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Ver|gel|tung [fɛɐ̯'gɛltʊŋ], die; -:das Vergelten einer Tat:
auf Vergeltung sinnen; jmdm. Vergeltung androhen; für etwas [blutige] Vergeltung üben.
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Ver|gẹl|tung 〈f. 20; unz.〉 das Vergelten (meist negativ), Rache, Strafe, Heimzahlung ● für etwas \Vergeltung üben sich für etwas rächen
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1. das Vergelten.
[blutige] V. für etw. üben;
auf V. sinnen.
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Vergeltung,
1) Ethik: die Erwiderung eines zugefügten Guten (Wohls) oder Übels als Dank oder Rache. Im Unterschied zu dieser subjektiv motivierten Vergeltung fordert die Vergeltung mit objektivem Motiv eine der Tat qualitativ entsprechende Belohnung oder Strafe. Sie setzt die vernünftige Betrachtung von Mensch, Gesellschaft und Wert menschlichen Verhaltens nach anerkannten Normen voraus. Diese Art der Vergeltung pflegt aus der mehr emotional geprägten Vergeltung erst hervorzugehen.
2) Strafrecht: Straftheorien.
3) Religionsgeschichte: der Glaube an eine über die jeweilige aktuelle Lebenssituation des Menschen hinaus wirkende und das künftige Schicksal des Menschen bestimmende Bedeutung seiner irdischen Taten. - Religionsgeschichtlich hat das menschliche Grundbedürfnis nach einem gerechten Ausgleich zwischen dem persönlichen (ethischen) Verhalten und dem (künftigen) individuellen Schicksal zwei grundlegende Ausprägungen erfahren. In den indischen Religionen ist der Vergeltungsgedanke in die Karma-Lehre eingebunden: Das in einem Leben als Summe individuellen Denkens und Handelns erworbene Karma konstituiert die neue - im Vergleich zur früheren Existenz »bessere« oder »schlechtere« - Existenz (Seelenwanderung). Die monotheistischen Religionen (Judentum, Christentum, Islam), der Parsismus und altorientalische Religionen verbinden den Gedanken der Vergeltung mit der eschatologischen Erwartung eines Jenseits, in dem Gott den Verstorbenen im Totengericht ihren endgültigen »Platz« zuweist (Gericht Gottes).
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Universal-Lexikon. 2012.