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Ver|gọl|dung 〈f. 20〉 das Vergolden mit Gold od. Goldüberzug
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Ver|gọl|dung, die; -, -en:
2. Goldüberzug.
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Vergoldung,
Vergolden, Überziehen eines Gegenstandes mit einer dünnen Goldschicht für dekorative oder technische Zwecke (z. B. elektrische Kontakte, Korrosionsschutz). Für Metalle wird meist die galvanische Vergoldung angewendet, bei der das Gold aus im Allgemeinen cyanidhaltigen Lösungen abgeschieden wird (Galvanotechnik). Unter bestimmten Abscheidungsbedingungen erhält man harte, abriebfeste Goldschichten (Hartvergoldung). Aufgrund der Edelmetalleigenschaften des Goldes lässt sich dieses aus seinen siedenden Salzlösungen bereits durch Eintauchen anderer Metalle (z. B. Bronze, Messing) abscheiden (Sud- oder Kontaktvergoldung, auch Tauchvergoldung). Kleine schadhafte Stellen in Goldschichten können durch Anreibevergoldung mit einer goldhaltigen Paste ausgebessert werden. Die Blattvergoldung mit Blattgold wird in verschiedenen Techniken angewendet, z. B. als Glanz- oder Polimentvergoldung auf Gemälden, Holzschnitzereien, als Ölvergoldung auf rauen Untergründen und im Freien, als Mordentvergoldung mit temperaähnlichen Anlegemitteln auf Ei- oder Wachsbasis auf Wandbildern und auf Papier. Bronzevergoldung wird für feine Goldmalerei eingesetzt, wobei Goldstaub in Bindemittel angerieben und mit feinem Pinsel vermalt wird. Durch Aufwalzen (Goldplattieren) dünner Schichten von Gold oder Goldlegierungen auf Kupferlegierungen erhält man Dublee. Dünne Goldüberzüge können auch durch Aufdampfen im Hochvakuum (Bedampfungstechnik) oder Kathodenzerstäubung hergestellt werden. Das Verfahren der Feuervergoldung, bei dem Goldamalgam (Gold-Quecksilber-Legierung) aufgetragen und das Quecksilber durch Erhitzen verdampft wurde, wird wegen der Vergiftungsgefahr durch Quecksilberdämpfe nicht mehr angewendet.
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Universal-Lexikon. 2012.