Akademik

vereiteln
(Plan) durchkreuzen; unterminieren; untergraben; zerrütten; behindern; verunmöglichen (schweiz.); zunichte machen; verhindern

* * *

ver|ei|teln [fɛɐ̯'|ai̮tl̩n] <tr.; hat:
etwas, was ein anderer vorhat und von dem man nicht will, dass es geschieht, ausgeführt wird o. Ä., verhindern, zum Scheitern bringen:
einen Plan, ein Unternehmen, jmds. Absichten vereiteln; das Attentat wurde vereitelt.

* * *

ver|ei|teln 〈V. tr.; hatzum Scheitern bringen, zunichtemachen, verhindern ● jmds. Pläne, eine Unternehmung \vereiteln [zu eitel „leer, nichtig“]

* * *

ver|ei|teln <sw. V.; hat [mhd. verītelen = schwinden, kraftlos werden, zu eitel]:
etw., was ein anderer zu tun beabsichtigt, [bewusst] verhindern, zum Scheitern bringen, zunichtemachen:
ein Attentat v.;
jmds. Flucht v.

* * *

ver|ei|teln <sw. V.; hat [mhd. verītelen = schwinden, kraftlos werden, zu ↑eitel]: etw., was ein anderer zu tun beabsichtigt, [bewusst] verhindern, zum Scheitern bringen, zunichte machen: einen Plan, ein Vorhaben, einen Versuch v.; jmds. Flucht v.; die Führung des Heeres versuchte darüber hinaus mit allen Mitteln, die Ausführung zu v. (Noack, Prozesse 81); das Attentat wurde vereitelt; Ü Bedächtig griff sein Geist von einem Gegenstand zum anderen; gründlich und von Worten nicht vereitelt, nahm er einen nach dem andern ins Reich seiner Gedanken auf (A. Zweig, Grischa 182).

Universal-Lexikon. 2012.