römische Provinzen
Die Ursprungsbedeutung des Wortes provincia liegt im Dunkeln. Inhaltlich und lokal meint provincia den Amtsbereich eines römischen Magistrats. Der praetor urbanus etwa hatte die provincia urbana, das heißt, ihm oblag die Sorge um die städtische Rechtsprechung. Die provincia Liguria demgegenüber bezeichnete Ort und Funktion des dem Konsul übertragenen Krieges gegen die Ligurer. Die Zuweisung einer Provinz erfolgte entweder durch den Senat oder Vereinbarung der Amtsträger (collegae).
Nach dem 1. Punischen Krieg wurde Sizilien erste römische Provinz (242/41 v. Chr.). Es folgten Sardinien und Korsika 227. Fortan war mit provincia ein Territorium außerhalb Italiens benannt, dem als Untertanengebiet Roms ein Statthalter im Besitze des imperium vorstand. Die Provinzen (197 Hispania, 148 Makedonien, 146 Griechenland und Afrika, 129 Asia, 121 Gallia Narbonensis, 102 Kilikien, um 81 Gallia Cisalpina, 74 Kyrene, 64 Kreta, 63 Bithynien, Pontos und Syrien) erhielten eine den Bedingungen des Landes angemessene, den Modus der Erwerbung berücksichtigende lex provincialis.
Den Provinzialen, die abgabenpflichtig waren (Geld, Naturalien), Zölle zu entrichten hatten sowie spezielle Leistungen für den Statthalter erbringen mussten, blieb zumeist die örtliche Administration und eine eingeschränkte Jurisdiktion. Der Statthalter hielt Gerichtstage (conventus) ab und achtete im Übrigen darauf, dass ausschließlich romverbundene Adlige die wichtigsten Magistratsposten in der Provinz bekamen. Keine Amtsbefugnis hatte der Statthalter in den Provinzstädten, die in einem besonderen Nahverhältnis zu Rom standen. Die Steuern wurden in der Regel durch Steuerpächter (publicani) eingetrieben, wobei deren oft skandalöses Vorgehen von den Statthaltern vielfach ganz bewusst nicht geahndet wurde. Die Provinzen dienten römischen Amtsträgern in erheblichem Maße zur individuellen Bereicherung.
Sullas lex de provinciis aus dem Jahre 81 verfügte, dass Konsuln und Prätoren nach Ablauf ihrer Amtszeit für ein Jahr die Funktion eines Provinzstatthalters innehaben durften. Die weitere Zunahme an Provinzen (58 Numidien als Africa Nova, 30 Ägypten, 25 Galatien, 15 Aquitanien) führte jedoch zur Verlängerung der Statthalterschaften. Pompeius' Übergabe der Provinz Hispania an einen legatus nahm im Jahre 55 bereits die spätere Form kaiserlicher Provinzverwaltung vorweg.
Die Provinzen wurden 27 in kaiserliche und senatorische geschieden. Augustus ließ die von ihm übernommenen provinciae durch legati Augusti pro praetore verwalten. Die senatorischen Provinzen, in denen mit Ausnahme von Afrika keine Truppen stationiert waren, regierte ein Promagistrat, der den Titel proconsul trug. Die Amtsdauer betrug ein Jahr. Das Provinzialsystem hat unter den römischen Kaisern noch manche Abwandlung erfahren. Seine wesentliche strukturelle Ausprägung jedoch erhielt es in republikanischer Zeit.
Universal-Lexikon. 2012.