Akademik

disqualifizieren
die rote Karte zeigen; vom Platz stellen; verweisen; sperren; ausschließen

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dis|qua|li|fi|zie|ren [dɪskvalifi'ts̮i:rən]:
1. <tr.; hat [wegen grober Verletzung der sportlichen Regeln] von der weiteren Teilnahme an einem Wettkampf ausschließen:
er wurde wegen Doping disqualifiziert.
Syn.: verweisen, vom Platz stellen.
2. <+ sich> sein Untauglichsein für etwas erkennen lassen:
für eine solche Stellung hat er sich damit disqualifiziert.

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dis|qua|li|fi|zie|ren 〈V.; hat
I 〈V. tr.〉
1. für untauglich erklären
2. vom Wettkampf (zur Strafe) ausschließen
II 〈V. refl.〉 sich \disqualifizieren zeigen, dass man einer Sache nicht würdig ist ● mit dieser Äußerung hat sie sich selbst disqualifiziert
[<lat. dis- „ent-“ + qualifizieren]

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dis|qua|li|fi|zie|ren <sw. V.; hat:
1. (bildungsspr.)
a) (seltener) für untauglich, für nicht qualifiziert erklären:
er disqualifiziert gern andere Kollegen;
b) <d. + sich> seine Untauglichkeit für etw. erkennen lassen, sich einer Sache unwürdig erweisen:
mit ihren Äußerungen hat sie sich für diese Stellung disqualifiziert.
2. (Sport) wegen eines Regelverstoßes vom sportlichen Wettbewerb ausschließen:
er wurde wegen zweier Fehlstarts disqualifiziert.

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dis|qua|li|fi|zie|ren <sw. V.; hat: 1. (bildungsspr.) a) (seltener) für untauglich, für nicht qualifiziert erklären: jmdn. d.; Stefan sah, wie Thomas nach solchen Unterredungen den Arm um die Schultern genau jenes von Stefan disqualifizierten Mädchens legte (Rolf Schneider, November 103); b) <d. + sich> seine Untauglichkeit für etw. erkennen lassen, sich einer Sache unwürdig erweisen: der Staat disqualifizierte sich als undemokratisch; mit ihren Äußerungen hat sie sich für eine Vertrauensstellung disqualifiziert. 2. (Sport) wegen eines Regelverstoßes vom sportlichen Wettbewerb ausschließen: er wurde wegen zweier Fehlstarts disqualifiziert.

Universal-Lexikon. 2012.