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verhindern
umgehen; umschiffen (umgangssprachlich); vorbeugen; unterbinden; abwenden; verhüten; vermeiden; (Plan) durchkreuzen; vereiteln; unterminieren; untergraben; zerrütten; behindern; verunmöglichen (schweiz.); zunichte machen; hintansetzen; hintanhalten; verzögern

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ver|hin|dern [fɛɐ̯'hɪndɐn] <tr.; hat:
(durch bestimmte Maßnahmen o. Ä.) bewirken, dass etwas nicht geschieht bzw. getan, ausgeführt werden kann:
ein Unglück, einen Diebstahl verhindern; das muss ich unter allen Umständen verhindern.
Syn.: abbiegen (ugs.), abblocken, abwehren, abwenden, aufhalten, ausschließen, 2 durchkreuzen, hindern, im Keim ersticken, sabotieren, unmöglich machen, unterbinden, vereiteln, verhüten.
 
• hindern/behindern/verhindern
Beim Gebrauch dieser Verben treten gelegentlich Schwierigkeiten auf.
Das Verb behindern bedeutet hemmen; störend aufhalten; es drückt aus, dass etwas erschwert wird, aber nicht, dass es unmöglich gemacht wird:
– Der Betrunkene behinderte den Verkehr.
– Die Spielerinnen behinderten sich gegenseitig.
Das Verb verhindern bedeutet dagegen bewirken, dass etwas nicht geschieht oder getan wird. Wer etwas verhindert, macht es unmöglich:
– Sie verhinderte ein Unglück.
– Der Chef war dienstlich verhindert (er konnte nicht kommen).
Das einfache Verb hindern kann sowohl im Sinne von behindern als auch im Sinne von verhindern eingesetzt werden:
– Der Verband hinderte sie sehr beim Schreiben.
– Der Nebel hinderte ihn, schneller zu fahren.
In Verbindung mit der Präposition »an« hat »hindern« immer die Bedeutung verhindern:
– Der Lärm hinderte mich am Einschlafen.
– Niemand kann mich daran hindern, morgen abzureisen.

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ver|hịn|dern 〈V. tr.; hatunmöglich machen, unterbinden, abwehren, abwenden ● einen Plan, ein Vorhaben \verhindern; ich konnte das Unglück noch rechtzeitig \verhindern; es ließ sich leider nicht \verhindern, dass ...; ich bin dienstlich verhindert (zu kommen) ich kann aus dienstlichen Gründen nicht kommen; er war am Erscheinen verhindert er konnte nicht kommen

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ver|hịn|dern <sw. V.; hat [mhd. verhindern, ahd. farhintarjan, eigtl. = etw. heimlich hinter sich bringen]:
durch entsprechende Maßnahmen o. Ä. bewirken, dass etw. nicht geschehen kann, von jmdm. nicht getan, ausgeführt usw. werden kann:
ein Unglück, ein Attentat v.;
den Krieg mit allen Mitteln zu v. suchen;
das Schlimmste konnte gerade noch verhindert werden;
es ließ sich leider nicht v., dass …;
Ü das Gebüsch verhinderte den Zutritt;
dienstlich verhindert sein (aus dienstlichen Gründen nicht kommen können);
er ist wegen Krankheit verhindert;
ein verhinderter … sein (ugs.; Neigung und Talent für einen Beruf, eine Karriere o. Ä. erkennen lassen, es aber nicht dahin gebracht haben: sie ist eine verhinderte Dichterin, Lehrerin).

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ver|hịn|dern <sw. V.; hat [mhd. verhindern, ahd. farhintarjan, eigtl. = etw. heimlich hinter sich bringen]: 1. durch entsprechende Maßnahmen o. Ä. bewirken, dass etw. nicht geschehen kann, von jmdm. nicht getan, ausgeführt usw. werden kann: ein Unglück, einen Überfall, ein Attentat v.; den Krieg mit allen Mitteln zu v. suchen; Denn die Interessenverbände ... haben eine so starke politische Stellung, dass sie eine scharfe Politik zu v. wissen (Fraenkel, Staat 375); das Schlimmste konnte gerade noch verhindert werden; ein Selbstmord-, Fluchtversuch muss unter allen Umständen verhindert werden; es ließ sich leider nicht v., dass ...; Ü Brombeergebüsch und Efeu verhinderten den Zutritt (Brückner, Quints 99); Das Betäubungsmittelgesetz schrecke weder ab, noch verhindere es die Verfügbarkeit von Drogen (NZZ 2. 9. 86, 21); dienstlich, durch Krankheit, umständehalber verhindert sein (nicht kommen können); *ein verhinderter ... sein (ugs.; Neigung und Talent für einen Beruf, eine Karriere o. Ä. erkennen lassen, es aber nicht dahin gebracht haben): sie ist eine verhinderte Dichterin, Lehrerin; Der zweite Stockchef: verhinderter SSler, Großmaul (Sobota, Minus-Mann 76). ∙ 2. hindern (1 a): wer mich verhindert, mich zu verteidigen, tötet mich so gut, als wenn er mich angriffe (Büchner, Dantons Tod I, 6); Die Soldaten, die mich verhindert und den Dolch noch in Händen hatten ... (Goethe, Benvenuto Cellini I, 1, 10).

Universal-Lexikon. 2012.