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Ver|kụ̈n|di|gung 〈f. 20; geh.〉 das Verkündigen, feierliche Mitteilung ● die \Verkündigung des Evangeliums; Mariä \Verkündigung
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Ver|kụ̈n|di|gung, die; -, -en:
2. feierlich Verkündigtes; Botschaft:
☆ Mariä V., V. des Herrn (christl. Rel.: Festtag am 25. März zum Gedenken an die in Luk. 1, 26–38 berichtete Szene, in der der Engel Gabriel Maria die Geburt ihres Sohnes Jesus verkündet).
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Verkündigung,
die Vergegenwärtigung der Heilsbotschaft des Evangeliums (Kerygma) durch die christlichen Kirchen. Traditionelle Formen kirchlicher Verkündigung sind die Predigt und die Katechese. Eine Verkündigungsform neben ihnen bildet die religiöse Literatur. Dem kirchlichen Verkündigungsauftrag verpflichtet sieht sich ebenso im Rahmen bestimmter Angebote (Kirchenfunk, konfessionelle Presse) die kirchliche Öffentlichkeitsarbeit.
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Universal-Lexikon. 2012.