Akademik

bewilligen
vorsehen; Ausgaben einplanen; bereitstellen; möglich machen; autorisieren; ermöglichen; gewähren; zulassen; lassen; gestatten; sanktionieren; lizenzieren; (eine) Möglichkeit schaffen; erlauben

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be|wil|li|gen [bə'vɪlɪgn̩] <tr.; hat:
besonders offiziell, amtlich, auf einen Antrag hin genehmigen, zugestehen:
man hat ihm den Kredit nicht bewilligt; die Regierung hat die Subventionen gebilligt.
Syn.: billigen, einräumen, gewähren.

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be|wịl|li|gen 〈V. tr.; hatgenehmigen, gewähren ● Gelder, Kredite, Zuschüsse \bewilligen; eine Gehaltserhöhung \bewilligen; eine Summe \bewilligen (für); jmdm. eine Unterstützung \bewilligen [→ Wille]

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be|wịl|li|gen <sw. V.; hat [zu gleichbed. mhd. willigen, zu willig]:
(bes. offiziell, amtlich auf Antrag) gewähren, genehmigen, zugestehen, zubilligen:
[jmdm.] einen Kredit b.;
man hat ihr zwei Mitarbeiter bewilligt;
die Steuern mussten vom Parlament bewilligt werden.

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be|wịl|li|gen <sw. V.; hat [zu gleichbed. mhd. willigen, zu ↑willig]: (bes. offiziell, amtlich auf Antrag) gewähren, genehmigen, zugestehen, zubilligen: [jmdm.] einen Kredit b.; man hat ihm zwei Mitarbeiter bewilligt; die Steuern mussten vom Parlament bewilligt werden; nur staatlich bewilligtes Holz prasselt in den Öfen (A. Kolb, Schaukel 38); *jmdm. eins/eine/ein Ding b. (salopp; jmdm. eine Ohrfeige geben; einen Schlag, Stoß, Tritt versetzen).

Universal-Lexikon. 2012.