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Markt
Handelszentrum; Handelsplatz; Börse; Umschlagplatz; Kerwe (umgangssprachlich); Jahrmarkt; Kirmes; Rummel (umgangssprachlich); Volksfest; Basar (persisch); Marktplatz; Gemüsemarkt; Wochenmarkt; Absatzgebiet; Marktgebiet; Marktflecken; Dorf; Gemeinde; Flecken; Städtchen; Ortschaft

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Markt [markt], der; -[e]s, Märkte ['mɛrktə]:
1. Marktplatz:
das Haus steht am Markt.
2. Verkauf und Kauf von Waren, Handel mit Waren auf einem Markt o. Ä.:
jeden Donnerstag ist Markt, wird Markt abgehalten.
Zus.: Weihnachtsmarkt, Wochenmarkt.
3. Gesamtheit von Waren und Geldverkehr:
Japan eroberte mit seinen Waren den europäischen Markt.
Zus.: Arbeitsmarkt, Verbrauchermarkt, Weltmarkt.

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Mạrkt 〈m. 1u
1. 〈i. w. S.〉 Warenverkehr, Angebot u. Nachfrage, Absatzgebiet (Welt\Markt)
2. 〈i. e. S.〉 öffentl. Ein- u. Verkauf von Waren zu bestimmten Zeiten u. an bestimmten Orten (Getreide\Markt, Vieh\Markt, Jahr\Markt, Wochen\Markt)
3. Platz, auf dem der Ein- u. Verkauf stattfindet, Marktplatz
4. Ort mit Marktrecht
5. 〈oberdt.〉 Mitbringsel vom Markt
● jeden Mittwoch wird hier \Markt abgehalten, findet \Markt statt, ist \Markt; den \Markt beliefern, beschicken; den \Markt drücken viel u. billig verkaufen; sich den \Markt erobern; der \Markt ist für diesen Artikel erschöpft der A. findet keinen Absatz mehr ● der Gemeinsame \Markt der europäischen Länder; den inneren \Markt beleben, stärken; neue Märkte erobern ● wir wohnen am \Markt; einen neuen Artikel auf den \Markt bringen; auf den \Markt gehen; einen Artikel auf den \Markt werfen rasch u. in großen Mengen anbieten; über den \Markt gehen; etwas vom \Markt mitbringen; dieser Artikel ist vom \Markt verschwunden; die Bauern bringen Obst und Gemüse zum \Markt in die Stadt; seine Haut zu \Markte tragen 〈fig.; umg.〉 sich in Gefahr begeben [<mhd., engl. market <markat <lat. mercatus „Kauf, Markt“]

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Mạrkt , der; -[e]s, Märkte [mhd. mark(e)t, ahd. markāt, merkāt < lat. mercatus = Handel, (Jahr)markt, zu: mercari = Handel treiben, zu: merx (Gen.: mercis) = Ware]:
1. Verkaufsveranstaltung, zu der in regelmäßigen Abständen an einem bestimmten Platz Händler u. Händlerinnen zusammenkommen, um Waren des täglichen Bedarfs an [fliegenden] Ständen zu verkaufen:
dienstags und freitags ist M.;
die Bauern bringen ihr Gemüse auf den M.;
auf dem M. herrscht großes Gedränge;
auf den, über den, zum M. gehen.
2.
a) [zentraler] Platz in einer Stadt, auf dem Markt (1) abgehalten wird od. früher wurde; Marktplatz;
b) (in bayr., österr. Ortsnamen) Gemeinde, urspr. mit altem Marktrecht:
M. Schwaben.
3.
a) von Angebot u. Nachfrage bestimmter Bereich von Waren, von Kauf u. Verkauf; Warenverkehr:
der M. ist übersättigt (Kaufmannsspr.; das Angebot ist größer als die Nachfrage);
den M. genau studieren;
etw. wird am M. angeboten;
sich am M. behaupten können;
ein neues Kochbuch auf den M. bringen;
dieser Artikel ist ganz vom M. verschwunden;
der Gemeinsame M. (die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft; von frz. Marché Commun);
Neuer M. (Börsenw.; Aktienmarkt für junge, auf Wachstum ausgerichtete Unternehmen aus zukunftsorientierten Branchen);
schwarzer M. (Bereich des illegalen Handels mit verbotenen od. rationierten Waren);
b) Absatzgebiet:
neue Märkte erschließen.
4. Kurzf. von Supermarkt.

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Markt
 
[von lateinisch mercatus »Handel«, »(Jahr)markt«],
 
 1) allgemein: Marktplatz, als topographischer Begriff der Ort einer Siedlung, an dem sich das öffentliche Leben abspielte, besonders der für den Tausch und Verkauf von Waren vorgesehene Platz. In frühester Zeit konzentrierte sich der Handel an Schnittpunkten wichtiger Verkehrswege, an Flussübergängen, in der Nähe von religiösen und politischen Zentren. In der Antike (Forum) und im Mittelalter spielte der Marktplatz eine wesentliche Rolle bei der Entwicklung des Städtewesens. Die Marktplätze liegen meist in der Mitte der Stadt; im Mittelalter standen hier oft die wichtigsten städtischen Verwaltungs- und Wirtschaftsgebäude sowie Patrizierhäuser, oft auch die Kirche. Größere Städte verfügten häufig über mehrere Marktplätze oder Marktstraßen für die verschiedenen Erzeugnisse (Vieh-, Gemüse-, Fischmarkt u. a.). - Als Marktflecken wurden Siedlungen bezeichnet, die sich von Dörfern durch besondere Leistungen als Markt mit Marktgerichtsbarkeit unterschieden, ohne jedoch Merkmale einer Stadt zu besitzen.
 
Anknüpfend an frühere landesherrliche Privilegien erlauben einzelne Gemeindeordnungen (GO), bestimmten größeren Gemeinden den Titel Marktgemeinde beizufügen, heute oft verkürzt zu »Markt« (Art. 3 bayerische GO). In Österreich kann bei entsprechender wirtschaftlicher, kultureller oder historischer Bedeutung eine Gemeinde zum »Markt« erhoben werden und sich »Marktgemeinde« nennen. In beiden Fällen ohne rechtliche Bedeutung.
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Stadt: Stadtentwicklung und Stadtgesellschaft im Mittelalter
 
 2) Gewerberecht: der An- und Verkauf (zum Teil auch die Ausstellung) von Waren auf Messen und Märkten (Marktverkehr); bildet mit stehendem Gewerbe und Reisegewerbe die drei Formen der Gewerbeausübung (Gewerberecht) und ist v. a. in den §§ 64-71 b Gewerbeordnung in der Fassung vom 1. 1. 1987 geregelt. Man unterscheidet Messen, Ausstellungen, Groß-, Wochen- und Jahrmärkte sowie Spezialmärkte. Zahl, Zeit, Dauer und Ort (Platz) der Messen und Märkte bestimmt die zuständige Verwaltungsbehörde. Einzelheiten enthalten die von den Gemeindebehörden erlassenen Marktordnungen, für deren Überwachung sie als Marktpolizei zuständig sind. Jeder ist zur Teilnahme am Markt berechtigt; der Veranstalter kann die Veranstaltung jedoch unter bestimmten Voraussetzungen auf bestimmte Aussteller-, Anbieter- und Besuchergruppen beschränken und Einzelne von der Teilnahme ausschließen. Nach den Marktordnungen ist in der Regel ein Standgeld zu entrichten.
 
 3) Wirtschaft: allgemein der ökonomische Ort des Tausches (Kauf, Verkauf), z. B. durch den tatsächlichen Kontakt von Anbietern und Nachfragern auf dem Marktplatz, aber auch beim Börsenmakler oder durch Kommunikationstechniken vermittelt; im engeren Sinn wird jede Veranstaltung für den Absatz wirtschaftlicher Güter als Markt bezeichnet. So gibt es lokale, nationale und internationale Märkte für einzelne oder mehrere Güter (z. B. Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Geldmarkt). Die Marktveranstaltungen können regelmäßig oder bei Bedarf abgehalten werden. In funktioneller Hinsicht Bezeichnung für das Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage, das in marktwirtschaftlichen Systemen dem Ausgleich von Angebot und Nachfrage dient. Dieser Ausgleich vollzieht sich über den Marktpreis (Preis). Märkte sind in sachlicher, räumlicher und zeitlicher Hinsicht abzugrenzen. Bei der sachlichen Marktabgrenzung geht es darum, eine Gruppe von Anbietern beziehungsweise Nachfragern so abzugrenzen, dass von den nicht zur Gruppe gehörenden Anbietern beziehungsweise Nachfragern keine oder nur zu vernachlässigende Einflüsse auf das wettbewerbliche Verhalten innerhalb der Gruppe ausgehen. Die Abgrenzung des relevanten Markts wird aus der Sicht der Marktgegenseite vorgenommen, d.h., zu einem relevanten Markt rechnen alle Güter, die aus der Sicht der Abnehmer im Hinblick auf Preis und Qualität gleiche Bedürfnisse befriedigen und damit enge Substitute sind (Bedarfsmarktkonzept). In der Industriestatistik werden Branchen mithilfe eines physikalisch-technischen Güterbegriffs abgegrenzt. Für die Erklärung von Markt- und Wettbewerbsprozessen kommt es dagegen nicht auf die technisch-physikalische, sondern die wirtschaftliche Homogenität beziehungsweise den Grad der Substituierbarkeit von Gütern an.
 
Unterscheidungskriterien für Märkte: Im Hinblick auf die Legalität gibt es neben legalen Märkten auch schwarze und graue Märkte. Wenn auf einem Markt das Angebot die Nachfrage übersteigt, spricht man von Käufermarkt, im umgekehrten Fall von Verkäufermarkt. Nach den zugrunde gelegten theoretischen Prämissen wird zwischen vollkommenen und unvollkommenen Markt unterschieden. Der vollkommene Markt ist dadurch charakterisiert, dass die Marktteilnehmer ausschließlich nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten handeln, dass die Güter wirtschaftlich homogen sind, d. h. die Marktteilnehmer weder sachliche, noch persönliche, räumliche oder zeitliche Präferenzen für die Güter haben, dass die Marktteilnehmer vollständige Markttransparenz (Kenntnisse über die Marktkonditionen und -Vorgänge) besitzen und infolgedessen sehr rasch auf Marktveränderungen reagieren. Aufgrund dieser Prämissen herrscht auf einem solchen Markt das Gesetz der Unterschiedslosigkeit der Preise im Sinne von W. S. Jevons, d. h., es existiert nur ein einheitlicher Preis. Wenn eine dieser Voraussetzungen fehlt, spricht man von einem unvollkommenen Markt.
 
Weitere Unterscheidungen von Märkten beziehen sich auf den Organisationsgrad oder Freiheit der Preisbildung. Nach dem Organisationsgrad wird zwischen organisierten Markt mit festen Regeln für das Marktgeschehen (z. B. Wochenmarkt, Börsen, Messen) und nicht organisierten Markt unterschieden. Nach dem Marktzugang ist zwischen geschlossenen Märkten, bei denen ein Marktzutritt nicht (z. B. aufgrund staatlicher Konzessionen) oder vorübergehend nicht möglich (z. B. wegen Patentschutzes) ist, und offenen Märkten zu unterscheiden, bei denen keine Marktschranken existieren, die den Marktzutritt beschränken. Letztere sind Voraussetzung für freie Konkurrenz. Freie Märkte sind durch freie Preisbildung charakterisiert, regulierte Märkte durch behördliche Eingriffe (z. B. Fest-, Höchst- oder Mindestpreise) in die Freiheit der Preisbildung. Auch staatliche Interventionen in Gestalt von Subventionen und Kontingenten oder eine durch Kartelle abgesprochene Preisbildung stellen eine Form von Regulierung dar und schränken die freie Preisbildung ein.
 
Alle Merkmale, die die Zusammensetzung und das Gefüge eines Markts beschreiben (z. B. Zahl der Anbieter und Nachfrager sowie ihrer Marktanteile, Produktdifferenzierung, Kostenstrukturen, Markttransparenz, Marktschranken, Marktphasen) und das Verhalten der Marktteilnehmer beeinflussen, werden als Marktstruktur bezeichnet. In der Wettbewerbstheorie (Wettbewerb) werden Zusammenhänge zwischen Marktstruktur, Marktverhalten (z. B. Preis-, Mengen- und Qualitätsveränderungen, Werbeaktionen, Forschung und Entwicklung, Investitionstätigkeit) und Marktergebnissen (z. B. Preisentwicklung, Innovationen, Gewinnrate) untersucht.
 
Marktzutrittsschranken (Abkürzung MZS) sind Hindernisse, die den Eintritt neuer Konkurrenten in einen Markt erschweren. Sie stellen aus der Sicht der potenziellen Konkurrenten (von den etablierten Unternehmen bereits investierte) Kosten dar, die ihre Gewinnerwartung im Hinblick auf einen möglichen Marktzutritt schmälern (G. J. Stigler). MZS können struktureller oder strategischer Natur sein; sie können privat oder vom Staat veranlasst worden sein. Zu den privaten strukturellen MZS zählen z. B. Betriebsgrößenvorteile. Private strategische MZS, die nach Art der eingesetzten Aktionsparameter unterschieden werden, sind z. B. in einer Produktdifferenzierungsstrategie, die alle Marktnischen im Hinblick auf den Zutritt neuer Konkurrenten verschließt, oder in einer Limitpreisstrategie (potenzielle Konkurrenten werden mit extrem niedrigen Preisen vom Markteintritt abgehalten) zu sehen. Staatliche MZS sind z. B. in der Konzessionierung bestimmter Unternehmen zu erblicken. Hohe MZS sind wettbewerbspolitisch insofern problematisch, als sie die Stellung marktbeherrschender Unternehmen verstärken; umgekehrt zwingen niedrige MZS sogar einen Monopolisten, sich wie im Wettbewerb zu verhalten (potenzielle Konkurrenz - Contestable Markets). Potenzielle Konkurrenten können auch durch Marktaustrittsschranken (Abkürzung MAS) vom Marktzugang abgehalten werden. Auch hier kann zwischen strukturellen und strategischen MAS unterschieden - privat oder staatlich veranlasst - werden. Die Synopsis gibt einen Überblick über die verschiedenen Marktschranken.
 

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Mạrkt, der; -[e]s, Märkte [mhd. mark(e)t, ahd. markāt, merkāt < lat. mercatus = Handel, (Jahr)markt, zu: mercari = Handel treiben, zu: merx (Gen.: mercis) = Ware]: 1. Verkaufsveranstaltung, zu der in regelmäßigen Abständen an einem bestimmten Platz Händler u. Händlerinnen zusammenkommen, um Waren des täglichen Bedarfs an [fliegenden] Ständen zu verkaufen: dienstags und freitags ist M., wird M. abgehalten; den M. [mit Waren] beschicken; die Bauern bringen ihr Gemüse auf den M.; sich auf dem M. mit Gemüse und Obst eindecken; auf dem M. herrscht großes Gedränge; auf den, über den, zum M. gehen. 2. [zentraler] Platz in einer Stadt, auf dem ↑Markt (1) abgehalten wird od. früher wurde; Marktplatz: alte Häuser am M. 3. a) Angebot u. Nachfrage in Bezug auf Waren, Kauf u. Verkauf; Warenverkehr: der M. für Haushaltsgeräte; der M. ist übersättigt (Kaufmannsspr.; das Angebot ist größer als die Nachfrage); der M. liegt danieder (ist übersättigt); den M. genau studieren; Kunststoffe überschwemmen den M.; den M. drücken (Kaufmannsspr.; viel u. billig verkaufen); etw. wird am M. angeboten; neu am M. erscheinen; sich am M. behaupten können; nach Ansicht der Branchenkenner haben allenfalls zehn Firmen ... eine Chance am M. (Spiegel 20, 1983, 74); neue Produkte auf den M. werfen; diese Ware ist nicht, fehlt auf dem M., ist nicht am M. (Kaufmannsspr.; wird nicht angeboten, nicht gehandelt ); ein neues Kochbuch auf den M. bringen; ein neues Produkt ist auf den M. gekommen; Wer sich im M. behaupten will, darf den ... Leistungsvergleich ... nicht scheuen (CCI 11, 1985, 26); mit einem verbesserten Produkt in den M. gehen, eindringen; So musste die hessische Firma Milupa ihre Babykost vor Jahren gleich massenhaft vom M. nehmen, weil ein Erpresser - fälschlicherweise - behauptet hatte, Rattengift unter den Kinderbrei gemischt zu haben (Spiegel 19, 1996, 92); dieser Artikel ist ganz vom M. verschwunden; *der Gemeinsame M. (die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft; LÜ von frz. Marché Commun); Neuer M. (Börsenw.; Aktienmarkt für junge, auf Wachstum ausgerichtete Unternehmen aus zukunftsorientierten Branchen); schwarzer M. (Bereich des illegalen Handels mit verbotenen od. rationierten Waren): etw. auf dem schwarzen M. besorgen; Nach dem Ende des „tausendjährigen Reiches“ tauchte Helmcke in Berlin auf und nutzte seine kaufmännischen Fähigkeiten auf dem schwarzen M. (Prodöhl, Tod 6); Schokolade gab es nur auf dem schwarzen M. (Kühn, Zeit 418); grauer M. (unregulierter Handel mit Waren od. Dienstleistungen außerhalb des organisierten Marktes); b) Absatzgebiet: die Industrieländer versuchen, für ihre Produkte neue Märkte zu gewinnen, zu erschließen; in den Entwicklungsländern einen M. für Industrieprodukte suchen. 4. kurz für ↑Supermarkt.

Universal-Lexikon. 2012.