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nach|prü|fen ['na:xpry:fn̩], prüfte nach, nachgeprüft <tr.; hat:zur Kontrolle [nochmals] prüfen:
jmds. Angaben nachprüfen; ich musste alle Rechnungen noch einmal nachprüfen.
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nach||prü|fen 〈V. tr.; hat〉
1. etwas \nachprüfen (nochmals) prüfen
2. jmdn. \nachprüfen nochmals, ergänzend prüfen
● eine Aussage, Rechnung, ein Gewicht \nachprüfen; einen Schüler \nachprüfen
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nach|prü|fen <sw. V.; hat:
die Richtigkeit der Angaben, die Angaben n.;
jmds. Alibi n.
die Examenskandidatin wurde nachgeprüft.
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nach|prü|fen <sw. V.; hat: 1. zum Zweck der Kontrolle [noch einmal] prüfen; überprüfen: die Richtigkeit der Angaben, die Angaben n.; jmds. Alibi n.; Jetzt, im Spiegel aus Wasser, konnte ich es mit den Augen n. (Stern, Mann 14); das Gewicht n.; ob der Wortlaut stimmt, lässt sich nicht mehr n. 2. (jmdn.) zu einem späteren Zeitpunkt als vereinbart ↑prüfen (3 a): die Examenskandidatin wurde nachgeprüft.
Universal-Lexikon. 2012.