Ohrwaschl (bayr.) (österr.) (umgangssprachlich); Lauschlappen (umgangssprachlich); Ohr; Hörorgan; Gehörsinn
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Ge|hör [gə'hø:ɐ̯], das; -[e]s:Fähigkeit, Töne durch die Ohren wahrzunehmen; Sinn für die Wahrnehmung von Schall:
er hat ein gutes Gehör; das Gehör verlieren; ihr Gehör lässt nach, ist sehr schlecht.
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Ge|hör 〈n. 11; unz.〉
1. Sinn für Schallwahrnehmungen
2. 〈Mus.〉 Empfinden für Tonstufen
3. 〈Jägerspr.〉 Ohr (vom Raubwild, seltener vom Schwarzwild)
4. 〈fig.〉 Aufmerksamkeit, Beachtung
● (kein) \Gehör finden (nicht) vorgelassen, angehört werden; kein (musikalisches) \Gehör haben; sein \Gehör hat im Alter nachgelassen; jmdm. \Gehör schenken jmdn. anhören; sich \Gehör verschaffen; ein gutes, feines, schlechtes \Gehör haben; nach dem \Gehör singen, spielen, lernen ohne Noten od. Text; um \Gehör bitten; ein Musikstück zu \Gehör bringen Hörern vortragen
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ein feines, empfindliches G.;
das G. verlieren;
ein gutes G. für Musik haben;
absolutes G. (Musik; Fähigkeit, die Höhe eines Tons ohne Vergleich festzustellen);
rechtliches G. (Rechtsspr.; Anhörung vor Gericht);
nach dem G. (ohne Noten) singen, spielen;
☆ G. finden (mit seinem Anliegen angehört werden: seine Bitten fanden bei ihr kein G.);
jmdm., einer Sache G. schenken (jmdn., etw. anhören; auf jmdn., etw. eingehen: er schenkte ihr, den Bitten kein G.);
sich <Dativ> G. verschaffen (dafür sorgen, angehört zu werden);
um G. bitten (darum bitten, angehört zu werden);
zu G. bringen (geh.; [in künstlerischer Weise] vortragen: ein Lied, ein Gedicht zu G. bringen);
zu G. kommen (geh.; [in künstlerischer Weise] vorgetragen werden: ein Lied, ein Gedicht kommt nun zu G.);
jmdm. zu G. kommen ↑ (Ohr).
2. <Pl.> (Jägerspr.) Ohren des Raubwilds u. des Murmeltiers.
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I Gehör,
Hören.
Gehör,
Gehörsinn, Hörsinn, beim Menschen und zahlreichen Tieren (außer vielen Wirbellosen) vorhandene Fähigkeit, mithilfe spezieller Gehörorgane Schallwellen wahrzunehmen und auszuwerten. Die von schwingenden Körpern ausgehenden Schallwellen werden in der Regel durch Luft oder Flüssigkeit übertragen, sie sind der adäquate Reiz für die Gehörorgane. Schallwellen sind elastische Longitudinalwellen; die im Medium zu Schwingungen angeregten Teilchen schwingen in der Fortpflanzungsrichtung des Schalls. Mit den Teilchenschwingungen verbunden ist eine Verdichtung und Verdünnung des Mediums; dies erzeugt Druckschwankungen, die sich dem Druck des Mediums überlagern (Schalldruck). Je nach Bau und sich daraus ergebender Funktionsweise wird unterschieden zwischen Schallschnellempfängern, bei denen die Teilchenbewegungen des Mediums den adäquaten Reiz darstellen (z. B. die Hörhaare der Insekten, die Antennen der Mückenmännchen), und Schalldruckempfängern, die auf einseitig einwirkende Druckschwankungen als adäquaten Reiz reagieren. Zu Letzteren zählen bei den Insekten das Johnston-Organ, das auch der Messung der Fluggeschwindigkeit dient, und die Tympanalorgane, die - genau genommen - Druckgradientenempfänger sind. Ebenfalls Schalldruckempfänger sind die Hörorgane der Wirbeltiere, von denen das Ohr der Säugetiere am besten untersucht ist.
Ein vorhandenes Gehör ist in der Regel mit der Fähigkeit gekoppelt, Laute zu erzeugen, wobei das Gehör den Frequenzbereich umfasst, in dem auch Laute hervorgebracht werden. Eine Ausnahme sind bestimmte Nachtfalter, die »stumm« sind, sich aber auf den Empfang der Orientierungslaute ihrer stärksten Fressfeinde, der Fledermäuse, spezialisiert haben. Weiterhin haben viele Fische ein ausgezeichnetes Gehör, können selbst jedoch nicht in jedem Fall Laute erzeugen.
D. R. F. Irvine: The auditory brainstem (Berlin 1986).
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Ohr: Außenohr, Mittelohr und Innenohr
Schwerhörigkeit und Tinnitus
Hören: Akustische Signale und Maßstäbe
Ohr: Bau und Arbeitsweise
Hören: Wahrnehmung von Schallwellen
nonverbale Kommunikation durch Duftstoffe, Berührung und Laute
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Ge|hör, das; -[e]s, -e [mhd. gehœr(d)e = das Hören; Gehörsinn < ahd. gehōrida, zu ↑hören]: 1. <o. Pl.> ↑Sinn (1 a) für die Wahrnehmung von Schall; Fähigkeit zu hören: ein feines, empfindliches G.; das G. verlieren; nach dem G. (ohne Noten) singen, spielen; ein gutes G. für Musik haben; absolutes G. (Musik; Fähigkeit, die Höhe eines Tons ohne Vergleich festzustellen); rechtliches G. (Rechtsspr.; Anhörung vor Gericht); *[kein] G. finden (mit seinem Anliegen [nicht] angehört werden): seine Bitten fanden bei ihr kein G.; jmdm., einer Sache [kein] G. schenken (jmdn., etw. [nicht] anhören; auf jmdn., etw. [nicht] eingehen): er schenkte ihr, den Werbesendungen, den Bitten kein G.; Sie schien dem, was man ihr mitteilte oder auseinander setzte, G. zu schenken und es doch niemals zu glauben (Musil, Mann 951); sich <Dativ> G. verschaffen (dafür sorgen, dass man angehört wird): tosender Beifall von allen Bänken und Tribünen setzt ein ... Mühsam verschafft er sich noch einmal G. (Sieburg, Robespierre 276); um G. bitten (darum bitten, angehört zu werden); zu G. bringen (geh.; [in künstlerischer Weise] vortragen): ein Lied, ein Gedicht zu G. bringen; zu G. kommen (geh.; [in künstlerischer Weise] vorgetragen werden): ein Lied, ein Gedicht kommt nun zu G.; jmdm. zu G. kommen (↑Ohr).2. <Pl.> (Jägerspr.) Ohren des Raubwilds u. des Murmeltiers.
Universal-Lexikon. 2012.