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gel|ten ['gɛltn̩], gilt, galt, gegolten <itr.; hat:1. gültig sein:
die Fahrkarte gilt zwei Monate; diese Briefmarke gilt nicht mehr; das Gesetz gilt für alle; geltendes Recht.
2. wert sein:
diese Münze gilt [nicht] viel; das Geld gilt immer weniger.
3. in bestimmter Weise eingeschätzt werden, als etwas Bestimmtes betrachtet, angesehen werden:
er gilt als klug, als guter Kamerad; es gilt als sicher, dass sie kommt.
4. (für jmdn., etwas) bestimmt, (auf jmdn., etwas) gerichtet sein, sich (auf jmdn., etwas) beziehen:
der Beifall galt den Schauspielern; sein ganzes Interesse galt diesem Problem.
5. <unpers.> auf etwas ankommen:
es gilt, sich zu entscheiden; es gilt einen Versuch (kommt auf einen Versuch an); dieses Ziel gilt es zu erreichen (dieses Ziel muss erreicht werden).
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gẹl|ten 〈V. intr. 147; hat〉
1. in Geltung, in Kraft sein (Gesetz)
3. erlaubt sein, den Spielregeln entsprechen
4. wert sein
6. als od. für etwas \gelten als etwas angesehen werden, für etwas gehalten werden
● es gilt! abgemacht!; das gilt (nicht)! (beim Spiel); hier gilt es, Mut zu zeigen hier kommt es darauf an, dass man Mut hat, hier muss man Mut zeigen; das gilt dir! damit bist du gemeint! ● da gilt keine Ausrede, Entschuldigung da wird keine A., E. anerkannt; der Ausweis gilt nicht mehr; es gilt das Leben! es geht um das Leben ● das lasse ich \gelten! dem stimme ich zu; ich will es (ausnahmsweise) \gelten lassen annehmen, hinnehmen; die Meinung des andern \gelten lassen anerkennen ● das gilt mir gleich das ist mir gleich; ihm gilt seine Freiheit mehr als Reichtum; seine Meinung gilt mir viel ● als dumm, klug \gelten; das gilt als erlaubt; es gilt als sicher, dass ...; bei jmdm. etwas \gelten auf jmdn. Einfluss haben, bei jmdm. in Ansehen stehen; sein Rat gilt viel bei seinen Vorgesetzten; diese Bestimmung gilt für alle; diese Regel gilt auch für ähnliche Fälle soll auch in ähnl. F. angewendet werden; das Gleiche gilt von ihm das Gleiche ist über ihn zu sagen ● was gilt's, was gilt die Wette? um was wollen wir wetten? ● die \geltende Meinung die herrschende Meinung; nach \geltendem Recht; Ansprüche, Rechte \geltend machen vorbringen, durchsetzen wollen; sich \geltend machen sich bemerkbar machen, sich zeigen; die falsche Entscheidung wird sich bald \geltend machen [<ahd. geltan „(zurück)zahlen, wert sein, entschädigen, opfern“, engl. yield, got. fra-, usgildan, germ. geldan „erstatten, entrichten“ (bes. in Opferhandlungen); verwandt mit Geld, Gilde, gültig]
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gẹl|ten <st. V.; hat [mhd. gelten = zurückzahlen, entschädigen; für etw. büßen; Einkünfte bringen; kosten, wert sein, ahd. geltan = zurückzahlen, zurückerstatten; opfern, urspr. = entrichten; erstatten (bez. auf den heidnischen Opferdienst u. auf die Zahlung von Bußen u. Abgaben)]:
die Fahrkarte gilt zwei Monate;
diese Briefmarken gelten nicht mehr;
das Gesetz gilt für alle;
die Wette gilt;
(im Spiel) das gilt nicht! (das widerspricht den Regeln des Spiels);
nach geltendem Recht;
☆ etw., jmdn. [nicht] g. lassen (etw., jmdn. [nicht] anerkennen: diesen Einwand lasse ich [nicht] g.).
2. etw. [Bestimmtes] wert sein:
diese Münze gilt nicht viel;
das Geld gilt immer weniger;
es gilt ihm gleich, ob sie kommt oder nicht.
3. bei einer Beurteilung in bestimmter Weise eingeschätzt werden:
als klug, als überzeugte Sozialistin g.;
das gilt als sicher;
das galt ihm für ausgemacht.
4.
a) als Handlung, Geschehen auf jmdn., etw. gerichtet sein:
der Beifall galt den Schauspielern;
das gilt dir;
b) (geh.) (von jmds. Gedanken o. Ä.) sich mit etw. beschäftigen, sich auf etw., jmdn. beziehen:
mein Interesse gilt diesem Problem.
5. <unpers.>
a) auf etw. ankommen:
es gilt, sich zu entscheiden;
es gilt einen Versuch (kommt auf einen Versuch an);
dieses Ziel gilt es zu erreichen (dieses Ziel muss erreicht werden);
b) (geh.) um etw. gehen, was in Gefahr ist:
es gilt seine Ehre;
bei dem Kampf galt es Sieg oder Niederlage;
er läuft, als gelte es sein Leben.
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gẹl|ten <st. V.; hat [mhd. gelten = zurückzahlen, entschädigen; für etw. büßen; Einkünfte bringen; kosten, wert sein, ahd. geltan = zurückzahlen, zurückerstatten; opfern, urspr. = entrichten; erstatten (bez. auf den heidnischen Opferdienst u. auf die Zahlung von Bußen u. Abgaben)]: 1. gültig sein; Gültigkeit haben: die Fahrkarte gilt zwei Monate; diese Briefmarken gelten nicht mehr; das Gesetz gilt für alle; die Wette gilt; das gilt nicht! (im Spiel: das widerspricht den Regeln); nach geltendem Recht; Das Buch unterrichtet über die Grundlagen und den Bestand des geltenden Verfassungsrechts (NJW 18, 1984, XI); *etw., jmdn. [nicht] g. lassen (etw., jmdn. [nicht] anerkennen): diesen Einwand lasse ich [nicht] g.; die Bereitschaft, uns gerade auch in unserm Fremden und Schwierigen wechselseitig g. zu lassen (Goes, Hagar 13). 2. etw. [Bestimmtes] wert sein: diese Münze gilt nicht viel; das Geld gilt immer weniger; Es wurde solid gearbeitet und sparsam gewirtschaftet, der Pfennig galt als etwas (Loest, Pistole 39); Der emeritierte Professor verschwindet, sofern er keine Ehrenämter mehr hat oder als Schriftsteller etwas gilt, aus den Einladungslisten (Gregor-Dellin, Traumbuch 68); es gilt ihm gleich, ob ... 3. bei einer Beurteilung in bestimmter Weise eingeschätzt werden: als klug, als überzeugte Sozialistin g.; ein Mann, der allgemein als Antisemit galt (Kemelman [Übers.], Dienstag 166); der junge Elektriker ... hatte bis kurz vorher als ruhig und vernünftig gegolten (Kronauer, Bogenschütze 147); Über Rom wurde die Trauer verhängt. Jedes Geräusch ... galt als Verletzung der befohlenen Stille (Ransmayr, Welt 134); das gilt als sicher; sie könnte für schön g., wenn ... (Werfel, Bernadette 21); das galt ihm für ausgemacht. 4. a) als Handlung, Geschehen auf jmdn., etw. gerichtet sein: der Beifall galt den Schauspielern; das gilt dir; Einschläge von Bomben, die ... der Brücke gegolten hatten (Gaiser, Schlußball 209); b) (geh.) (von jmds. Gedanken o. Ä.) sich mit etw. beschäftigen, sich auf etw., jmdn. beziehen: mein Interesse gilt diesem Problem; Dem Tod gelten seine Gedanken, gilt sein Kampf (Schneider, Leiden 61); sein letzter Gedanke hatte seiner Frau gegolten (Plievier, Stalingrad 91); Dem bewährten Mann an der Spitze ... galt wieder das Vertrauen (Allgemeine Zeitung 21. 12. 84, 14). 5. <unpers.> a) auf etw. ankommen: es gilt, sich zu entscheiden; es gilt einen Versuch (kommt auf einen Versuch an); dieses Ziel gilt es zu erreichen (dieses Ziel muss erreicht werden); b) (geh.) um etw. gehen, was in Gefahr ist: es gilt seine Ehre; bei dem Kampf galt es Sieg oder Niederlage; er läuft, als gelte es sein Leben; Er beeilte sich, als gälte es, den letzten Zug nach Haus zu erwischen (Wohmann, Irrgast 178).
Universal-Lexikon. 2012.