit Viren eine charakteristische Bytesequenz, an der ein Virenscanner (Anti-Viren-Programm) einen Virus erkennen kann.
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Si|gna|tur, die; -, -en [1: mlat. signatura, zu lat. signare, ↑signieren]: 1. a) Namenszeichen; b) (bildungsspr.) ↑Unterschrift (1): Noch im Februar ... fehlten rund 10 000 -en (NZZ 12. 4. 85, 24); Es fiel mir schwer, an jeder Stelle ... blindlings meine S. hinzusetzen (Grass, Blechtrommel 689). 2. Kombination aus Buchstaben u. Zahlen, unter der ein Buch in einer Bibliothek geführt wird u. anhand deren man es findet. 3. a) auf das Rezept od. die Verpackung geschriebener Hinweis zum Gebrauch einer Arznei; b) den Inhalt bezeichnende Aufschrift auf einer Verpackung, einem Behälter o. Ä. 4. (Kartographie) Kartenzeichen. 5. (Druckw.) als Hilfe beim Setzen dienende Markierung (in Form einer Einkerbung) an einer Drucktype. 6. (Buchw.) Ziffer od. Buchstabe auf dem unteren Rand der ersten Seite eines Druckbogens zur Bezeichnung der beim Binden zu beachtenden Reihenfolge der Bogen.
Universal-Lexikon. 2012.