Statịstisches Bundes|amt,
die statistische Zentralbehörde Deutschlands, 1953 als selbstständige Bundesoberbehörde unter einem Präs. im Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern errichtet; Sitz: Wiesbaden (Nebenstellen in Berlin, Düsseldorf und Bonn). Zu den Aufgaben des Statistischen Bundesamts gehört es u. a., Statistiken für Bundeszwecke vorzubereiten und weiterzuentwickeln, auf ihre einheitliche und termingemäße Durchführung durch die Länder hinzuwirken beziehungsweise sie in Sonderfällen auch selbst zu erheben und aufzubereiten, die Ergebnisse der Bundesstatistiken zu veröffentlichen und darzustellen sowie volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen und sonstige Gesamtsysteme statistischer Daten aufzustellen. Das Programm der Bundesstatistik umfasst u. a. Informationen über Bevölkerung, Erwerbstätigkeit und Wahlen, Landwirtschaft, produzierendes Gewerbe, Handel und Verkehr, Dienstleistungen, Bautätigkeit und Wohnungswesen, Umwelt, Außenhandel, Preise, Löhne und Gehälter, Finanzen und Steuern, Bildungs- und Gesundheitswesen sowie über das Geschehen im Ausland. Das Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke vom 22. 1. 1987 (letzte Änderungen vom 16. 6. 1998) regelte umfassend das Organisations- und Verfahrensrecht sowie das materielle Recht der Bundesstatistik, v. a. auch die Geheimhaltung von Einzelangaben.
Dem Statistischen Bundesamt ist ein Statistischer Beirat zugeordnet, der es in Grundsatzfragen berät. Er besteht aus dem Präs. des Statistischen Bundesamts als Vorsitzendem, je einem Vertreter der Bundesministerien, des Bundesrechnungshofs, der Deutschen Bundesbank und der kommunalen Spitzenverbände, sieben Repräsentanten der gewerblichen Wirtschaft und einem Vertreter der Arbeitgeberverbände, drei Vertretern der Gewerkschaften und je zwei Repräsentanten der Landwirtschaft, der Hochschulen und der wirtschaftswissenschaftlichen Institute sowie dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und den Leitern der Statistischen Ämter der Länder. Das Statistische Bundesamt arbeitet mit den Statistischen Ämtern der Länder zusammen. Es erfüllt ähnliche Aufgaben wie im Deutschen Reich das Statistische Reichsamt, das 1919 aus dem 1872 gegründeten Kaiserlichen Statistischen Amt hervorging.
In Österreich wurde durch das Bundesstatistikgesetze 2000 das Österreiche Statistische Zentralamt mit Wirkung vom 1. 1. 2000 aus dem Bundesdienst ausgegliedert und als Bundesanstalt öffentlichen Rechts unter der Bezeichnung Statistik Österreich errichtet. - In der Schweiz gibt es für die im Bundesstatistikgesetzen vom 9. 10. 1992 festgelegten Aufgaben das Bundesamt für Statistik mit Sitz (seit 1998) in Neuenburg.
Veröffentlichungen:
Wirtschaft u. Statistik (N. F. 1949 ff.);
Statist. Jb. für die Bundesrep. Dtl. (1952 ff.);
Forum der Bundesstatistik (1984 ff., Schr.-Reihe);
Kat. der Statistiken zum Arbeitsgebiet der Bundesstatistik, Losebl. (1988 ff., früher u. d. T. Das Arbeitsgebiet der Bundesstatistik);
Statist. Jb. für das Ausland (1989 ff.).
Universal-Lexikon. 2012.