Akademik

entschädigen
erstatten; abfinden

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ent|schä|di|gen [ɛnt'ʃɛ:dɪgn̩] <tr.; hat:
(jmdm. für einen Schaden) einen angemessenen Ausgleich zukommen lassen, einen Ersatz geben:
jmdn. für einen Verlust entschädigen.
Syn.: abfinden, ausbezahlen, auszahlen.

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ent|schä|di|gen 〈V. tr.; hatErsatz geben (für Verlust od. Schaden) ● jmdn. für entstandene Kosten, für seine Mühe \entschädigen; für Verluste entschädigt werden Ersatz erhalten

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ent|schä|di|gen <sw. V.; hat [mhd. entschadegen]:
a) jmdm. für einen Schaden einen angemessenen Ausgleich zukommen lassen, einen Ersatz geben:
jmdn. für einen Verlust mit Geld e.;
Ü die Aussicht vom Gipfel entschädigte uns (war ein Ausgleich) für den mühsamen Aufstieg;
b) einen Schaden [angemessen] ausgleichen:
Totalinvalidität wird mit einer Rente entschädigt.

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ent|schä|di|gen <sw. V.; hat [mhd. entschadegen]: a) jmdm. für einen Schaden [für den man selbst verantwortlich ist] einen angemessenen Ausgleich zukommen lassen, einen Ersatz geben: jmdn. für einen Verlust ausreichend, mit Geld e.; Ü Der Leser wird für die augenblickliche Entbehrung baldigst entschädigt werden (Th. Mann, Krull 104); wurde er für die Misserfolge in Tirol bald reichlich entschädigt durch eine unerwartete Wendung im Kampf um das Reich (Feuchtwanger, Herzogin 93); Sie sagen: Nachholen. Sich e. (Gaiser, Schlußball 175); die Aussicht vom Gipfel entschädigte uns (war ein Ausgleich) für den mühsamen Aufstieg; b) einen Schaden [angemessen] ausgleichen: Totalinvalidität wird mit 500 000 DM entschädigt.

Universal-Lexikon. 2012.