aufgrund der außerordentlichen Umstände; nur dieses eine Mal
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aus|nahms|wei|se ['au̮sna:msvai̮zə] <Adverb>:als Ausnahme:
er darf ausnahmsweise früher weggehen.
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aus|nahms|wei|se 〈a. [—′—] Adv.〉 als Ausnahme, hin u. wieder, ganz selten ● er darf nur \ausnahmsweise mitkommen
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aus|nahms|wei|se <Adv.>:
als Ausnahme:
sie hat es a. erlaubt;
<mit Verbalsubstantiven auch attr.:> eine a. Zustimmung.
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aus|nahms|wei|se <Adv.>: als Ausnahme: sie hat es a. erlaubt; <mit Verbalsubstantiven auch attr.:> eine a. Zustimmung.
Universal-Lexikon. 2012.