Akademik

einschließen
einkerkern; einsperren; umgeben; einfassen; einplanen; vorsehen; einbeziehen; in sich bergen; involvieren; umfassen; umschließen; integrieren; beherbergen; tragen; inkludieren; beinhalten; enthalten; implizieren

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ein|schlie|ßen ['ai̮nʃli:sn̩], schloss ein, eingeschlossen:
1.
a) <tr.; hat (jmdn.) durch Abschließen der Tür daran hindern, einen Raum zu verlassen:
sie haben die Kinder [in der Wohnung] eingeschlossen.
b) <+ sich> durch Abschließen der Tür hinter sich anderen den Zugang, Zutritt verwehren:
sie hat sich [in ihrem Zimmer] eingeschlossen.
c) <tr.; hat zur sicheren Aufbewahrung in einen Behälter, Raum bringen, den man abschließt:
er hatte sein Geld, den Schmuck [in die/in der Schublade] eingeschlossen.
2. <tr.; hat in etwas mit einbeziehen:
ich habe dich in mein Gebet mit eingeschlossen; die Fahrtkosten sind, die Bedienung ist im Preis eingeschlossen (darin enthalten).

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ein||schlie|ßen 〈V. tr. 220; hat
1. durch Verschließen, Zuschließen der Tür einsperren, aufbewahren
2. von allen Seiten umgeben, umzingeln (Feind, Stadt, Festung)
3. enthalten, in sich schließen, mit umfassen
4. mit berechnen, in der Rechnung od. Zahl mitberücksichtigen
● einen Gefangenen, ein Kind \einschließen; Geld, Schmuck \einschließen; hohe Mauern schließen den Park ein ● jmdn. in sein Gebet \einschließen auch für ihn beten; in Klammern \einschließen einklammern; er schloss sich in sein Zimmer ein; ein Stück Boden mit einem Zaun \einschließen; die Burg ist ringsum von einem See eingeschlossen ● alle, mich eingeschlossen; Bedienung, Spesen, Trinkgelder eingeschlossen

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ein|schlie|ßen <st. V.; hat:
1.
a) durch Abschließen der Tür daran hindern, einen Raum zu verlassen:
die Gefangenen in ihre Zellen, in ihren Zellen e.;
b) <e. + sich> durch Abschließen der Tür niemanden zu sich hereinlassen:
sich in sein Zimmer, in seinem Zimmer e.;
c) zur Aufbewahrung in einem Behälter o. Ä. verschließen:
Geld, Schmuck [in einen Tresor] e.
2. von allen Seiten umschließen, umgeben:
hohe Mauern schließen den Hof ein;
die Truppen sind vollständig eingeschlossen (umzingelt).
3. in etw. mit einbeziehen, einbegreifen:
jmdn. in sein Gebet [mit] e.;
das Frühstück ist im Preis eingeschlossen.

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ein|schlie|ßen <st. V.; hat: 1. a) durch Abschließen der Tür daran hindern, einen Raum zu verlassen: die Gefangenen in ihre Zellen, in ihren Zellen e.; der Hausmeister hatte uns versehentlich im Büro eingeschlossen; b) <e. + sich> durch Abschließen der Tür niemanden zu sich hereinlassen: sich in sein Zimmer, in seinem Zimmer e.; Man kriegt Lust, sich allein in einen Schrank einzuschließen (Thor [Übers.], Ich 14); c) zur Aufbewahrung in einem Behälter o. Ä. verschließen: Geld, Schmuck [in einen Tresor] e. 2. von allen Seiten umschließen, umgeben: hohe Mauern schließen uns, den Hof ein; Elementbehälter ..., in denen die Brennelemente absolut dicht und sicher gegen äußere Einwirkungen eingeschlossen sind (VDI nachrichten 18. 5. 84, 21); die Truppen sind vollständig eingeschlossen (umzingelt). 3. in etw. mit einbeziehen, einbegreifen: jmdn. in sein Gebet [mit] e.; Er schmetterte Ausrufezeichen hinter jeden Satz, und seine Fragen schlossen Zustimmung so selbstverständlich ein, dass Antworten sich erübrigten (Bieler, Mädchenkrieg 329); das Frühstück ist im Preis eingeschlossen.

Universal-Lexikon. 2012.