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Aggregation
Zusammenballung; Sammlung; Konglomeration; Ballungsraum; Kulmination; Ballung; Konglomerat; Anhäufung; Akkumulation; Häufung; Ansammlung; Aggregierung

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Ag|gre|ga|ti|on 〈f. 20
1. 〈geh.〉 Anhäufung, Ballung
2. 〈Chem.〉 Vereinigung mehrerer Moleküle zu einem größeren Molekül
[zu lat. aggregare „beigesellen“]

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Ag|gre|ga|ti|on [lat. aggregare, aggregatum = beigesellen]: durch zwischenmol. Kräfte bewirkte Ansammlung von Partikeln (Atome, Moleküle, Kristalle) zu größeren Aggregaten. Die Anhäufung von Zellen oder Organismen wird durch Acrasine bzw. Aggregationspheromone ( Pheromone) induziert.

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Ag|gre|ga|ti|on, die; -, -en [lat. aggregatio]:
1. (bes. Fachspr.) Anhäufung:
eine A. von Kenntnissen, Fakten.
2. (Chemie) lockere Zusammenlagerung von Molekülen od. Ionen.
3. (Biol., Med.)
a)↑ Anhäufung, (1) Zusammenschluss von Teilchen, Kleinstlebewesen o. Ä.:
eine A. von Blutplättchen;
b) Anhäufung (2), Ansammlung (1 b) von Teilchen, Kleinstlebewesen o. Ä.
4. (Statistik) Zusammenfassung von Daten nach mathematisch-statistischen Methoden.

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Aggregation
 
die, -/-en,  
 1) allgemein: Anhäufung, Angliederung.
 
 2) Chemie: Aggregat, durch Kohäsion bewirkte lockere, energiearme Zusammenlagerung von Atomen, Molekülen und/oder Ionen, bei gleichartigen Molekülen auch als Assoziation bezeichnet.
 
 3) Verhaltensforschung: Ansammlung von Tieren, z. B. an Tränken, Schlafplätzen.
 
 4) Volkswirtschaftslehre: die Zusammenfassung gleichartiger Einzelgrößen (Wirtschaftssubjekte, wirtschaftliche Transaktionen) zu Gesamtgrößen, um die Fülle wirtschaftlicher Subjekte und Tätigkeiten überschaubar zu machen. Die Gleichartigkeit wird dabei auf einige für die jeweilige Fragestellung notwendige Merkmale beschränkt. So werden Wirtschaftssubjekte institutionell u. a. nach ihrer zentralen Aktivität (z. B. Unternehmen, private und öffentliche Haushalte), nach ihrer sozialen Schichtung (z. B. Arbeiter, Angestellte, Selbstständige), nach regionalen (z. B. Stadt, Land) und sektoralen Gesichtspunkten (z. B. Industrie, Landwirtschaft, Dienstleistungen) zusammengefasst. Unter funktionalen Gesichtspunkten werden z. B. Konsumenten und Produzenten, Lohn-, Gehalts- und Gewinnempfänger aggregiert.
 
Für wirtschaftliche Vorgänge lassen sich durch die Aggregation überschaubare Bestands- oder Stromgrößen ermitteln, indem z. B. die Ausgaben privater Haushalte in Konsum und Sparen (Stromgrößen) oder Geld- und Sachvermögen (Bestandsgrößen) aufgegliedert werden.
 
Durch die Aggregation wird es in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung sowie in der wirtschaftstheoretischen Analyse (Makroökonomie, Mikroökonomie) möglich, die Vielzahl möglicher wirtschaftlichen Verhaltensweisen zu ordnen und durch vereinfachte typische Verhaltensannahmen zu ersetzen. Allerdings gehen mit der Aggregation Detailinformationen verloren, sodass der zweckmäßigste Aggregationsgrad anhand der jeweiligen Fragestellung festgelegt werden muss. In der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung wird die Aggregation mit der Konsolidierung verknüpft.
 
 5) Zytologie: Zusammenlagerung von Zellen oder Bakterien, bei der die Individualität des Einzellebewesens erhalten bleibt.

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Ag|gre|ga|ti|on, die; -, -en [lat. aggregatio]: 1. Anhäufung: eine A. von Kenntnissen, Fakten. 2. (Chemie) lockere Zusammenlagerung von Molekülen od. Ionen. 3. (Med.) Anhäufung, Zusammenschluss von Teilchen: dass die A., das heißt das Zusammenballen der Blutplättchen, gefördert wird (Spiegel 40, 1978, 150).

Universal-Lexikon. 2012.