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befestigen
festhaften; festhängen; anfügen; stecken; anhängen; feststecken; fixieren; halten; klammern; einspannen; montieren; anbringen; festmachen; stützen; verstreben; abstützen; verankern; versteifen; ankleben; anpappen (umgangssprachlich); anpicken (österr.) (umgangssprachlich)

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be|fes|ti|gen [bə'fɛstɪgn̩] <tr.; hat:
1. (an etwas) festmachen:
ein Schild an der Tür befestigen.
Syn.: anbringen, anmachen (ugs.), fixieren, montieren.
2. etwas so herrichten, dass es gegenüber einem Angriff, einer Beanspruchung standhalten kann:
eine Straße, den Deich, die Stadt, Grenze befestigen.

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be|fẹs|ti|gen 〈V. tr.; hat
1. festmachen, festbinden, festnageln, festkleben usw.
2. zur Verteidigung bereiten
3. 〈a. fig.〉 haltbar machen, stärken
● einen Deich \befestigen; eine Stadt \befestigen ● ein Schild an der Eingangstür \befestigen; die Wäsche mit Klammern an der Leine \befestigen; etwas mit Klebstoff, Nägeln, Schrauben usw. \befestigen; die Freundschaft, das Vertrauen zu jmdm. \befestigen 〈fig.〉

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be|fẹs|ti|gen <sw. V.; hat:
1. an etw. anbringen, festmachen:
einen Haken, ein Plakat b.;
er befestigte den Kahn an einem Pfosten.
2.
a) einer Sache durch entsprechende Maßnahmen Festigkeit geben u. sie dadurch widerstandsfähig, haltbar machen:
das Ufer, den Damm b.;
eine Straße mit Schotter b.;
b) festigen, stärken, beständig machen:
diese Tat befestigte seinen Ruhm.
3. <b. + sich> sich festigen; stabil[er] werden:
ihre berufliche Position befestigte sich nach diesem Erfolg.
4. [spätmhd. bevestigen] zur Verteidigung gegen militärische Angriffe mit ↑ Befestigungen (2) sichern:
eine Stadt, die Landesgrenze, die Küste b.;
stark befestigte Burgen.

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Befestigen,
 
allgemein das Fixieren und/oder Stabilisieren von Bauteilen oder -elementen in einer Maschine oder einem konstruktiven System (z. B. mit Federn, durch Nageln, Nieten, Kleben, Schrauben oder Schweißen); auch das Tragfähigmachen von zu bebauendem Untergrund. Im Straßen- und Hochbau ist häufig eine Bodenbefestigung aufgrund der auftretenden dynamischen und statischen Belastungen erforderlich, da sonst die Bauwerke über längere Zeit durch nachgebenden Untergrund gefährdet sind.

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be|fẹs|ti|gen <sw. V.; hat [4: spätmhd. bevestigen]: 1. an etw. anbringen, festmachen: einen Haken, ein Plakat b.; er befestigte den Kahn an einem Pfosten; Mit einem Reißnagel befestigte Leopold ein Schild an der Außentür: „Heute geschlossen!“ (Jaeger, Freudenhaus 81); Also hängt mir meine Frau eine andere Jacke hin, eine saubere, und hat das Parteiabzeichen daran befestigt (Hacks, Stücke 331). 2. a) einer Sache durch entsprechende Maßnahmen Festigkeit geben u. sie dadurch widerstandsfähig, haltbar machen: das Ufer, den Damm b.; eine Straße mit Schotter b.; b) festigen, stärken, beständig machen: diese Tat befestigte seinen Ruhm; In den letzten Generationen haben die Menschen ... ihre Herrschaft über die Natur in einer früher unvorstellbaren Weise befestigt (Freud, Abriß 120); er legte Wert darauf, seine Unentbehrlichkeit zu b. (Gaiser, Jagd 94); ∙ c) bestärken: Eure Nachsicht muss ihn in seinen Liederlichkeiten b. (Schiller, Räuber I, 1). 3. <b. + sich> sich festigen; stabil[er] werden: seine berufliche Position befestigte sich nach diesem Erfolg; Öffentliche Anleihen konnten sich überwiegend um bis zu 0,35 DM b. (Saarbr. Zeitung 11. 7. 80, 4). 4. a) zur Verteidigung gegen militärische Angriffe mit Befestigungen (2) sichern: eine Stadt, die Landesgrenze, die Küste b.; Plötzlich sind überall Goten aufgetaucht und erobern die schwach befestigten römischen Plätze (Thieß, Reich 612); ∙ b) <b. + sich> sich festsetzen, sich verschanzen: so wird der Twing vollendet ... und der Vogt befestigt sich (Schiller, Wilhelm Tell II, 2).

Universal-Lexikon. 2012.