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Strafe
Bestrafung; Strafmaßnahme; Sanktionierung (fachsprachlich); Züchtigung

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Stra|fe ['ʃtra:fə], die; -, -n:
a) etwas, womit jmd. bestraft wird, was jmdm. zur Vergeltung, zur Sühne für ein begangenes Unrecht, eine unüberlegte Tat auferlegt wird:
eine hohe, schwere, grausame, disziplinarische Strafe; zur Strafe durfte er nicht ins Kino gehen.
Syn.: Buße, Denkzettel, Sühne (geh.).
b) Freiheitsstrafe:
er muss noch zehn Monate seiner Strafe verbüßen.
c) Geldsumme, die jmd. für eine kleine Verletzung des Rechts zahlen muss:
falsches Parken kostet 10 Euro Strafe.

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Stra|fe 〈f. 19
1. Vergeltung für begangenes Unrecht (Freiheits\Strafe, Geld\Strafe, Todes\Strafe, Zuchthaus\Strafe)
2. 〈fig.〉 Übel
● eine \Strafe Gottes ● seine \Strafe (im Gefängnis) abbrummen 〈umg.〉, absitzen 〈umg.〉, antreten, verbüßen; jmdm. eine \Strafe androhen, auferlegen, zuerkennen; eine \Strafe aufheben, aufschieben, aussetzen, erlassen, mildern, verhängen, verschärfen; ausbleiben: die \Strafe blieb nicht aus, folgte auf dem Fuße; er hat mir die \Strafe geschenkt; \Strafe muss sein!; es ist mir eine \Strafe, es ist eine \Strafe für mich, dorthin zu gehen; eine hohe \Strafe verhängen; er hat \Strafe verdient; wegen falschen Parkens musste ich 30 Euro \Strafe zahlen ● eine abschreckende, angemessene, empfindliche, entehrende, geringe, grausame, harte, hohe, leichte, milde, schwere \Strafe; eine disziplinarische, gerechte, gerichtliche, ungerechte, unverdiente, verdiente \Strafe; elterliche, väterliche \Strafe; körperliche \Strafe Züchtigung, Schläge ● Betreten der Baustelle bei \Strafe verboten; darauf steht \Strafe; ich habe dich gleich davor gewarnt, das ist nun die \Strafe dafür; ihr Redefluss ist eine wahre \Strafe für alle Zuhörer 〈fig.〉; jmdn. in \Strafe nehmen 〈veraltet〉 bestrafen; jmdn. mit einer \Strafe belegen bestrafen; eine \Strafe über jmdn. verhängen; etwas unter \Strafe stellen; zur \Strafe bleibst du heute zu Hause [→ strafen]

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Stra|fe , die; -, -n [mhd. strāfe = Tadel; Züchtigung]:
a) etw., womit jmd. bestraft wird, was jmdm. zur Vergeltung, zur Sühne für ein begangenes Unrecht, eine unüberlegte Tat (in Form des Zwangs, etw. Unangenehmes zu tun od. zu erdulden) auferlegt wird:
eine schwere, abschreckende, exemplarische, drakonische, strenge, [un]gerechte, empfindliche, grausame, [un]verdiente, leichte, milde S.;
eine gerichtliche, disziplinarische S.;
eine körperliche S. (Züchtigung);
die S. fiel glimpflich aus;
auf dieses Delikt steht eine hohe S. (es wird hart bestraft);
jmdm. eine S. auferlegen;
sie bekamen eine S. aufgebrummt (ugs.; wurden bestraft);
man hat ihr die S. teilweise erlassen;
eine S. aufheben, aufschieben, verschärfen, mildern, vollstrecken, vollziehen;
eine S. aussprechen, [über jmdn.] verhängen;
S. verdient haben;
er hat seine S. bekommen, weg (ugs.; ist bestraft worden);
er wird seiner [gerechten] S. nicht entgehen;
sie empfand diese Arbeit als S. (sie fiel ihr sehr schwer);
etw. ist bei S. verboten (Amtsspr.; wird bestraft);
etw. steht unter S. (wird bestraft);
etw. unter S. stellen (drohen, etw. zu bestrafen);
zu einer S. verurteilt werden;
zur S. (als Strafe) durfte sie nicht mit ins Kino;
Ü die S. folgt auf dem Fuß[e] (war als Folge eines nicht gebilligten Verhaltens zu erwarten);
das ist die S. für deine Gutmütigkeit, deinen Leichtsinn! (deine Gutmütigkeit, dein Leichtsinn ist bestraft worden!);
es ist eine S. (es ist schwer zu ertragen), mit ihr arbeiten zu müssen;
R S. muss sein!;
das ist die S. [dafür]! (das kommt davon!);
das ist ja eine S. Gottes!;
b) Freiheitsstrafe:
eine S. antreten, verbüßen, absitzen;
das Gericht setzte die S. zur Bewährung aus;
c) Geldbuße:
S. [be]zahlen müssen;
zu schnelles Fahren kostet S.

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I
Strafe,
 
1) allgemein: ein Übel, das jemand einem anderen mit Absicht zufügt, weil dieser eine missbilligte Handlung begangen hat. Das Ziel der Strafe ist, die Wahrscheinlichkeit des Auftretens der missbilligten Handlung herabzusetzen und das Verhalten eines Menschen zu verändern; auch Vergeltung (Rache, ausgleichende Gerechtigkeit) kann das Motiv einer Strafe sein.
 
 2) Pädagogik und Psychologie: In der Erziehung dienen Strafen zur Unterdrückung von Verhaltensweisen und Einstellungen, die mit dem Erziehungsziel nicht übereinstimmen. Strafe ist ein umstrittenes Erziehungsmittel, da nicht immer Einsicht bewirkt wird, sondern Strafe Scheinanpassung, Angst, Hass, Verstellung, Rückzug oder Trotzhaltungen hervorrufen kann. Durch Strafe können Selbstachtung und Selbstgefühl verletzt und zum Teil dauerhaft beschädigt werden. Sie hemmen Selbstständigkeit und Kreativität, besonders wenn das bestrafte Verhalten eigentlich ein dem Kleinkindalter entsprechendes Erforschen der Umwelt war. Jede Strafe stellt eine Belastung des pädagogischen Kontaktes dar; je mehr sich der Heranwachsende vom Erziehenden angenommen und verstanden weiß, umso bereitwilliger wird er dessen Führung, im Grenzfall auch dessen Zurechtweisung und Strafe annehmen. Eine repressionsfreie Erziehung, wie sie v. a. in den Richtungen der antiautoritären Erziehung vertreten wurde, scheint allerdings kaum realisierbar, da die Sozialisation notwendig mit einer Einbindung in eine Gesellschaft und damit mit einer Selbstbegrenzung der individuellen Bedürfnisse und Verhaltensweisen verbunden ist; diese bedeutet aber in der Hinwendung zum Mitmenschen und im Erlernen der Regeln, von denen das gesellschaftliche Leben gesteuert wird (Autorität), auch Gewinn.
 
Die Psychologie steht dem Strafen heute meist ablehnend gegenüber. Mit der Festlegung der Rechte von Kindern und von Straffälligen im 19. und 20. Jahrhundert wurden die Rechte zur Bestrafung erheblich eingeschränkt. Insbesondere körperliche Züchtigung erfährt scharfe Kritik. Neuere Forschungen konnten zeigen, dass Strafen sich oft in ähnlicher Weise auswirken wie Belohnungen. Dabei kann eine einzelne drastische Strafe ebenso wie eine rasche, konsequente und »lehrreiche« Bestrafung durchaus wirksam sein. Bestrafungen scheinen außerdem effektiver zu sein, wenn zugleich das alternative Verhalten positiv verstärkt wird. Aus psychologischer Sicht ist die Persönlichkeit des jeweiligen Kindes oder Regelverletzers mit zu berücksichtigen, um zu entscheiden, ob eine Bestrafung sinnvoll ist. Während manche Kinder auf eine Bestrafung mit positivem Verhalten reagieren, löst sie bei anderen affektive Erregungen aus, die für Lernprozesse und das kindliche Verhalten nachteilige Folgen haben. (Sanktion)
 
 3) Recht: Im Rechtssinne ist die Strafe eine Sanktion für die schuldhafte Verletzung von Gesetzen oder anderen Normen. Ausschließlich vom Staat durch richterliches Urteil oder richterlichen Strafbefehl wegen einer Straftat wird die Kriminalstrafe verhängt; es gibt Haupt- und Nebenstrafen. Hauptstrafen sind Freiheits-, Jugend-, Geld- und Vermögensstrafen, für Soldaten der Strafarrest. Die früher bestehenden verschiedenen Arten der (jetzt einheitlich verhängten) Freiheitsstrafe sind durch das 1. Strafrechtsreformgesetz mit Wirkung vom 1. 4. 1970 abgeschafft worden; die Todesstrafe hat das GG (Art. 102) beseitigt. Keine Strafen sind die Maßregeln der Besserung und Sicherung. Von den Kriminalstrafen zu trennen sind ferner die bei Ordnungswidrigkeiten verhängten Geldbußen, die Disziplinarmaßnahmen (Disziplinarrecht), die Vertrags- und die Schulstrafen. Die administrativen Strafen sind in der früher möglichen Form beseitigt worden. (Straftheorien)
 
Das Strafrecht der DDR sah als Hauptstrafen vor: Strafen mit Freiheitsentzug (Freiheitsstrafe, Haftstrafe, Jugendhaft, Strafarrest bei Militärpersonen), Todesstrafe (1987 abgeschafft), Strafen ohne Freiheitsentzug (Verurteilung auf Bewährung, Geldstrafe, öffentlichen Tadel). Daneben konnten Zusatzstrafen ausgesprochen werden (z. B. Geldstrafe, Aufenthaltsbeschränkung, Vermögenseinziehung).
 
II
Strafe,
 
Lohn und Strafe.
 

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Stra|fe, die; -, -n [mhd. strāfe = Tadel; Züchtigung]: a) etw., womit jmd. bestraft wird, was jmdm. zur Vergeltung, zur Sühne für ein begangenes Unrecht, eine unüberlegte Tat (in Form des Zwangs, etw. Unangenehmes zu tun od. zu erdulden) auferlegt wird: eine hohe, schwere, abschreckende, exemplarische, drakonische, strenge, [un]gerechte, empfindliche, grausame, [un]verdiente, leichte, milde S.; eine gerichtliche, disziplinarische S.; eine körperliche S. (Züchtigung); zeitliche, ewige -n (kath. Rel.; im Fegefeuer, in der Hölle abzubüßende Strafen); die S. fiel glimpflich aus; auf dieses Delikt steht eine hohe S. (es wird hart bestraft); jmdm. eine S. androhen, auferlegen, aufbrummen; man hat ihm die S. ganz, teilweise erlassen, geschenkt; eine S. aufheben, aufschieben, verschärfen, mildern, vollstrecken, vollziehen; eine S. aussprechen, [über jmdn.] verhängen; du hast eine harte S. verdient (Kirst, Aufruhr 218); Einheiten, die sich schlecht schlugen, erhielten entehrende -n (Thieß, Reich 601); er hat seine S. bekommen, weg (ugs.; ist bestraft worden); sie wird ihre S. noch finden; er wird seiner [gerechten] S. nicht entgehen; sie empfand diese Arbeit als S. (sie fiel ihr sehr schwer); etw. ist bei S. verboten (Amtsdt.; wird bestraft); Kein Mensch darf bei schwerster S. aus den Wagen heraus, solange wir hier auf dieser Station stehen! (Leonhard, Revolution 112); (geh.:) jmdn., eine Tat mit einer S. belegen; Jeder Verstoß gegen ihre Anordnungen wurde mit verschärften -n ... geahndet (Fraenkel, Staat 322); etw. steht unter S. (wird bestraft); etw. unter S. stellen (drohen, etw. zu bestrafen); Der Angriffskrieg ... galt weder als verboten, noch stellte irgendein Gesetz ihn unter S. (NJW 19, 1984, 1085); zu einer S. verurteilt werden; zur S. (als Strafe) durfte er nicht mit ins Kino; Bei der zweiten Frage habe ich total versagt und musste zur S. drei Runden um den ganzen Urbansportplatz laufen (Borkowski, Wer 26); R S. muss sein!; das ist die S. [dafür]! (das kommt davon!); das ist ja eine S. Gottes!; Ü die S. folgt auf dem Fuß (etw. tritt als negative Folge von etw., was nicht gebilligt wird, ein); das ist die S. für deine Gutmütigkeit, deinen Leichtsinn! (das hast du nun von deiner Gutmütigkeit, deinem Leichtsinn!); es ist eine S. (es ist schwer zu ertragen), mit ihm arbeiten zu müssen; *jmdn. in S. nehmen (Rechtsspr.; jmdn. bestrafen); b) Freiheitsstrafe: Sie nehmen lieber eine längere, aber zeitlich genau begrenzte S. in Kauf (Noack, Prozesse 243); eine S. antreten, verbüßen, absitzen; das Gericht setzte die S. zur Bewährung aus; c) Geldbuße: S. zahlen, bezahlen müssen; die Polizei erhob, kassierte von den Parksündern eine S. [von zwanzig Mark]; zu schnelles Fahren kostet S.

Universal-Lexikon. 2012.