Sonderschulen,
in ihrer pädagogischen Arbeit eigenständige Unterrichts- und Erziehungseinrichtungen zur Förderung von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen, die aufgrund ihrer unterschiedlichen, auch mehrfachen Behinderung in den allgemeinen Schulen nicht die notwendigen Hilfestellungen erhalten und am Unterricht nicht mit dem unter anderen Bedingungen möglichem Erfolg teilnehmen können. An Sonderschulen unterrichten speziell ausgebildete Lehrkräfte (Sonderschullehrer). Ein öffentliches Sonderschulwesen besitzen alle europäischen Länder und auch viele andere Staaten. - In Deutschland entstanden im Anschluss an internationale pädagogische Entwicklungen der Gehörlosenpädagogik (Gehörlose) seit 1778 Sonderschulen für Taubstumme (die erste in Leipzig), für Blinde seit Beginn des 19. Jahrhunderts. Die übrigen Sonderschulen und eine spezielle Sonderschulpädagogik entwickelten sich seit der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts.
Die Sonderschulen für Lernbehinderte (früher auch Hilfsschulen genannt) nehmen Kinder auf, die deutlichen Lern- und Entwicklungsverzögerungen aufweisen. Gegliedert wird in Unter-, Mittel- und Oberstufe. Von lernbehinderten Kindern selbst wird die Bezeichnung nicht verstanden und abgelehnt; zunehmend setzt sich die Bezeichnung Förderschule durch. Eine Rückgliederung in die allgemeinen Schulen wird angestrebt. Die Sonderschulen für geistig Behinderte sind für praktisch bildbare Kinder bestimmt; Berufsausbildung wird ihnen in einer Werkstufe innerhalb der Schule vermittelt, an die sich oft eine Beschäftigung in Werkstätten für Behinderte anschließt. Die Sonderschulen für Körper- und Sinnesgeschädigte umfassen Spezialschulen für Blinde, Sehbehinderte, Gehörlose, Schwerhörige und Körperbehinderte; an einigen von ihnen bestehen Realschulzüge mit anschließenden gymnasialen Aufbauzügen. Sonderschulen für Erziehungshilfe (verhaltensauffällige Schüler) und zum Teil (je nach Ursache der Sprachstörung) Sonderschulen für Sprachbehinderte streben die Rückgliederung in die allgemeinen Schulen an. Krankenhausschulen sollen Kindern in stationärer Behandlung eine schulische Betreuung vermitteln. Anstelle von Sonderschulen bestehen an allgemeinen Schulen teilweise Sonderklassen sowie auch Integrationsklassen, in denen behinderte und nicht behinderte Kinder gemeinsam eingeschult werden. Ferner gibt es Sonderberufs- und Sonderfachschulen. Mehrfachbehinderte Kinder und Jugendliche werden in der Regel in speziellen Klassen derjenigen Schule unterrichtet, die ihrer dominanten Behinderung entspricht.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie v. a. auch in den folgenden Artikeln:
Behinderte · Blindenpädagogik · Gehörlose · geistig Behinderte · Lernbehinderte · Sehbehinderte · Sonderkindergarten · Sonderpädagogik · Sonderschulkindergarten · Sprachstörungen · Verhaltensauffälligkeit · Verhaltenstherapie
Universal-Lexikon. 2012.