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los|wer|den ['lo:sve:ɐ̯dn̩], wird los, wurde los, losgeworden <itr.; ist:1. (ugs.) erreichen, dass jmd., der einem lästig ist, einen in Ruhe lässt, von einem weggeht:
so schnell wirst du mich nicht los.
2. sich (von etwas, was einem lästig ist) frei machen:
ich kann meine Albträume nicht loswerden.
Syn.: sich ↑ entledigen, freikommen von, loskommen von.
3. (ugs.) verkaufen, absetzen können:
wir sind die alte Schreibmaschine auf dem Flohmarkt losgeworden; auf Anhieb bin ich alle 100 Exemplare losgeworden.
4. (ugs.) etwas nicht mehr haben (was mit Bedauern o. Ä. festgestellt wird):
beim Einkaufen bin ich wieder mal viel Geld losgeworden; im Gedränge ist sie ihre goldene Uhr losgeworden.
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los||wer|den 〈V. tr. 280; ist〉 etwas od. jmdn. \loswerden sich befreien von etwas od. jmdm. ● wenn ich nur wüsste, wie ich ihn \loswerden kann; ich werde den Gedanken nicht los, dass ...; Gegenstände, Ware \loswerden G., W. verkaufen können, Käufer dafür finden; Geld \loswerden 〈umg.〉 ausgeben, abgenommen bekommen; er ist beim Spiel all sein Geld losgeworden; hier kannst du viel Geld \loswerden!; ich möchte die Möbel gern verkaufen, aber ich werde sie nicht los; ich werde den Heuschnupfen einfach nicht los
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los|wer|den <unr. V.; ist:
1.
a) sich von jmdm., einer Sache befreien; erreichen, dass jmd. nicht mehr von jmdm. belästigt, mit einer Sache behelligt wird:
den lästigen Besucher l.;
ich werde das Gefühl nicht los, dass Gefahr im Verzug ist;
b) etw., was einem sehr am Herzen liegt, endlich aussprechen können:
er muss sein Geständnis l.
2. (ugs.) verkaufen, absetzen können:
diesen Ladenhüter werden wir nicht mehr los.
3. (ugs.) abgenommen bekommen, einbüßen, verlieren:
sein Geld, seinen Führerschein, seinen Meistertitel l.
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los|wer|den <unr. V.; ist: 1. a) sich von jmdm., einer Sache befreien; erreichen, dass jmd. nicht mehr von jmdm. belästigt, mit einer Sache behelligt wird: den lästigen Besucher l.; ich werde das Gefühl nicht los, dass Gefahr im Verzug ist; b) etw., was einem sehr am Herzen liegt, endlich aussprechen können: Er muss seinen Spruch l. (Remarque, Westen 64); Er will etwas l., dachte Kreysler (Gaiser, Jagd 137). 2. (ugs.) verkaufen, absetzen können: diesen Ladenhüter werden wir nicht mehr los. 3. (ugs.) abgenommen bekommen, einbüßen, verlieren: sein Geld, seinen Koffer, seinen Meistertitel l.; als er für sechs Monate seinen Führerschein losgeworden sei (Noll, Häupter 43).
Universal-Lexikon. 2012.