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ab|ho|len ['apho:lən], holte ab, abgeholt <tr.; hat:1. an eine bestimmte Stelle gehen und etwas, was dort bereitliegt, in Empfang nehmen, sich geben lassen:
ein Paket [von der Post] abholen; sie können die Theaterkarten an der Kasse abholen.
Syn.: ↑ holen.
2. an einen [vereinbarten] Ort, wo sich die betreffende Person befindet, gehen und mit dieser weggehen:
jmdn. zum Spazierengehen, am Bahnhof, von zu Hause abholen.
3. (ugs. verhüllend) verhaften:
man hatte ihn nachts abgeholt.
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ạb||ho|len 〈V. tr.; hat〉 jmdn. od. etwas \abholen von einem Ort herbringen
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ạb|ho|len <sw. V.; hat:
1. (Bereitliegendes) sich geben lassen u. mitnehmen:
ein Paket auf der Post, Theaterkarten an der Kasse a.
2. jmdn. an einem vereinbarten Ort treffen u. mit ihm weggehen:
jmdn. zum Spaziergang a.;
sie holte mich am Bahnhof, von der Bahn ab.
3. (ugs. verhüll.) verhaften:
jmdn. nachts a.
4. (bes. Kaufmannsspr.) auf jmdn. zugehen u. [in direkter Ansprache] als Interessenten für ein Produkt, eine Dienstleistung o. Ä. zu gewinnen suchen:
wir müssen die Kunden dort a., wo sie sind.
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ạb|ho|len <sw. V.; hat: 1. (Bereitliegendes) sich geben lassen u. mitnehmen: In vierzehn Tagen können Sie die Fotos a. (Bieler, Bonifaz 119); Ich muss nur ... telefonisch das Ergebnis a. (Fichte, Versuch 140); eine Bescheinigung bei der Polizei, ein Paket auf der Post, Theaterkarten an der Kasse a. 2. jmdn. an einem vereinbarten Ort treffen u. mit ihm weggehen: jmdn. zum Spaziergang a.; sie holte mich am Bahnhof, von der Bahn ab; Ü Die Notwendigkeit ..., den Jugendlichen dort „abzuholen“ ..., wo dieser steht (dialogisch auf seine tatsächlichen Motivationen u. Bedürfnisse einzugehen; NZZ 16. 10. 81, 21); Le Pen holt die Menschen bei ihren Ängsten ab (Woche 14. 2. 97, 3). 3. (ugs. verhüll.) verhaften: jmdn. nachts a.; ... wurde gemunkelt, dass der oder jener abgeholt worden wäre und dass dieser und jener noch habe fliehen können (Fühmann, Judenauto 50).
Universal-Lexikon. 2012.