(sich) bewahrheiten; verifizieren; bestätigen; validieren; durch Überprüfen Richtigkeit herausstellen; untersuchen; in Frage stellen; evaluieren; etwas (näher) unter die Lupe nehmen (umgangssprachlich); ansehen; abklopfen (umgangssprachlich); examinieren; studieren; (eingehend, genau) prüfen; (genau) betrachten; hinterfragen; inspizieren; prüfen; begutachten; testen; ermitteln; revidieren; kontrollieren; nachschauen; nachsehen; klären
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über|prü|fen [y:bɐ'pry:fn̩] <tr.; hat:a) nochmals prüfen, ob etwas in Ordnung ist, seine Richtigkeit hat, funktioniert:
eine Rechnung, jmds. Angaben, die Richtigkeit von etwas überprüfen; eine Anlage auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüfen; bei der Kontrolle überprüfte (kontrollierte) die Polizei nahezu alle Fahrzeuge; alle verdächtigen Personen (ihre Papiere, Personalien o. Ä.) sind von der Polizei überprüft worden.
b) nochmals überdenken, durchdenken:
eine Entscheidung überprüfen; er sollte das zum Anlass nehmen, seine Position, Haltung, Methode zu überprüfen; ich habe alle Möglichkeiten überprüft.
• prüfen/überprüfen
Das Verb überprüfen kann in vielen Fällen durch prüfen ersetzt werden:
– eine Rechnung überprüfen/prüfen
– die Richtigkeit einer Angabe überprüfen/prüfen.
Bei einem persönlichen Objekt lässt sich jedoch »prüfen« in diesem Sinn oft nicht einsetzen, weil »jemanden prüfen« meist die Bedeutung jemandes Wissen, Fähigkeiten feststellen, jemanden einem Test unterziehen hat, sodass Verwechslungen möglich sind. Man sagt also:
– Die Reisenden werden an der Grenze überprüft (nicht: geprüft).
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über|prü|fen 〈V. tr.; hat〉 (nochmals) prüfen, nachprüfen ● ein Ergebnis \überprüfen; eine Maschine \überprüfen
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über|prü|fen <sw. V.; hat:
a) nochmals prüfen, ob etw. in Ordnung ist, seine Richtigkeit hat, funktioniert:
eine Rechnung, ein Alibi, jmds. Papiere, jmds. Angaben kritisch ü.;
eine Anlage auf ihre Funktionsfähigkeit ü.;
jmdn. politisch ü. (feststellen, ob jmd. die gewünschte politische Einstellung hat);
den Kassenbestand ü. (revidieren);
bei der Kontrolle überprüfte (kontrollierte) die Polizei nahezu alle Fahrzeuge;
b) noch einmal überdenken, durchdenken:
eine Entscheidung, seine Anschauungen ü.;
eine Position, Haltung, Theorie ü.
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über|prü|fen <sw. V.; hat: a) nochmals prüfen, ob etw. in Ordnung ist, seine Richtigkeit hat, funktioniert: eine Rechnung, ein Alibi, jmds. Papiere, jmds. Angaben kritisch ü.; eine These experimentell ü.; der Chefredakteur überprüfte ... die Richtigkeit seiner ... Behauptung (L. Frank, Wagen 27); Verhandlungen führt man, um zu Vereinbarungen zu kommen, die sich ü. lassen (Woche 3. 7. 98, 17); eine Anlage auf ihre Funktionstüchtigkeit ü.; Außerdem wollen sie jeden einzelnen Studenten politisch ü. (bei jedem einzelnen Studenten feststellen, ob er die gewünschte politische Einstellung hat; Müthel, Baum 38); den Kassenbestand ü. (revidieren); bei der Kontrolle überprüfte (kontrollierte) die Polizei nahezu alle Fahrzeuge; alle verdächtigen Personen (ihre Papiere, Personalien o. Ä.) sind von der Polizei überprüft worden; b) noch einmal überdenken, durchdenken: eine Entscheidung, seine Anschauungen ü.; er sollte das zum Anlass nehmen, seine Position, Haltung, Methode, Politik, Theorie zu ü.; Jetzt aber ist es Zeit, das Bild der Welt ... zu revidieren und die alten Grundlinien der Politik zu ü. (Dönhoff, Ära 189).
Universal-Lexikon. 2012.