Akademik

vorsehen
vorausplanen; disponieren; prädisponieren; (Mittel) bewilligen; Ausgaben einplanen; einplanen; einschließen; mandatieren (veraltet); zuweisen; bestimmen; designieren; Auftrag erteilen; ins Stammbuch schreiben; betrauen; beauftragen; auftragen; einberaumen; aufpassen; Acht geben; vorsichtig sein

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vor|se|hen ['fo:ɐ̯ze:ən], sieht vor, sah vor, vorgesehen:
1. <tr.; hat
a) durchzuführen beabsichtigen:
man sah vor, einige Bestimmungen zu ändern; dass wir hier übernachten, war eigentlich nicht vorgesehen; der vorgesehene Aufenthalt fiel aus.
Syn.: planen.
b) festlegen, bestimmen:
den größten Raum sah er für seine Bibliothek vor; das Gesetz sieht für diese Tat eine hohe Strafe vor.
c) zu einem bestimmten Zweck einsetzen, verwenden wollen:
wir haben das Geld für etwas anderes vorgesehen; sie war für dieses Amt vorgesehen.
Syn.: ausersehen (geh.), bestimmen.
2. <+ sich> sich in Acht nehmen:
sieh dich vor dem Hund vor!; du musst dich vorsehen, dass du dich nicht erkältest.
Syn.: achtgeben, auf der Hut sein (geh.), aufpassen, sich hüten, Obacht geben (südd.), vorsichtig sein.

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vor||se|hen 〈V. 235; hat
I 〈V. tr.〉 jmdn. od. etwas \vorsehen in Aussicht nehmen ● jmdn. für einen Posten, für ein Amt \vorsehen; die Feier ist für den 21.12. vorgesehen
II 〈V. refl.〉 sich \vorsehen sich in Acht nehmen ● bitte sieh dich vor, damit du nicht fällst, dich nicht erkältest; sich vor jmdm. \vorsehen; sich vor einem Loch im Boden \vorsehen

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vor|se|hen <st. V.; hat [mhd. vürsehen = vorwärtssehen, refl.: Vorsorge tragen]:
1.
a) (aus einem Versteck o. Ä.) in eine bestimmte Richtung blicken:
hinter der Ecke v.;
b) (von etw., was länger ist als das darüber Befindliche) sichtbar sein:
der Unterrock sieht vor.
2.
a) [zu einer bestimmten Zeit] in der Zukunft durchzuführen beabsichtigen:
für morgen habe ich eine Stadtrundfahrt vorgesehen;
es ist vorgesehen, einige Bestimmungen zu ändern;
das vorgesehene Gastspiel muss ausfallen;
b) zu einem bestimmten Zweck verwenden, einsetzen wollen:
die Steaks hatte ich fürs Abendessen, für heute Abend vorgesehen;
wir haben das Geld für Einkäufe vorgesehen;
er ist für dieses Amt, als Nachfolger des Präsidenten vorgesehen;
etw. an der [dafür] vorgesehenen Stelle befestigen, montieren.
3. festsetzen, festlegen, bestimmen:
das Gesetz sieht für diese Tat eine hohe Strafe vor;
das ist [im Plan, in dem Vertrag] nicht vorgesehen.
4. <v. + sich> sich in Acht nehmen, sich hüten:
sich vor etw. v.;
vor ihr muss man sich v.;
sieh dich vor [dass/damit du nicht hinfällst]!
5. <v. + sich> (veraltend) sich mit etw. versehen, Vorsorge tragen:
sich ausreichend mit Vorräten v.

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vor|se|hen <st.V.; hat [mhd. vürsehen = vorwärts sehen, refl.: Vorsorge tragen]: 1. a) (aus einem Versteck o. Ä.) in eine bestimmte Richtung blicken: hinter der Ecke v.; b) (von etw., was länger ist als das darüber Befindliche) sichtbar sein: der Unterrock sieht vor. 2. a) [zu einer bestimmten Zeit] in der Zukunft durchzuführen beabsichtigen: für morgen habe ich eine Stadtrundfahrt vorgesehen; es ist vorgesehen, einige Bestimmungen zu ändern; das vorgesehene Gastspiel muss ausfallen; Da ist zum Beispiel ein längerer Besuch auf einer argentinischen Estancia vorgesehen (Th. Mann, Krull 280); b) zu einem bestimmten Zweck verwenden, einsetzen wollen: die Steaks hatte ich fürs Abendessen, für heute Abend vorgesehen; wir haben das Geld für Einkäufe vorgesehen; er ist für dieses Amt, als Nachfolger des Präsidenten vorgesehen; Es war ein ganzer Abend für die Zusammenkunft vorgesehen (Niekisch, Leben 265); Ihre Eltern hatten sie für einen befreundeten Bäcker vorgesehen (hatten vorgesehen, sie mit einem befreundeten Bäcker zu verbinden; Jägersberg, Leute 125); etw. an der [dafür] vorgesehenen Stelle befestigen, montieren. 3. festsetzen, -legen, bestimmen: das Gesetz sieht für diese Tat eine hohe Strafe vor; das ist [im Plan, in dem Vertrag] nicht vorgesehen; weil die Verfassung vorsieht, dass die Entscheidungsbefugnis beim Parlament ... liegt (Dönhoff, Ära 34); gegenüber hatten die Projektanten ... den Anschluss für die Gemeinschaftsantenne vorgesehen (H. Weber, Einzug 207). 4. <v. + sich> sich in Acht nehmen, sich hüten: sich vor etw. v.; vor ihr muss man sich v.; sieh dich vor [dass/damit du nicht hinfällst]!; v. bitte!; Arnheim ... ging langsam auf Ulrich zu. Dieser hatte den Eindruck, sich gegen eine Unhöflichkeit v. zu müssen (Musil, Mann 642). 5. a) <v. + sich> (veraltend) sich mit etw. versehen, Vorsorge tragen: sich ausreichend mit Vorräten v.; ∙ b) Vorsorge treffen; (für etw.) sorgen: du speisest doch heut Abend bei uns? Die alte Margret wird schon löblich vorgesehen haben (Storm, Söhne 56).

Universal-Lexikon. 2012.