Nachbildung; Bildnis; Statue; Falsifikat; Fälschung; Falsifikation; Schein...; Nachäfferei (umgangssprachlich); Nachäffen (umgangssprachlich); Nachahmen; Vortäuschung; Imitation; Abklatsch; Kopie; Klischee; Schablone; Attrappe; Imitat; Nachbau; Plagiat; Emulation
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Nach|ah|mung 〈f. 20〉
1. das Nachahmen, Wiederholen eines Vorbilds od. fremden Tuns
2. 〈Mus.〉 Wiederholung einer Tonfolge auf anderer Tonstufe
3. nachgeahmter Gegenstand
● die Perle ist nicht echt, sondern nur eine \Nachahmung
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Nach|ah|mung, die; -, -en:
1. <o. Pl.> das Nachahmen.
2. nachgeahmter, nachgebildeter Gegenstand:
die N. eines griechischen Rundtempels.
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Nachahmung,
1) allgemein: das möglichst genaue Kopieren einer Sache, eines Sachverhaltes oder einer Person; auch der kopierte Gegenstand selbst.
3) Psychologie und Verhaltensforschung: Imitation, Übernahme von Verhaltensweisen (Bewegungen, Lautäußerungen) eines Lebewesens durch ein anderes aufgrund von Beobachtungen, beim Menschen auch aufgrund einer entsprechenden mündlichen oder schriftlichen Überlieferung. In der Verhaltensforschung wird auch von einem Nachahmungstrieb gesprochen, wobei das nachgeahmte Lebewesen zum Auslöser für die Reaktion des imitierenden Lebewesens wird. Es ist zu unterscheiden zwischen unwillkürliche Nachahmung (Carpenter-Effekt) und willkürliche Nachahmung. Die Nachahmung ist besonders wichtig im Kindesalter für das Erlernen von Tätigkeiten und für den Spracherwerb. Als bewusstes und aktives Sichangleichen ist Nachahmung ein Grundphänomen des sozialen Lebens des Menschen. - Bei Tieren kommt Nachahmung z. B. bei manchen Singvögeln vor, die während der Jugendentwicklung in einer Prägungsphase in ihren Reviergesang Teile des Gesangs von Männchen der gleichen Art oder auch von solchen anderer Arten einfügen (z. B. das »Spotten« des Gelbspötters). Auch Papageien und Rabenvögel können artfremde Laute, z. B. auch Worte der menschlichen Sprache, nachahmen. Menschenaffen lernen wie Menschen durch Nachahmung. (Mimikry)
4) Recht: Die Nachahmung oder Nachbildung fremder Produkte ist rechtlich verboten, wenn sie ein durch Sondergesetz geschütztes Rechtsgut verletzt, so z. B. beim Urheberrecht, Geschmacksmuster, Gebrauchsmuster, Patent. Die Nachahmung fremder Kennzeichnungen und Arbeitsergebnisse kann auch unlauterer Wettbewerb sein, wenn in sittenwidriger Weise das in »seiner Art eigene« Erzeugnis eines anderen nachgeahmt wird. Derartige verbotene Nachahmungen können auch strafbar sein und verpflichten zum Schadensersatz (Plagiat, Produktpiraterie). Von Nachbildungen spricht man besonders im Bereich der bildenden und angewandten Kunst; sie sind rechtlich Vervielfältigungen des Originalwerkes und bedürfen, wenn dieses geschützt ist, der Genehmigung des Urhebers.
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Nach|ah|mung, die; -, -en: 1. <o. Pl.> das Nachahmen. 2. nachgeahmter, nachgebildeter Gegenstand: die N. eines griechischen Rundtempels; Aussteller (= der Uhren- und Schmuckmesse) aus Ländern ..., die eine liberale Handels- und Geschäftspolitik betreiben und nicht mit ... billigen -en in den Markt drängen (NZZ 12. 4. 85, 11).
Universal-Lexikon. 2012.