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gelten
in Kraft sein; gültig sein; Gültigkeit besitzen; Gültigkeit haben

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gel|ten ['gɛltn̩], gilt, galt, gegolten <itr.; hat:
1. gültig sein:
die Fahrkarte gilt zwei Monate; diese Briefmarke gilt nicht mehr; das Gesetz gilt für alle; geltendes Recht.
2. wert sein:
diese Münze gilt [nicht] viel; das Geld gilt immer weniger.
3. in bestimmter Weise eingeschätzt werden, als etwas Bestimmtes betrachtet, angesehen werden:
er gilt als klug, als guter Kamerad; es gilt als sicher, dass sie kommt.
4. (für jmdn., etwas) bestimmt, (auf jmdn., etwas) gerichtet sein, sich (auf jmdn., etwas) beziehen:
der Beifall galt den Schauspielern; sein ganzes Interesse galt diesem Problem.
5. <unpers.> auf etwas ankommen:
es gilt, sich zu entscheiden; es gilt einen Versuch (kommt auf einen Versuch an); dieses Ziel gilt es zu erreichen (dieses Ziel muss erreicht werden).

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gẹl|ten 〈V. intr. 147; hat
1. in Geltung, in Kraft sein (Gesetz)
2. gültig sein (Fahrkarte, Münze)
3. erlaubt sein, den Spielregeln entsprechen
4. wert sein
5. jmdm. \gelten an jmdn. gerichtet sein (Bemerkung, Vorwurf)
6. als od. für etwas \gelten als etwas angesehen werden, für etwas gehalten werden
● es gilt! abgemacht!; das gilt (nicht)! (beim Spiel); hier gilt es, Mut zu zeigen hier kommt es darauf an, dass man Mut hat, hier muss man Mut zeigen; das gilt dir! damit bist du gemeint! ● da gilt keine Ausrede, Entschuldigung da wird keine A., E. anerkannt; der Ausweis gilt nicht mehr; es gilt das Leben! es geht um das Leben ● das lasse ich \gelten! dem stimme ich zu; ich will es (ausnahmsweise) \gelten lassen annehmen, hinnehmen; die Meinung des andern \gelten lassen anerkennen ● das gilt mir gleich das ist mir gleich; ihm gilt seine Freiheit mehr als Reichtum; seine Meinung gilt mir vielals dumm, klug \gelten; das gilt als erlaubt; es gilt als sicher, dass ...; bei jmdm. etwas \gelten auf jmdn. Einfluss haben, bei jmdm. in Ansehen stehen; sein Rat gilt viel bei seinen Vorgesetzten; diese Bestimmung gilt für alle; diese Regel gilt auch für ähnliche Fälle soll auch in ähnl. F. angewendet werden; das Gleiche gilt von ihm das Gleiche ist über ihn zu sagenwas gilt's, was gilt die Wette? um was wollen wir wetten? ● die \geltende Meinung die herrschende Meinung; nach \geltendem Recht; Ansprüche, Rechte \geltend machen vorbringen, durchsetzen wollen; sich \geltend machen sich bemerkbar machen, sich zeigen; die falsche Entscheidung wird sich bald \geltend machen [<ahd. geltan „(zurück)zahlen, wert sein, entschädigen, opfern“, engl. yield, got. fra-, usgildan, germ. geldan „erstatten, entrichten“ (bes. in Opferhandlungen); verwandt mit Geld, Gilde, gültig]

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gẹl|ten <st. V.; hat [mhd. gelten = zurückzahlen, entschädigen; für etw. büßen; Einkünfte bringen; kosten, wert sein, ahd. geltan = zurückzahlen, zurückerstatten; opfern, urspr. = entrichten; erstatten (bez. auf den heidnischen Opferdienst u. auf die Zahlung von Bußen u. Abgaben)]:
1. gültig sein; Gültigkeit haben:
die Fahrkarte gilt zwei Monate;
diese Briefmarken gelten nicht mehr;
das Gesetz gilt für alle;
die Wette gilt;
(im Spiel) das gilt nicht! (das widerspricht den Regeln des Spiels);
nach geltendem Recht;
etw., jmdn. [nicht] g. lassen (etw., jmdn. [nicht] anerkennen: diesen Einwand lasse ich [nicht] g.).
2. etw. [Bestimmtes] wert sein:
diese Münze gilt nicht viel;
das Geld gilt immer weniger;
es gilt ihm gleich, ob sie kommt oder nicht.
3. bei einer Beurteilung in bestimmter Weise eingeschätzt werden:
als klug, als überzeugte Sozialistin g.;
das gilt als sicher;
das galt ihm für ausgemacht.
4.
a) als Handlung, Geschehen auf jmdn., etw. gerichtet sein:
der Beifall galt den Schauspielern;
das gilt dir;
b) (geh.) (von jmds. Gedanken o. Ä.) sich mit etw. beschäftigen, sich auf etw., jmdn. beziehen:
mein Interesse gilt diesem Problem.
5. <unpers.>
a) auf etw. ankommen:
es gilt, sich zu entscheiden;
es gilt einen Versuch (kommt auf einen Versuch an);
dieses Ziel gilt es zu erreichen (dieses Ziel muss erreicht werden);
b) (geh.) um etw. gehen, was in Gefahr ist:
es gilt seine Ehre;
bei dem Kampf galt es Sieg oder Niederlage;
er läuft, als gelte es sein Leben.

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gẹl|ten <st. V.; hat [mhd. gelten = zurückzahlen, entschädigen; für etw. büßen; Einkünfte bringen; kosten, wert sein, ahd. geltan = zurückzahlen, zurückerstatten; opfern, urspr. = entrichten; erstatten (bez. auf den heidnischen Opferdienst u. auf die Zahlung von Bußen u. Abgaben)]: 1. gültig sein; Gültigkeit haben: die Fahrkarte gilt zwei Monate; diese Briefmarken gelten nicht mehr; das Gesetz gilt für alle; die Wette gilt; das gilt nicht! (im Spiel: das widerspricht den Regeln); nach geltendem Recht; Das Buch unterrichtet über die Grundlagen und den Bestand des geltenden Verfassungsrechts (NJW 18, 1984, XI); *etw., jmdn. [nicht] g. lassen (etw., jmdn. [nicht] anerkennen): diesen Einwand lasse ich [nicht] g.; die Bereitschaft, uns gerade auch in unserm Fremden und Schwierigen wechselseitig g. zu lassen (Goes, Hagar 13). 2. etw. [Bestimmtes] wert sein: diese Münze gilt nicht viel; das Geld gilt immer weniger; Es wurde solid gearbeitet und sparsam gewirtschaftet, der Pfennig galt als etwas (Loest, Pistole 39); Der emeritierte Professor verschwindet, sofern er keine Ehrenämter mehr hat oder als Schriftsteller etwas gilt, aus den Einladungslisten (Gregor-Dellin, Traumbuch 68); es gilt ihm gleich, ob ... 3. bei einer Beurteilung in bestimmter Weise eingeschätzt werden: als klug, als überzeugte Sozialistin g.; ein Mann, der allgemein als Antisemit galt (Kemelman [Übers.], Dienstag 166); der junge Elektriker ... hatte bis kurz vorher als ruhig und vernünftig gegolten (Kronauer, Bogenschütze 147); Über Rom wurde die Trauer verhängt. Jedes Geräusch ... galt als Verletzung der befohlenen Stille (Ransmayr, Welt 134); das gilt als sicher; sie könnte für schön g., wenn ... (Werfel, Bernadette 21); das galt ihm für ausgemacht. 4. a) als Handlung, Geschehen auf jmdn., etw. gerichtet sein: der Beifall galt den Schauspielern; das gilt dir; Einschläge von Bomben, die ... der Brücke gegolten hatten (Gaiser, Schlußball 209); b) (geh.) (von jmds. Gedanken o. Ä.) sich mit etw. beschäftigen, sich auf etw., jmdn. beziehen: mein Interesse gilt diesem Problem; Dem Tod gelten seine Gedanken, gilt sein Kampf (Schneider, Leiden 61); sein letzter Gedanke hatte seiner Frau gegolten (Plievier, Stalingrad 91); Dem bewährten Mann an der Spitze ... galt wieder das Vertrauen (Allgemeine Zeitung 21. 12. 84, 14). 5. <unpers.> a) auf etw. ankommen: es gilt, sich zu entscheiden; es gilt einen Versuch (kommt auf einen Versuch an); dieses Ziel gilt es zu erreichen (dieses Ziel muss erreicht werden); b) (geh.) um etw. gehen, was in Gefahr ist: es gilt seine Ehre; bei dem Kampf galt es Sieg oder Niederlage; er läuft, als gelte es sein Leben; Er beeilte sich, als gälte es, den letzten Zug nach Haus zu erwischen (Wohmann, Irrgast 178).

Universal-Lexikon. 2012.