Akademik

verbannen
verfemen; ächten; vertreiben; ins Exil schicken; relegieren; zurück versetzen

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ver|ban|nen [fɛɐ̯'banən] <tr.; hat:
(als Strafe) aus dem Land weisen, an einen entlegenen Ort schicken und zwingen, dort zu bleiben:
jmdn. auf eine ferne Insel verbannen; er wurde aus seinem Vaterland verbannt.
Syn.: abschieben, ausbürgern, aussiedeln, ausweisen, des Landes verweisen, vertreiben.

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ver|bạn|nen 〈V. tr.; hat〉 jmdn. \verbannen
1. aus einem bestimmten Gebiet, meist aus dem Land, weisen
2. jmdm. strafweise einen Aufenthaltsort zuweisen
● den Gedanken an jmdn., an etwas aus der Erinnerung, aus dem Bewusstsein \verbannen ausschließen; jmdn. auf eine Insel \verbannen

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ver|bạn|nen <sw. V.; hat [mhd. verbannen = ge-, verbieten; durch Bann verfluchen, ahd. farbannan = den Augen entziehen]:
(als Strafe) aus dem Land weisen u. nicht zurückkehren lassen od. an einen bestimmten entlegenen Ort schicken u. zwingen, dort zu bleiben:
jmdn. [aus seinem Vaterland] v.;
er wurde [für zehn Jahre] auf eine Insel verbannt.

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ver|bạn|nen <sw. V.; hat [mhd. verbannen = ge-, verbieten; durch Bann verfluchen, ahd. farbannan = den Augen entziehen]: (als Strafe) aus dem Land weisen u. nicht zurückkehren lassen od. an einen bestimmten entlegenen Ort schicken u. zwingen, dort zu bleiben: jmdn. [aus seinem Vaterland] v.; er wurde [für zehn Jahre] auf eine Insel verbannt; Ü Für seinen Militärdienst war Carol in eine kleine pommersche Garnison verbannt worden (Dönhoff, Ostpreußen 73); Sie versuchte, den Gedanken an ihn zu v. (zu verdrängen; M. L. Fischer, Kein Vogel 232).

Universal-Lexikon. 2012.