Reformpapsttum
Kaiser Heinrich III. setzte im Jahre 1046 die Reformbewegung auch in Rom durch, als er auf den Synoden von Sutri und Rom drei konkurriende Päpste für abgesetzt erklären und den Bischof Suitger von Bamberg als Klemens II. zum Papst erheben ließ. Ganz eindeutig im Sinne der Kirchenreform agierte Papst Leo IX. (1049- 54). Als er Ende 1048 vom Kaiser zum Papst bestimmt wurde, war er Bischof von Toul; er entstammte der Familie der Grafen von Egisheim und war mit dem Kaiser verwandt. Bezeichnenderweise ließ er sich erst zum Papst weihen, nachdem der Klerus und das Volk von Rom, denen nach der bisherigen Tradition die Wahl zustand, ihn erneut gewählt hatten. Aus Burgund und Lothringen brachte er bedeutende Berater mit nach Rom: Humbert aus Moyenmoutier, der zum Kardinalbischof von Silva Candida erhoben wurde, Hugo Candidus, ebenfalls Kardinal, der später ein vehementer Gegner Gregors VII. werden sollte, sowie Friedrich von Lüttich, Bruder des Herzogs Gottfried von Lothringen. Vor allem der radikale Reformer Humbert von Silva Candida hatte großen Einfluss auf den Papst. Als Leiter der päpstlichen Gesandtschaft in Konstantinopel 1054 trug er durch seine Kompromisslosigkeit wesentlich dazu bei, dass die Unionsverhandlungen mit der byzantinischen Kirche scheiterten und dass es zum Ausbruch des Morgenländischen Schismas kam.
Leo IX. war der erste Papst, der durch zahlreiche Reisen, die ihn nach Frankreich, Deutschland und Unteritalien führten, den Führungsanspruch des Papsttums verwirklichte. In Leos Nachfolger Viktor II., der als Bischof Gebhard von Eichstätt der wichtigste Ratgeber Kaiser Heinrichs III. gewesen war, schien sich noch einmal die enge Zusammenarbeit zwischen Kaiser und Papst zu bewähren. Der Papst war 1056 von Heinrich III. zum Vormund seines Sohnes eingesetzt worden; er starb aber bereits 1057. Da im Reich nur eine schwache Vormundschaftsregierung unter Kaiserin Agnes existierte und in Rom die stadtadeligen Gegner der Reform in der Übermacht waren, sah sich die kleine Gruppe der Reformer gezwungen, in Siena einen Papst zu erheben; dies war Bischof Gerhard von Florenz (Nikolaus II.). Während seines kurzen Pontifikats (1058-61) wurden wichtige Entscheidungen getroffen. Auf einer Synode in Rom wurde 1059 ein Papstwahldekret erlassen, nach dem in erster Linie die Kardinalbischöfe - mit Zustimmung der übrigen Kardinäle - den Papst wählen sollten; das Recht des deutschen Königs wurde nur am Rande erwähnt. Neben der Neuregelung der Papstwahl fasste die Synode noch weitere Beschlüsse, die der Durchsetzung der Forderungen der Reformer dienen sollten. So durfte in Zukunft kein geistliches Amt mehr von einem Laien oder auf dem Wege des Ämterkaufes (Simonie) erworben werden.
Universal-Lexikon. 2012.